das Wichtigste zuerst
- Regeln: Eine Tempo-30-Zone beginnt mit Zeichen 274.1 und endet mit Zeichen 274.2. Innerhalb der Zone darf maximal 30 km/h schnell gefahren werden. An Kreuzungen und Einmündungen gilt in der Regel rechts vor links.
- Hintergrund: Die Tempodrosselung dient der Verkehrsberuhigung in Gebieten mit hohem Schutzinteresse.
- Sanktionen: Wer in einer Tempo-30-Zone zu schnell fährt, wird wie bei einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert. Je nach Schwere des Verstoßes werden ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot fällig.
- Abgrenzung: Die 30er-Zone ist nicht mit dem verkehrsberuhigten Bereich gleichzusetzen. Dort gilt Schrittgeschwindigkeit, Fußgänger haben eine stärkere Stellung und auch die Beschilderung unterscheidet sich deutlich.
Was ist eine Tempo-30-Zone?
Eine Tempo-30-Zone ist ein besonders gekennzeichneter Bereich, in dem grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Sie wird durch das Verkehrszeichen 274.1 angeordnet und endet mit Zeichen 274.2. Die Errichtung einer solchen Zone ist ist gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) an klare Vorgaben geknüpft. So dürfen sie nur innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden. Außerorts, etwa auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, kommen 30er-Zonen grundsätzlich nicht in Betracht.

Innerhalb einer Tempo-30-Zone gilt an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich „rechts vor links“, soweit keine abweichende Beschilderung angeordnet ist. Zudem darf sich eine Tempo-30-Zone nur auf Straßen ohne lichtzeichengeregelte Kreuzungen oder Einmündungen erstrecken. Eine Ausnahme gilt für vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo-30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger. Auf diese Weise soll der einheitliche, übersichtliche und verkehrsberuhigende Charakter der Zone gewahrt bleiben.
Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Beschluss vom 20. August 2019 (3 B 35.18) klargestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung oder Erweiterung einer Tempo-30-Zone in jedem Einzelfall vorliegen müssen und die Maßnahme stets rechtlich tragfähig zu begründen ist.
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Zusatzschilder und Beschränkungen
Unter vielen Tempo-30-Schildern befindet sich ein Zusatzzeichen. Bei Hinweisen wie „Lärmschutz“ dienen sie nur der Erläuterung und sollen die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbeschränkung erhöhen. In anderen Fällen begrenzen oder konkretisieren sie das Tempolimit jedoch verbindlich, etwa durch bestimmte Uhrzeiten. Dann gilt die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nur innerhalb des angegebenen Zeitraums.
Nicht immer wird die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung später noch einmal durch ein eigenes Schild angezeigt. Findet sich unter dem Verkehrszeichen etwa ein Zusatzschild mit einer Längenangabe und Pfeilen, gilt das Tempolimit nur für die dort bezeichnete Strecke. Weist das Zusatzzeichen dagegen auf eine konkrete Gefahrenstelle hin, etwa „bei Nässe“ oder einer scharfen Kurve, endet die Beschränkung in der Regel mit dem Ende dieses Gefahrenbereichs.
Warum gibt es Tempo-30-Zonen?
Die ersten Tempo-30-Zonen gab es in Deutschland Anfang der 1980er Jahre im Rahmen von Modellversuchen. Offiziell wurde die 30er-Zone 1985 durch die „Verordnung über die versuchsweise Einführung einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung“ eingeführt.
Ziel der Maßnahme ist es, den Verkehr zu beruhigen und die Sicherheit in Wohngebieten oder im direkten Umfeld sensibler Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen zu erhöhen. Ein langsamerer Verkehr führt zu verkürzten Bremswegen und damit zur Reduzierung von Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern. Auch der Verkehrslärm ist in einer Tempo-30-Zone geringer. Gleiches gilt für die Luftschadstoffbelastung, da ein gleichmäßiger Verkehrsfluss die Stickoxid-Werte und den Feinstaubabrieb senken kann.
Abgrenzung zum verkehrsberuhigten Bereich
Der sogenannte verkehrsberuhigte Bereich – auch Spielstraße genannt – ist nicht mit einer Tempo-30-Zone gleichzusetzen. Während hier eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt, darf im verkehrsberuhigten Bereich nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Außerdem haben Fußgänger eine deutlich stärkere Stellung im Straßenraum. Zudem gilt ein Überholverbot und das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Wer in der Tempo-30-Zone geblitzt wird, muss mit Sanktionen wie einem Bußgeld von bis zu 800 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot rechnen.
Bußgeldkatalog Tempo-30-Zone
Der Bußgeldkatalog für die 30er-Zone ist gleichzusetzen mit den Bestimmungen für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten – gestaffelt nach der Höhe der überschrittenen km/h. Folgende Strafen kommen auf den Fahrer zu, wenn er hier geblitzt wird:
Bußgeldkatalog 30er- Zone für Pkw und Motorrad
Innerorts
| Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h | 30 € | - | - |
| 11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
| 16 - 20 km/h | 70 € | - | - |
| 21 - 25 km/h | 115 € | 1 Punkt | - |
| 26 - 30 km /h | 180 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
| 31 - 40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 41 - 50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 51 - 60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| 61 - 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Bußgeldkatalog 30er- Zone für Pkw über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger
Innerorts
| Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h | 40 € | - | - |
| 11 - 15 km/h | 60 € | - | - |
| 16 - 20 km/h | 160 € | 1 Punkt | - |
| 21 - 25 km/h | 175 € | 1 Punkt | - |
| 26 - 30 km /h | 235 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 31 - 40 km/h | 340 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 41 - 50 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| 51 - 60 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| über 60 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Bußgeldkatalog 30er-Zone für Lkw & Omnibusse
Innerorts
| Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h | 40 € | - | - |
| 11 - 15 km/h | 60 € | - | - |
| 16 - 20 km/h | 160 € | 1 Punkt | - |
| 21 - 25 km/h | 175 € | 1 Punkt | - |
| 26 - 30 km /h | 235 € | 2 Punkte | (1 Monat)* |
| 31 - 40 km/h | 340 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 41 - 50 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| 51 - 60 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| über 60 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Worauf geblitzte Fahrer achten sollten
Wer in einer Tempo-30-Zone geblitzt wurde, sollte die Bußgeldvorwürfe dahingehend prüfen lassen, ob überhaupt eine wirksam angeordnete Tempo-30-Zone vorlag und die Beschilderung eindeutig war. Daneben kann es durch eine fehlerhafte Geräteaufstellung oder Bedienungsfehler beim Personal zu Messfehlern kommen.
Auch eine unzureichende Schulung der eingesetzten Beamten, fehlende oder lückenhafte Wartungs- und Eichnachweise, eine unklare Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs oder Besonderheiten der konkreten Verkehrssituation können eine Rolle spielen. Gerade wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, kann eine genaue Überprüfung des Vorwurfs sinnvoll sein.
Stand: 14.04.2026
Quellen:

