das Wichtigste zuerst
- Dauer: Ein Tempolimit gilt grundsätzlich so lange, bis es durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben oder geändert wird.
- Knotenpunkte: Eine Kreuzung, Einmündung oder Autobahnausfahrt beendet eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht automatisch.
- Aufhebung: Das Verkehrszeichen zur Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung annulliert die zuvor angeordnete Höchstgeschwindigkeit.
- Innerorts: Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt nach den Ortstafeln für alle Verkehrsteilnehmer eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern keine anderen Verkehrszeichen etwas anderes anordnen.
- Gefahrenstellen: Hier kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung unter Umständen bereits mit dem Ende der konkreten Gefahr entfallen.
Wann gilt ein Tempolimit?
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung (Verkehrszeichen 274) kann dauerhaft oder nur für einen bestimmten Streckenabschnitt angeordnet werden und verpflichtet alle Verkehrsteilnehmer, die angegebene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Grundsätzlich gilt ein Tempolimit ab dem Verkehrszeichen, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit anordnet. Die Begrenzung bleibt bestehen, bis sie durch ein anderes Verkehrszeichen geändert beziehungsweise aufgehoben wird oder eine gesetzlich anerkannte Ausnahme greift.

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Wann endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
In den meisten Fällen endet ein Tempolimit erst durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen (Zeichen 278). Das Zeichen 282 hebt zudem sämtliche zuvor angeordneten streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote auf.
Genauso kann jedoch eine spezifische Geschwindigkeitsbegrenzung die bisherige Regelung ersetzen. Werden beispielsweise zunächst 80 km/h und anschließend eine Begrenzung auf 60 km/h angeordnet, gilt ab dem zweiten Verkehrszeichen ausschließlich die niedrigere Geschwindigkeit. Umgekehrt ersetzt auch eine höhere zulässige Geschwindigkeit die zuvor angeordnete Beschränkung.
Hebt eine Kreuzung das Tempolimit automatisch auf?
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass ein Tempolimit nach jeder Kreuzung oder Einmündung automatisch erlischt. Die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung gilt vielmehr weiter, solange sie nicht aufgehoben oder geändert wird. Gerade auf Landstraßen und Bundesstraßen können Tempolimits über mehrere Kilometer hinweg bestehen bleiben. Wer nach einer Kreuzung ohne entsprechende Beschilderung wieder beschleunigt, riskiert einen Geschwindigkeitsverstoß.
Welche Bedeutung haben Ortstafeln?
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt gemäß § 3 der StVO für alle Kraftfahrzeuge grundsätzlich eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Regelung beginnt unmittelbar mit dem gelben Ortseingangsschild (Zeichen 310) und endet am Ortsausgangsschild (Zeichen 311). Abweichende Regelungen wie das Hinweisschild auf eine Tempo-30-Zone können auch verschärfte Geschwindigkeitsbegrenzungen signalisieren.
Auf der anderen Seite dürfen Behörden das Tempo innerorts auch auf maximal 70 km/h anheben, wenn es sich um eine Vorfahrtstraße handelt, Radwege vorhanden sind und Fußgänger durch Ampeln geschützt werden. Normalerweise gelten für schwere Lastkraftwagen, Busse oder Fahrzeuge mit Anhänger separate, strengere Höchstgeschwindigkeiten. Erhöht ein Schild jedoch das Limit innerorts, setzt es diese fahrzeugspezifischen Beschränkungen außer Kraft.
Ein Lkw über 3,5 Tonnen oder ein Pkw mit Anhänger darf dort dann ebenfalls bis zu 70 km/h schnell fahren. Die Ausnahme der Ausnahme: Findet sich das Zusatzzeichen 1010-51 direkt unter dem 70er-Schild, dürfen die genannten Fahrzeuge in der Ortschaft nach wie vor nur maximal 50 km/h auf dem Tacho haben.
Welche Besonderheiten gelten für ortsfremde Fahrer?
In Bußgeldverfahren spielt gelegentlich die Frage eine Rolle, ob ein Verkehrsteilnehmer eine bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung überhaupt erkennen konnte. Insbesondere ortsfremde Fahrer können sich unter bestimmten Umständen darauf berufen, dass nach einem Abbiegevorgang kein Verkehrszeichen vorhanden war, welches auf die weiterhin geltende Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen hat. Ob dieser Einwand Erfolg hat, hängt jedoch stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Bei ortskundigen Verkehrsteilnehmern werden die Anforderungen durch die Gerichte häufig strenger beurteilt. Wer regelmäßig dieselbe Strecke zum Beispiel für den Arbeitsweg nutzt, muss bekannte Verkehrsregelungen grundsätzlich beachten und kann sich nicht ohne Weiteres auf fehlende Erinnerungen berufen. Allein ein fehlendes Wiederholungsschild hebt das Tempolimit rechtlich nicht auf, da die behördliche „Soll-Vorschrift“ zur Schildwiederholung gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 274 (Absatz III) nur dem Schutz Unwissender dient.
Gelten bei Baustellen und Gefahrenstellen besondere Regeln?
Ja. Für zeitlich oder örtlich begrenzte Gefahrenstellen gelten Besonderheiten. Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Baustellen, scharfen Kurven oder anderen Gefahrenbereichen dienen regelmäßig dem Schutz der Verkehrsteilnehmer. Ist die Gefahr eindeutig beendet, kann auch die Beschränkung entfallen, ohne dass zwingend ein gesondertes Aufhebungszeichen erforderlich ist.
Ob dies der Fall ist, hängt jedoch von der konkreten Verkehrsführung und der Beschilderung ab. Deshalb sollten Fahrer erst dann wieder beschleunigen, wenn zweifelsfrei erkennbar ist, dass der Gefahrenbereich vollständig verlassen wurde. Ein Beispiel aus der Rechtsprechung dreht sich um die sogenannten Bodenwellen, die der Verkehrsberuhigung an einer Kreuzung mit erhöhter Unfallgefahr dienen. Laut Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 11. Mai 2021 (Az.: 7 U 104/19) darf der Fahrer erst wieder schneller fahren, wenn hinter der Bodenwelle und der gefährlichen Kreuzung keine weiteren Bodenwellen mehr angezeigt oder sichtbar sind.
Warum ist die richtige Einschätzung wichtig?
Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den am häufigsten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bereits geringe Überschreitungen können Verwarnungsgelder oder Bußgelder nach sich ziehen. Bei erheblichen Verstößen drohen zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot. Wer die Regeln zur Geltungsdauer von Tempolimits kennt, kann solche Verstöße häufig vermeiden und trägt zugleich zu einem sicheren Straßenverkehr bei.
Fazit
Ein Tempolimit endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Maßgeblich ist grundsätzlich die vorhandene Beschilderung. In den meisten Fällen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung so lange, bis sie durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben oder geändert wird. Ausnahmen bestehen insbesondere bei eindeutig begrenzten Gefahrenstellen. Nach dem Ende eines Tempolimits sind stets die allgemeinen Geschwindigkeitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
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