das Wichtigste zuerst
- Sanktionen: In Tempo-30-Zonen gelten die Bußgeldsätze für Geschwindigkeitsverstöße innerorts, also nicht ein eigener Sonderkatalog.
- Toleranz: Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, ab 100 km/h sind es 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
- Punkte: Für Pkw und Motorrad droht ab 21 km/h zu viel ein Punkt in Flensburg.
- Fahrverbot: Ein Regelfahrverbot beginnt innerorts meist ab 31 km/h zu viel, Wiederholungstäter können früher betroffen sein.
Was gilt in einer Tempo-30-Zone?
Die in Deutschland 1983 eingeführte Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.1) dient primär dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten. Durch das reduzierte Tempo verkürzt sich der Bremsweg von Fahrzeugen, was die Verkehrssicherheit, insbesondere im Umfeld von Schulen und Kindergärten, erheblich steigert. Zudem sinken Lärmbelastung und Schadstoffausstoß spürbar. Fahrzeugführer müssen besonders aufmerksam agieren, da das Fehlen von Ampeln und eindeutigen Vorfahrtsstraßen eine defensive Fahrweise erfordert.
Wer hier schneller als 30 km/h fährt und geblitzt wird, begeht keinen gesondert sanktionierten Verstoß mit eigens zugrundeliegendem Bußgeldkatalog. Maßgeblich sind die Regeln für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts. Bei kleineren Überschreitungen bleibt es meist bei einem Verwarnungsgeld. Ab höheren Werten kommen auf den Fahrer ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot zu.

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Bußgeldkatalog 30er- Zone für Pkw und Motorrad
Bei maximal 20 km/h zu viel bleibt es für Pkw- und Motorradfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel bei einer Geldbuße. Ab 21 km/h über dem Tempolimit droht zudem ein Punkt im Fahreignungsregister. Ein Fahrverbot ist ab einer Überschreitung von 31 km/h vorgesehen. Zudem droht gemäß § 4 Abs. 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ein Fahrverbot für Wiederholungstäter, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Bescheids ein zweiter Geschwindigkeitsverstoß von mindestens 26 km/h begangen wird.
| Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h | 30 € | - | - |
| 11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
| 16 - 20 km/h | 70 € | - | - |
| 21 - 25 km/h | 115 € | 1 Punkt | - |
| 26 - 30 km /h | 180 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
| 31 - 40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 41 - 50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 51 - 60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| 61 - 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Bußgeldkatalog 30er- Zone für Pkw mit Anhänger, Lkw & Omnibusse
Für Pkw mit Anhänger, Lastkraftwagen und andere schwere Fahrzeuge wie Wohnmobile über 3,5 Tonnen sieht der Bußgeldkatalog ein verschärftes Strafmaß vor. Der Gesetzgeber sanktioniert diese Fahrzeugklassen deshalb härter, weil deren deutlich höhere Fahrzeugmasse zu einem längeren Bremsweg führt und somit bei Unfällen ein weitaus größeres Gefahrenpotenzial für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Demzufolge droht ein Punkt in Flensburg innerorts bereits ab 16 km/h zu viel. Ab 26 km/h über dem Tempolimit wird ein Fahrverbot verhängt.
| Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h | 40 € | - | - |
| 11 - 15 km/h | 60 € | - | - |
| 16 - 20 km/h | 160 € | 1 Punkt | - |
| 21 - 25 km/h | 175 € | 1 Punkt | - |
| 26 - 30 km /h | 235 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 31 - 40 km/h | 340 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 41 - 50 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| 51 - 60 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| über 60 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Toleranzabzug nach dem Blitzen
Wird man geblitzt, gewährt der Gesetzgeber dem Fahrer einen sogenannten Toleranzabzug. Mit diesem sollen potenzielle Ungenauigkeiten der Messergebnisse zugunsten des Betroffenen ausgeglichen werden. Die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) festgesetzten Werte sind auch in einer Tempo-30-Zone relevant.
Liegt die gemessene Geschwindigkeit unter 100 km/h, beträgt der Abzug üblicherweise 3 km/h. Ab 100 km/h werden in der Regel 3 Prozent abgezogen. Bei Messungen durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug (Videomesssystem) werden wegen potenzieller Ungenauigkeiten meist deutlich höhere Toleranzen von 5 bis zu 20 Prozent abgezogen.
Verkehrsrechtliche Besonderheiten in Tempo-30-Zonen
Tempo-30-Zonen werden laut § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht auf überörtlichen Straßen oder wichtigen Vorfahrtstraßen eingerichtet. Innerhalb der Zone gilt grundsätzlich rechts vor links. Ampelgeregelte Kreuzungen, durchgehende Fahrstreifenbegrenzungen und bestimmte benutzungspflichtige Radwege sind in einer 30er-Zone nicht vorgesehen.
Ausnahmen von dieser Vorfahrtsregel existieren nur an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen für Fußgänger oder an Linienbusstrecken, wo Schilder die Vorfahrt explizit regeln können. Zudem teilen sich Radfahrer die Fahrbahn mit dem Kraftverkehr, wobei für sie häufig Einbahnstraßen in Gegenrichtung freigegeben sind, was erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer erfordert. Das Parken ist in Tempo-30-Zonen grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln erlaubt. Einschränkungen können sich aus Schildern, Markierungen, Einmündungen, Grundstücksausfahrten oder besonderen örtlichen Situationen ergeben.
Warum sich eine Prüfung lohnt
Relevant bei einer Prüfung der Bußgeldvorwürfe infolge eines Geschwindigkeitsverstoßes können unter anderem defekte oder falsch positionierte Blitzer, eine fehlerhafte Beschilderung, ein falscher Toleranzabzug, eine unklare Fahreridentifikation oder formale Fehler im Verfahren sein. Zudem kann die unsachgemäße Bedienung des Messgeräts durch ungeschultes Personal oder Lücken im behördlichen Messprotokoll zur Unverwertbarkeit der Daten führen. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt deckt diese Mängel durch gezielte Akteneinsicht auf, um Sanktionen wie Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot zu mildern oder abzuwenden.
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Stand: 18.05.2026
Quellen:

