Ein Fahrverbot kann wegen unzumutbarer Härte verhindert werden. Hier erfahren Sie, welche belastbaren Nachweise dafür notwendig sind und welche Alternativen es gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Ein Fahrverbot ist ein zeitlich befristetes Verbot, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.
- Auslöser: Typisch sind schwerwiegende Vergehen wie hohe Tempoverstöße, qualifizierte Rotlichtverstöße, gefährdende Abstands- oder Handyverstöße sowie Alkohol- und Drogendelikte.
- Dauer: Im Regelfall dauert ein Fahrverbot ein bis drei Monate. Je nach Schwere der Tat und Voreintragungen ist auch ein längerer Zeitraum möglich.
- Ablauf: Wirksam wird das Fahrverbot grundsätzlich mit Rechtskraft der Entscheidung. Häufig gilt für Ersttäter eine Viermonatsfrist zur Wahl des Antritts.
- Abgrenzung: Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, beim Entzug der Fahrerlaubnis kann diese erst nach Ablauf einer Sperrfrist und Erfüllung von Auflagen neu erteilt werden.

Was ist ein Fahrverbot?
Das Fahrverbot ist eine Nebenfolge im Ordnungswidrigkeitenrecht und soll in erster Linie erzieherisch wirken. Es untersagt dem Betroffenen für eine bestimmte Zeit Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. In der Praxis wird das Fahrverbot häufig zusammen mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg verhängt. Der temporäre Verlust der Mobilität trifft gerade Autofahrer im ländlichen Raum und Berufskraftfahrer hart. Im schlimmsten Fall droht nämlich die Kündigung des Arbeitgebers.
Die Fahrerlaubnis definiert sich als Ermächtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen, der Führerschein als amtliche Urkunde dieser Erlaubnis.
Fahrverbot ist nicht gleich Entzug der Fahrerlaubnis
Wichtig ist die Abgrenzung zum Führerscheinentzug: Beim Fahrverbot wird der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben und nach Ablauf automatisch zurückgegeben. Beim Entzug der Fahrerlaubnis gilt man rechtlich als ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen, weshalb die Fahrerlaubnis erlischt und nach einer Sperrfrist neu beantragt werden muss.
Gut zu wissen: Summieren sich infolge mehrerer Verkehrsverstöße die Einträge im Fahreignungsregister auf acht Punkte, droht kein Fahrverbot, sondern direkt der Entzug der Fahrerlaubnis.
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Wann wird ein Fahrverbot verhängt?
Ein Fahrverbot kommt vor allem bei groben oder beharrlichen Pflichtverstößen in Betracht. Typische Fälle sind hoheGeschwindigkeitsüberschreitungen, etwa ab 31 km/h innerorts oder ab 41 km/h außerorts zu schnell, sowie bei bestimmten Wiederholungskonstellationen. So ist bei zwei Tempovergehen von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot möglich, auch wenn diese Strafe für den einzelnen Verstoß nicht vorgesehen ist.
Auch qualifizierte Rotlichtverstöße, also wenn die Rotphase länger als eine Sekunde andauerte, werden mit einem Monat Fahrverbot bestraft. Gleiches gilt, wenn Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt.
Beim Abstand wird es kritisch, wenn dieser bei höheren Geschwindigkeiten deutlich zu gering ist und dadurch eine konkrete Gefährdungsnähe entsteht. Je nach Tempo und Unterschreitung des Mindestabstands können ein bis drei Monate Fahrverbot verhängt werden. Auch die Nutzung des Handys am Steuer kann zum Fahrverbot führen, vor allem wenn es dabei zu einer Gefährdung oder zu einem Unfall mit Sachschaden kommt.
| Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts | |||
| 26-30 km/h | 180 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
| ab 31-40 km/h und höher | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts | |||
| 31-40 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
| ab 41-50 km/h und höher | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Rotlichtverstoß | |||
| mit Gefährdung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| länger als eine Sekunde | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Handy am Steuer | |||
| mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Abstandsverstoß | |||
| (mehr als 100 km/h) Abstand weniger 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| (mehr als 130 km/h) Abstand weniger 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Beim Fahrverbot wird der Führerschein für höchstens 3 Monate abgegeben, beim Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis und der Beschuldigte kann frühestens nach 6 Monaten einen neuen Führerschein beantragen.
Straftatrisiko bei berauschenden Substanzen
Besonders brenzlig sind Alkohol- und Drogendelikte. Hohe Promillewerte oder bereits der Konsum an sich, wie bei illegalen Substanzen, führen zu Fahrverboten. Bei Ausfallerscheinungen kann aus der Ordnungswidrigkeit außerdem eine Straftat werden, was dann häufig den Entzug der Fahrerlaubnis unvermeidbar macht. Zusätzlich kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
| Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Zweites mal Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | 1000 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| Drittes mal Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | 1500 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| Fahren unter Drogeneinfluss | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Beginn und Dauer des Fahrverbots
Die Dauer eines Fahrverbots beträgt in der Regel ein bis drei Monate. Bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Fällen kann der Zeitraum aber auch ausgeweitet werden. Grundsätzlich wird das Fahrverbot mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Das bedeutet, dass die Frist nicht bereits mit dem Zustellungsdatum des Bescheids anläuft, sondern erst, wenn alle Möglichkeiten eines Einspruchs vom Tisch sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
Wem der Startzeitpunkt des Fahrverbots aus privaten oder beruflichen Gründen besonders schlecht in die Karten spielt, kann von der sogenannten Viermonatsfrist für Ersttäter profitieren. Das bedeutet: Sofern bei dem Betroffenen in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot rechtskräftig geworden ist, kann er häufig selbst entscheiden, wann das aktuelle Fahrverbot in Kraft treten soll.
Fahren trotz Fahrverbot
Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt. Wer sich in dieser Zeit trotzdem hinter das Lenkrad setzt, riskiert erheblichen Ärger. Handelt es sich doch um eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet wird. Außerdem kann das Fahrverbot verlängert, eine MPU angeordnet oder sogar das Fahrzeug eingezogen werden.
Darüber hinaus gilt das Fahrverbot für alle Fahrzeuge. Wer zum Beispiel seinen Pkw-Führerschein abgeben muss, darf in der Regel auch nicht mehr Lkw, Motorrad oder Mofa fahren.
Führerscheinabgabe aus gesundheitlichen Gründen
Nicht konkret das Fahrverbot betreffend, aber dennoch relevant für den Entzug der Fahrerlaubnis: Personen, die an Epilepsie oder anderen die Verkehrssicherheit gefährdenden Krankheiten leiden, können auch ohne begangenen Verstoß oder Unfall den Führerschein verlieren, wenn die Fahruntüchtigkeit durch ein ärztliches Gutachten bescheinigt wird. Das ergibt sich aus § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Nach einer festgelegten Phase der Anfallsfreiheit kann die Fahrerlaubnis durch ein erneutes Gutachten wiedererlangt werden.
Stand: 23.02.2026
Quellen:
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