Wann muss man ein Fahrverbot antreten?

Wie lange ein Fahrverbot dauert, welche Fristen gelten und welche Strafen bei Zuwiderhandlung drohen.

das Wichtigste zuerst
  • Fahrverbots-Definition: Das Führen von Kraftfahrzeugen ist für einen festgelegten Zeitraum untersagt.
  • Dauer: Je nach Verstoß beträgt das Fahrverbot im Regelfall ein bis drei Monate.
  • Beginn: Maßgeblich sind die Rechtskraft des Bußgeldbescheids und die Abgabe des Führerscheins.
  • Vier-Monats-Regelung: Ersttäter können den Beginn des Fahrverbots innerhalb eines bestimmten Zeitraums häufig selbst bestimmen.
  • Verkehrsstraftat: Wer trotz Fahrverbots fährt, macht sich strafbar.

Was ist ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Nebenfolge schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten oder bestimmter Verkehrsstraftaten. Während dieser Zeit dürfen Betroffene kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen. Ziel des Fahrverbots ist es, Verkehrsteilnehmer für besonders gravierende Verstöße zu sensibilisieren und künftig zu regelkonformem Verhalten anzuhalten.

Obwohl die Fahrerlaubnis während eines Fahrverbots rechtlich bestehen bleibt, wird das Fahren nach § 21 StVG strafrechtlich wie ein Fahren ohne Fahrerlaubnis behandelt. Nach Ablauf der ein- bis dreimonatigen Verbotsfrist darf ohne weitere Formalitäten wieder gefahren werden.

Führerschein - Fahrverbot

Wann beginnt ein Fahrverbot?

Wann ein Fahrverbot tatsächlich beginnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Maßgeblich sind insbesondere die Rechtskraft des Bußgeldbescheids sowie die persönlichen Voraussetzungen des Betroffenen. Das Gesetz unterscheidet hierbei zwischen Ersttätern und Personen, gegen die innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits ein Fahrverbot vollstreckt wurde.

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Ersttäter können den Antritt ihres Fahrverbots innerhalb einer viermonatigen Frist selbst wählen. Für Wiederholungstäter wird die Sanktion hingegen wirksam, sobald der Bußgeldbescheid oder das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Fahrverbot für Ersttäter

Wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rechtskraft des Bußgeldbescheids kein Fahrverbot verbüßt hat, kann in der Regel von der sogenannten Vier-Monats-Regelung profitieren. Diese ermöglicht es, den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe innerhalb von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft selbst zu bestimmen.

Dadurch lässt sich der Zeitraum ohne Fahrerlaubnis besser an die persönliche oder berufliche Situation anpassen. Häufig wird der Führerschein während eines längeren Urlaubs oder in einer ruhigeren Arbeitsphase abgegeben. Wird der Führerschein innerhalb dieser Vier-Monats-Frist bei der zuständigen Behörde eingereicht, beginnt erst an diesem Tag das Fahrverbot.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Das Fahrverbot wird mit Eintritt der Rechtskraft sofort vollstreckbar. Der Führerschein muss unverzüglich in amtliche Verwahrung gegeben werden, da sich der betroffene Fahrer wiederholt als nicht tauglich für die Teilnahme am Straßenverkehr erwiesen hat. Eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt ist im Normalfall nicht möglich.

Wann wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig?

Der Zeitpunkt der Rechtskraft spielt für den Beginn des Fahrverbots eine zentrale Rolle. Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, kann das Fahrverbot vollstreckt werden. Grundsätzlich tritt die Rechtskraft zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids ein, sofern innerhalb dieser Frist kein Einspruch eingelegt wird.

Erfolgt ein Einspruch, beginnt das Fahrverbot erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Aus diesem Grund kann sich der tatsächliche Beginn eines Fahrverbots je nach Verfahrensverlauf deutlich verschieben.

Wann muss der Führerschein abgegeben werden?

Damit ein Fahrverbot vollstreckt werden kann, muss der Führerschein bei der zuständigen Bußgeldbehörde oder einer von ihr benannten Stelle abgegeben werden. Viele Behörden ermöglichen mittlerweile auch die Übersendung per Einschreiben. Maßgeblich ist dabei der Tag, an dem der Führerschein offiziell in amtliche Verwahrung gelangt.

Wer die Abgabe des Führerscheins hinauszögert, erweist sich einen Bärendienst, da der Fahrer die tatsächliche Verbotszeit dadurch nur verlängert. Verzögert man zum Beispiel die Abgabe des Führerscheins um zwei Wochen, darf bereits in dieser Zeit kein Kraftfahrzeug geführt werden. Da die Verbotsfrist jedoch erst mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins beginnt, verlängert sich der Gesamtzeitraum ohne Fahrerlaubnis um 14 Tage.

Wenn jemand den Führerschein partout nicht abgeben will, greift der Staat zu härteren Mitteln. Möglich sind insbesondere die Festsetzung eines Zwangsgeldes sowie Maßnahmen zur Sicherstellung des Führerscheins wie eine Hausdurchsuchung.

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Die Dauer eines Fahrverbots richtet sich nach der Art und Schwere des jeweiligen Verkehrsverstoßes. Je nach Schwere des Verstoßes beträgt sie ein, zwei oder drei Monate. Die konkrete Dauer ergibt sich aus dem Bußgeldbescheid oder – sofern ein gerichtliches Verfahren durchgeführt wurde – aus dem entsprechenden Urteil. Nach Ablauf der Verbotsfrist endet das Fahrverbot automatisch. Der Führerschein wird anschließend von der Behörde zurückgegeben oder kann dort wieder abgeholt werden.

Darf man während des Fahrverbots fahren?

Während eines wirksamen Fahrverbots ist das Führen eines Kraftfahrzeugs ausnahmslos untersagt. Wer sich dennoch ans Steuer setzt, begeht keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr, sondern macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Neben einer Geldstrafe können in schwerwiegenden Fällen auch Freiheitsstrafen sowie weitere fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen drohen. Unter Umständen wird die Fahrerlaubnis sogar vollständig entzogen.

Kann ein Fahrverbot vermieden werden?

In bestimmten Ausnahmefällen kann ein Gericht oder die Bußgeldbehörde von einem Fahrverbot absehen und stattdessen eine höhere Geldbuße verhängen. Voraussetzung hierfür sind jedoch besondere Umstände des Einzelfalls, beispielsweise eine außergewöhnliche berufliche oder persönliche Härte. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Welche Verstöße führen häufig zu einem Fahrverbot?

Ein Fahrverbot wird insbesondere bei Verkehrsverstößen angeordnet, die der Gesetzgeber als besonders gefährlich einstuft. Hierzu zählen erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, qualifizierte Rotlichtverstöße, Alkohol- oder Drogenfahrten sowie schwerwiegende Abstandsverstöße.

Daneben kann ein Fahrverbot auch bei wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung oder in bestimmten Fällen nach einer gerichtlichen Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat verhängt werden. Welche Sanktion im Einzelfall droht, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog oder den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Unterschied zum Fahrerlaubnisentzug

Anders verhält es sich beim Einzug der Fahrerlaubnis. Hier erlischt die Fahrerlaubnis vollständig, weil die zuständige Behörde oder das Gericht die Fahreignung verneint. Beispiele sind das Erreichen von acht Punkten in Flensburg und Verkehrsstraftaten wie Nötigung, illegale Autorennen oder Unfallflucht.

ach Ablauf einer Sperrfrist muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Je nach Einzelfall können hierfür zusätzliche Nachweise der Fahrtauglichkeit wie eine bestandene Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich sein.

Fazit

Ein Fahrverbot beginnt nicht automatisch mit dem Erhalt des Bußgeldbescheids. Entscheidend sind vielmehr dessen Rechtskraft sowie die rechtzeitige Abgabe des Führerscheins bei der zuständigen Behörde. Für Ersttäter besteht häufig die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst zu bestimmen. Wiederholungstätern wird diese Option nicht gewährt.

Stand: 24.07.2026

Quellen

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