das Wichtigste zuerst
- Funktionsweise: Silhouettenblitzer nutzen die bekannte LIDAR-Technik, um nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch Höhe, Länge und Breite eines Fahrzeugs zu messen.
- Einsatzgebiet: Sie sichern Durchfahrtsverbote oder Gewichtsbeschränkungen für Lastkraftwagen, zum Beispiel an Brücken oder in Umweltzonen.
- Rechtsfolgen: Verstöße gegen Durchfahrts- oder Gewichtsbeschränkungen werden nach BKatV geahndet; zusätzlich gelten fahrer- und halterbezogene Pflichten nach OWiG.
- Fehlerquelle: Eng auffahrende Pkw können als ein langes Fahrzeug detektiert werden, Hersteller- und Behördenprüfungen müssen Fehlmessungen herausfiltern.

© K-FK / shutterstock.com
Wie funktioniert die LIDAR-Technologie?
Ein Silhouettenblitzer ist ein spezialisiertes Messgerät, das neben der Geschwindigkeit auch die Abmessungen – also Höhe, Länge und Breite – von Fahrzeugen erfasst. Im Kern verwenden diese Blitzer die LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging), die auch von herkömmlichen Geschwindigkeitsmessungen bekannt ist.
Dabei sendet das Gerät Lichtimpulse aus, die vom vorbeifahrenden Fahrzeug reflektiert werden, um ein detailliertes Profil des Objekts zu erstellen. Diese Technik ermöglicht es den Behörden, die Einhaltung spezifischer Verkehrsvorschriften zu überwachen, die sich auf Fahrzeuggröße oder -gewicht beziehen.
Wo kommen Silhouettenblitzer vorrangig zum Einsatz?
Der Haupteinsatzort für Silhouettenblitzer sind Verkehrssituationen mit Beschränkungen für Lastkraftwagen, insbesondere an sanierungsbedürftigen Bauwerken oder bei Durchfahrtsverboten. An Brücken mit Bauschäden beispielsweise gelten oft Gewichtsbeschränkungen, um eine Überlastung zu verhindern.
Mit dem Silhouettenblitzer lässt sich kontrollieren, ob ein erfasstes Fahrzeug die erlaubte Silhouette (Länge, Höhe) überschreitet, was wiederum auf ein Überschreiten der Gewichtsgrenze hinweist. Auch bei innerstädtischen Durchfahrtsverboten, wie dem Verkehrszeichen 253 („Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen“), kann das Messsystem zur Überprüfung herangezogen werden.
Welche Strafen drohen bei Verstößen mit dem Lkw?
Laut Bußgeldkatalog müssen Lkw-Fahrer, die eine gesperrte oder gewichtsbeschränkte Strecke unbefugt befahren, mit einem Bußgeld von 128,50 Euro rechnen. Ein zweites Vergehen wird häufig als Vorsatz gewertet und mit 228,50 Euro sanktioniert. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot werden in der Regel nicht verhängt.
Reihenweise in die Blitzerfalle getappt
In einem konkreten Fall hatten die Behörden die sanierungsbedürftige Josef-Kardinal-Frings-Brücke in Nordrhein-Westfalen nur noch für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen zugelassen. Um die Einhaltung der Regel zu gewährleisten, wurde im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf im Juni 2025 ein in beide Fahrtrichtungen aktiver Spezial-Blitzer installiert. Das Ergebnis ließ nicht lange auf sich warten: Innerhalb eines Monats wurden neben 4000 Geschwindigkeitsverstößen auch 2100 Lkw erfasst, deren Gewicht über dem erlaubten Maximum lag.
Pkw-Fahrer zu Unrecht geblitzt
Als unbeabsichtigter Nebeneffekt infolge eines technischen Problems wurden jedoch auch rund 100 Pkw geblitzt. Ein Sprecher der Stadt erklärte den Fauxpas damit, dass mehrfach zwei mit wenig Abstand fahrende Pkw von dem Silhouettenblitzer fälschlicherweise als ein langes Fahrzeug erkannt worden wären. Die Stadt Düsseldorf räumte Fehler ein und versprach allen betroffenen Autofahrern, unrechtmäßig ausgestellte Bußgeldbescheide zu annullieren. Zudem habe man den Hersteller um Nachbesserungen gebeten, damit sich ein solcher Vorgang nicht wiederhole.
Sonn- und Feiertags-Fahrverbot für Lkw
Im gewerblichen Güterverkehr gilt außerdem ein Sonn- und Feiertags-Fahrverbot, sofern das zulässige Gesamtgewicht eines Lastkraftwagens über 7,5 Tonnen liegt. Ausnahmen wie Lkw, die für den Transport frischer Lebensmittel gedacht sind, bestätigen die Regel. Bei Verstößen wird der Fahrer mit einem Bußgeld von 120 Euro zur Kasse gebeten. Der Halter muss sogar mit 570 Euro rechnen.
Brummifahrer-Stopp laut Ferienreiseverordnung
Darüber hinaus sollten Lkw-Fahrer zwischen dem 1. Juli und 31. August die am 13. Mai 1985 ins Leben gerufene Ferienreiseverordnung (FerReiseV) beachten. So gilt in diesem Zeitraum auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen wie der A1 und B31 jeden Samstag ein Fahrverbot von 7 bis 20 Uhr. Die Höhe der Geldbußen beläuft sich auf mindestens 25 Euro für den Fahrer und 150 Euro für den Halter.
Geschwindigkeitsverstöße mit dem Lkw
Und was sagt der Bußgeldkatalog bezüglich der Handhabung von Tempoverstößen? Während ein Pkw zum Beispiel außerorts bei 16-20 km/h über dem Tempolimit ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro zahlen muss, wird der Lkw-Fahrer bei vergleichbarem Vergehen mit 140 Euro sanktioniert. Zudem erhält er einen Punkt in Flensburg. Das Messen mit zweierlei Maß hängt damit zusammen, dass die massiven Lastkraftwagen bei zu hoher Geschwindigkeit eine größere Gefahr im Straßenverkehr als Pkw darstellen.
Stand: 10.10.2025
Quellen:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/
- Bußgeldkatalog (BKat): https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/
- Ferienreiseverordnung (FerReiseV): https://www.gesetze-im-internet.de/ferreisev_1985/BJNR007740985.html
- Verkehrszeichen 253: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
- de: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/lkw-blitzer-duesseldorf-neuss-blitzt-autofahrer-100.html
- Umwelt NRW: https://www.youtube.com/watch?v=1IsgidjEVd4&t=8s

