Bus überholen
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein Auto möchte einen Bus an der Haltestelle überholen. In dem Augenblick des Überholmanövers fährt der Bus los und beide stoßen zusammen. Wer haftet dafür? Kennen Sie die Antwort?
Für die Antwort auf diese Frage ist es wichtig zu wissen, ob der Busfahrer den Blinker gesetzt hat. Im Falle eines Urteils des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 96/21) war es jedoch auch wichtig, ob der Busfahrer dies beweisen konnte. Sowohl T-Online als auch der ADAC berichteten über diesen Fall.
Zusammenstoß von Bus und Auto
In dem Fall stand ein Linienbus an seiner Haltestelle und fuhr in dem Augenblick los, als ein Autofahrer vorbeifahren wollte. Beim Zusammenstoß der Fahrzeuge entstand ein Schaden von ungefähr 10.000 Euro. Der Busfahrer erklärte, dass er links geblinkt hätte. Der Autofahrer bestritt dies und wollte den Schaden ersetzt haben.
Busfahrer muss Blinken beweisen
Der Fall landete schließlich vor dem Oberlandesgericht Celle. Dies entschied, dass der Busfahrer 75 Prozent des Schadens übernehmen muss. Der fließende Verkehr habe zwar Vorrang, müsse aber dann anhalten, wenn der Busfahrer durch seinen Blinker anzeigt, dass er losfahren möchte. In diesem Fall müsse sich der fließende Verkehr auf das Einfahren des Busses einstellen, eine Behinderung hinnehmen und nötigenfalls auch mit einer mittelstarken Bremsung anhalten, so das Gericht. Die Beweislast für die Inanspruchnahme dieses Vorrechts trage jedoch der Busfahrer. Da der Busfahrer nicht beweisen konnte, dass er geblinkt hatte, musste er für den Großteil des Schadens aufkommen.
Mit mäßiger Geschwindigkeit am Bus vorbei
Da man an Bussen nur in mäßiger Geschwindigkeit vorbeifahren darf, wurde auch das von den Richtern geprüft. Das Gutachten hatte allerdings ergeben, dass der Autofahrer nur 30 km/h fuhr. Laut Gericht sei er demnach nicht zu schnell gewesen. Der Autofahrer müsse daher nur wegen der Betriebsgefahr 25 Prozent des Schadens übernehmen.
Höchstrichterliche Klärung
Laut dem ADAC gibt es allerdings auch Entscheidungen von Gerichten, die anders ausgefallen sind. So musste beispielsweise ein Autofahrer widerlegen, dass der Busfahrer korrekt geblinkt hatte. Das Oberlandesgericht Celle habe daher die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Haftungsfrage muss daher höchstrichterlich erst noch geklärt werden.
Einen weiterführenden Artikel zu dem Thema finden Sie hier: „Ein Bus hält an der Haltestelle mit Warnblinkanlage, ich möchte überholen, was gibt es zu beachten?“
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Quelle: ADAC, T-Online, Niedersächsisches Landesjustizportal
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