Vollstreckung droht: Warum man Bußgelder aus dem EU-Ausland nicht ignorieren sollte

26.05.2025 - 4 min Lesezeit

Fragen und Antworten zum Thema Bußgelder aus dem Ausland:

Können Bußgelder aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt werden?

Ja. Ab einer Höhe von 70 Euro (in Österreich bereits ab 25 Euro) können Bußgelder aus anderen EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden. Seit dem 1. Mai 2024 gilt das auch für Strafen aus der Schweiz.

In welchen Ländern drohen besonders hohe Bußgelder für Verkehrsverstöße?

Skandinavische Länder, die Niederlande, Polen, Italien und die Schweiz verhängen besonders hohe Bußgelder – etwa für zu schnelles Fahren, Falschparken, Handynutzung am Steuer oder Alkoholverstöße.

Was passiert, wenn man Bußgeldvorwürfe aus dem Ausland ignoriert?

Einfach aussitzen ist keine Lösung: Nichtbezahlte Strafen können durch das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden. Private Inkassobüros dürfen dies nicht. Eine frühzeitige Zahlung kann sich in einigen Ländern lohnen, da Rabatte gewährt werden.

Welche Verstöße auch in Deutschland verfolgt werden

Ein falscher Tritt aufs Gaspedal kann auch im Ausland richtig teuer werden – und das sogar noch Wochen nach dem Urlaub. Denn Verkehrsverstöße machen nicht an der Grenze halt. Viele Bußgelder aus dem EU-Ausland lassen sich auch in Deutschland vollstrecken. Welche Länder besonders hohe Strafen verlangen und wie Sie kostspielige Urlaubssouvenirs vermeiden, erfahren Sie hier.

Vollstreckung droht: Warum man Bußgelder aus dem EU-Ausland nicht ignorieren sollte

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Teure Tempoverstöße

Besonders hohe Bußgelder müssen Autofahrer vor allem in Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz erwarten. Schon 20 km/h zu viel auf dem Tacho können Temposünder im Ausland teuer zu stehen kommen. So kostet ein Geschwindigkeitsverstoß in Norwegen mindestens 610 Euro, in den Niederlanden 225 Euro und in Schweden 215 Euro. Finnland verlangt 200 Euro, die Schweiz 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland werden für dieselbe Übertretung mindestens 60 Euro fällig.

Folgenschweres Falschparken

Ob farblich markierte Zonen, teure Parkplätze in beliebten Urlaubsregionen oder eingeschränkte Zeiten: Wer im Ausland parkt, tappt leicht in die Bußgeldfalle. Da sich Parkregeln und Bezahlmethoden von Land zu Land unterscheiden, empfiehlt es sich, sich bereits vor der Einreise darüber zu informieren.

Andernfalls kann ein Parkverstoß im Ausland teuer werden – besonders in Ungarn mit bis zu 390 Euro, in Estland mit bis zu 200 Euro und in den Niederlanden ab 120 Euro. Deutschland bleibt mit 10 bis 110 Euro eher im unteren Mittelfeld.

Horrende Handyverstöße

Das Smartphone während der Fahrt zu benutzen, wird in keinem Land gern gesehen, im Gegenteil. In den Niederlanden ist man da besonders streng, hier werden 430 Euro für einen Handyverstoß fällig. Noch strenger sind die Norweger, die einen solchen Verstoß mit 875 Euro ahnden. In Deutschland beginnen die Bußgelder für das unzulässige Verwenden von elektronischen Geräten bei 100 Euro, wenn man nicht gerade Fahrrad fährt (55 Euro).

Abgründige Alkoholverstöße

Alkoholkonsum und Autofahren – das passt nicht zusammen. In fast allen Ländern führt ein Verstoß zu empfindlichen Sanktionen. Hohe, einkommensabhängige Strafen drohen demnach vor allem in den skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden.

Teuer wird es aber auch in der Schweiz mit mindestens 635 Euro bei 0,5 Promille, in Polen ab 600 Euro bei 0,2 Promille, in Norwegen ab 560 Euro bei 0,2 Promille und in Italien ab 545 Euro bei 0,5 Promille. Auch in Deutschland sind ab 0,5 Promille mindestens 500 Euro fällig.

Schnellzahler-Rabatt

In manchen Ländern wird ein Nachlass gewährt, wenn das Bußgeld sofort oder zeitnah bezahlt wird. So bietet Spanien bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen einen Nachlass von 50 Prozent. In Italien sind es zum Beispiel 30 Prozent, wenn die Geldbuße innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung des Bescheids beglichen wird.

Nicht ignorieren, sondern handeln

Den Bußgeldvorwurf einfach aussitzen und hoffen, dass nichts passiert, ist weder im In- noch im Ausland eine gute Idee. Nichtbezahlte Strafen für Verstöße aus EU-Ländern werden ab 70 Euro (in Österreich schon ab 25 Euro) auch in Deutschland vollstreckt.

Seit dem 1. Mai 2024 gilt das auch für Bußgelder aus der Schweiz. Zuständig für die Eintreibung ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Private Inkassodienste haben keine Befugnis, solche Forderungen hierzulande durchzusetzen.

Punkte und Fahrverbote werden aktuell nur im Land des Verkehrsverstoßes verhängt. Ein Eintrag im Flensburger Register droht beispielsweise bei Verstößen in Spanien nicht. Nichtsdestotrotz strebt die EU eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Fahrverboten an.

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Quelle: presseportal.de

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