das Wichtigste zuerst
• Kontrollaktion: Vom 11. bis 30. Dezember 2025 überwachte die Stadt Lübeck automatisiert ein Durchfahrtsverbot am Weihnachtsmarkt.
• Finanzielle Bilanz: Die 1.210 geblitzten Fahrer bescheren der Stadtkasse bei einem Verstoß von 50 Euro eine Gesamtsumme von 60.500 Euro.
• Juristische Zweifel: Anwälte und Betroffene kritisieren die unklare Beschilderung und fordern aufgrund der hohen Fehlerquote die Einstellung der Verfahren.
• Datenschutz im Fokus: Der ADAC bemängelt die anlasslose Erfassung von Fußgängern und Radfahrern durch das Gerät.

© FooTToo / shutterstock.com (Symbolbild)
Das teure Nachspiel des Lübecker Weihnachtsmarkt-Blitzers
Der mobile Durchfahrtsblitzer am Rande des Lübecker Weihnachtsmarktes sorgt auch nach seinem Abbau für Schlagzeilen. Viele erinnern sich noch an die Bilder im Dezember, als das Gerät am Burgtor zum unfreiwilligen Fotostopp für Passanten wurde.
Nachdem damals noch die lustigen Aufnahmen von Joggern und Radlern dominierten, präsentiert die Verwaltung nun die harten Fakten der Kontrollaktion. Die Bilanz der vorübergehenden Sperrung beläuft sich demnach auf eine Summe im fünfstelligen Bereich.
Binnen weniger Wochen: Bußgelder in Höhe von insgesamt 60.500 Euro
Hinter diesem Betrag stehen 1.210 Auto- und Motorradfahrer, die vom 11. bis zum 30. Dezember 2025 auf dem Lübecker Weihnachtsmarkt geblitzt wurden. Jeder dieser Verstöße wird mit 50 Euro geahndet, sodass sich eine Gesamtsumme von 60.500 Euro ergibt.
Die Auswertung zeigt zudem, dass über die Hälfte der Betroffenen, nämlich 634 Fahrzeuge, aus Lübeck selbst stammen. Insgesamt 60 Fahrzeuge wurden mehrfach registriert, wobei ein Fahrzeug allein zehnmal auslöste. Lediglich zwei Tage ohne Akkuladung verhinderten ein noch höheres Ergebnis.
Warum die Stadt den Blitzer eingesetzt hat
In einer Pressemitteilung beschreibt die Stadt, dass Autofahrer das Zufahrtsverbot regelmäßig missachteten, was an der belebten Stelle zu gefährlichen Brems- und Wendemanövern führte. Da eine tägliche Kontrolle durch Personal schlichtweg nicht machbar war, griff die Verwaltung zur automatisierten Überwachung per mobilem Blitzer.
Zweifel an Beschilderung: Anwalt fordert Verfahrenseinstellung
Angesichts dieser hohen Trefferquote kommen Zweifel an der Eindeutigkeit der Sperrung auf. Rechtsanwalt Arndt Kempgens weist gegenüber bild.de auf einen täglichen Durchschnitt von 65 Verstößen hin. Dies könne auf eine mangelhafte oder schlecht sichtbare Beschilderung hindeuten.
Der Jurist sieht die Stadt in der Pflicht und plädiert für eine Einstellung der Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OwiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten). Er betont, dass eine Ahndung in solchen Fällen nicht geboten sei und die Verwaltung daher entgegenkommend reagieren sollte.
Betroffene Autofahrerin: „Klar erkennbare Sperre fehlte“
Dass die Beschilderung vor Ort tatsächlich für Verwirrung sorgte, bestätigt auch Autofahrerin Siegrid (44) gegenüber bild.de. Die 44-Jährige berichtet, dass sie trotz vorschriftsmäßiger Geschwindigkeit geblitzt wurde, als sie das Versorgungsamt ansteuerte. Sie kritisiert die mangelhafte Kennzeichnung und betont, dass eine klar erkennbare Sperre die ungewollten Verstöße viel effektiver hätte unterbinden können.
Stadt verteidigt Durchfahrtsblitzer als Sicherheitsmaßnahme
Trotz deutlicher Kritik und juristischer Einwände hüllt sich der zuständige Innensenator Ludger Hinsen (parteilos) in Schweigen. Stattdessen lässt die Stadtverwaltung auf Anfrage von bild.de eine fachfremde Stimme zu Wort kommen. Die eigentlich für Kultur und Bildung zuständige Senatorin Monika Frank erklärte:
„Absolute Sicherheit kann es nie geben, dennoch hat der Schutz der Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes oberste Priorität.“ Weil eine dauerhafte Präsenz von Mitarbeitern vor Ort laut Rathaus nicht möglich war, wurde der Blitzer als automatisierte Kontrollinstanz am Burgtor positioniert.
ADAC kritisiert anlasslose Erfassung von Verkehrsteilnehmern
Bezüglich der viralen Aufnahmen betont die Verwaltung, dass sämtliche Bilder von Fußgängern und Radfahrern inzwischen gelöscht worden seien. Dennoch reißt die Kritik an der Aktion nicht ab, wie ADAC-Sprecher Rainer Pregla unterstreicht:
„Hier wurden Fußgänger und Radfahrer ohne konkreten Anlass erfasst. Für eine solche anlasslose Dokumentation außerhalb des motorisierten Verkehrs fehlt in Schleswig-Holstein eine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Nicht umsonst beschäftigt sich Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte mit dem Fall.“
Quellen
Stadt Lübeck: Missachtung Zufahrtsverbot, Einsatz mobiler Blitzer (Pressemitteilung)
BILD: „Alles-Blitzer“ 60.500 Euro, 1.210 Verstöße, 50 Euro pro Fall
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