das Wichtigste zuerst
• Verschärfte Halterhaftung: Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass E-Scooter-Anbieter als Halter künftig auch ohne eigenes Verschulden für Schäden haften müssen – analog zur Regelung bei Autos.
• Reaktion auf Unfall-Boom: Die Bundesregierung reagiert damit auf die Verdopplung der Unfallzahlen von 2021 bis 2024 auf insgesamt 12.500 Vorfälle.
• Beweislastumkehr für Fahrer: Künftig wird bei Unfällen ein Verschulden des Fahrers vermutet. Dieser muss aktiv den Gegenbeweis zur Entlastung erbringen. So sollen Geschädigte leichter an Schadensersatz kommen.
• Geltungsbereich: Die neuen Regeln umfassen auch Segways und ähnliche Elektrokleinstfahrzeuge, sparen aber Krankenfahrstühle und Landwirtschaftsmaschinen aus.
• Nächste Schritte: Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Entwurf nun noch den Bundestag und den Bundesrat passieren, bevor die Regeln verbindlich werden.

© Canetti / shutterstock.com (Symbolbild)
Vom Gehweg zum Hindernisparcours: E-Scooter als Dauerärgernis
Wer durch die Innenstadt einer deutschen Großstadt geht, kennt das Bild: E-Scooter liegen wie achtlos hingeworfenes Spielzeug mitten auf dem Gehweg und türmen sich zu Hindernissen auf, die den Fußgängerverkehr massiv behindern und jeden Schritt in der City zum Hürdenlauf machen.
Viele Städte haben bereits versucht, dieses Dauerärgernis in den Griff zu bekommen. So zog Paris nach einer Bürgerbefragung die Reißleine und verbot die Verleihsysteme komplett, während deutsche Städte wie Köln oder Berlin mit festen Abstellzonen und hohen Sondernutzungsgebühren für die Anbieter reagierten. Doch trotz dieser lokalen Vorstöße liegen die Roller oft weiterhin genau dort, wo sie zu einem gefährlichen Hindernis werden.
Bundesregierung beschließt neuen Gesetzesentwurf zur Halterhaftung
Damit dieser E-Scooter-Slalom nicht zum Dauerlauf wird, hat die Bundesregierung nun einen neuen Gesetzesentwurf zur verschärften Halterhaftung beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass die elektrischen Tretroller künftig bei Unfällen ähnlich in die Verantwortung genommen werden wie Kraftfahrzeuge.
Das Schriftstück stammt aus der Feder von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Demnach sollen bisherige Ausnahmeregelungen bei der Haftung zurückgenommen werden, damit Unfallverursacher besser zur Rechenschaft gezogen werden können. „Vor allem die Anbieter will ich stärker in die Pflicht nehmen. Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, müssen sie dafür auch haften“, so Hubig.
E-Scooter-Besitzer müssten demnach künftig auch dann für Schäden aufkommen, wenn sie keine Schuld am Unfall tragen. „Es gibt keinen Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos – denn bei Mietwagen gilt diese Verantwortung schließlich auch“, lautet die Erklärung der Ministerin.
Was durch E-Scooter-Unfälle Geschädigte tun können
Geschädigte können sich unmittelbar an den Fahrer wenden, sofern dessen Identität feststellbar ist. In jedem Fall können sie sich auch an den Halter wenden, egal ob es sich um einen Mietanbieter oder einen Verleiher als Privatperson handelt. E-Scooter müssen im öffentlichen Raum stets ein Kennzeichen führen. Voraussetzung für den Erhalt dieser Plakette ist der Nachweis einer speziellen Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug.
Drastischer Anstieg: Unfallzahlen von 2021 bis 2024 verdoppelt
Laut Angaben des Bundesjustizministeriums hat sich das Unfallaufkommen bei E-Scootern seit 2021 auf circa 12.500 Vorfälle im Jahr 2024 verdoppelt. In über 7.900 der Fälle galten die Fahrer dabei als Hauptverursacher. Bisher richtet sich der Anspruch auf Schadenersatz ausschließlich gegen den Fahrer. Insbesondere bei achtlos abgestellten Mietfahrzeugen erschwert dies die Identifizierung. Aufgrund der aktuellen Rechtslage bleiben die Leihfirmen von der Haftung befreit.
Fahrer müssen künftig ihre Unschuld beweisen
Laut dem Ministerium soll darüber hinaus bei Fahrern „das Verschulden vermutet werden“. Sie stünden somit in der Pflicht, sofern sie den Gegenbeweis zur eigenen Entlastung nicht erbringen können. Dadurch soll es Geschädigten leichter gemacht werden, Schadensersatz zu erhalten.
Die Neuerungen erstrecken sich ebenso auf Segway-Roller und vergleichbare Elektrokleinstfahrzeuge. Davon unberührt bleiben jedoch weiterhin motorisierte Krankenfahrstühle, langsame Kraftfahrzeuge sowie Maschinen aus dem Bau- und Agrarsektor.
Wie es weitergeht
Mit dem Entwurf ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Nach dem Kabinettsbeschluss geht dieser nun als „Regierungsentwurf“ in den Deutschen Bundestag. Dort finden die Beratungen in den Ausschüssen (vor allem im Rechtsausschuss) sowie die drei Lesungen statt. Erst wenn Bundestag und Bundesrat das Vorhaben abschließend behandelt haben und die Verkündung erfolgt, gelten die neuen Haftungsregeln verbindlich.
Quellen
Bundesregierung, Verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern
Tagesschau: E-Scooter-Vermieter sollen bei Unfallschäden haften
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