das Wichtigste zuerst
• Anfechtbarkeit: Viele Bußgeldbescheide sind aufgrund fehlerhafter Messungen, technischer Defizite oder formaler Mängel juristisch angreifbar.
• Keine Warnpflicht: Blitzer dürfen grundsätzlich ohne Vorankündigung oder Warnschilder auch „versteckt“ aufgestellt werden.
• Häufige Mängel: Fehlende Eichungen der Messgeräte oder eine falsche Ausrichtung durch das Personal können Messungen hinfällig machen.
• Identifizierung: Ohne eindeutiges Beweisfoto des Fahrers wird das Verfahren oft eingestellt, da in Deutschland bei Tempo-Verstößen keine Halterhaftung gilt.
• Fahrtenbuch-Risiko: Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Fahrzeughalter unter Umständen die kostenpflichtige Auflage eines Fahrtenbuchs.
• Warnen vor Blitzern: Die Nutzung der Lichthupe zur Warnung anderer ist unzulässig (Verwarnungsgeld), Handzeichen oder Warnschilder sind hingegen erlaubt.
• Messbereiche: Moderne Blitzer erfassen Geschwindigkeiten bis zu 320 km/h. Wer schneller fährt, wird dennoch auf Basis des Maximalwerts sanktioniert.

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Tipps vom Experten: Das sollten Autofahrer über Bußgeldverfahren wissen
Fehlerhafte Messungen, schlechte Lichtverhältnisse oder formale Fehler machen viele Bußgeldbescheide angreifbar. Da ein Bescheid grundsätzlich nicht ungeprüft hingenommen werden sollte, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Handhabe. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anfechtung erfolgversprechend und welche Folgen hat ein unbrauchbares Beweisfoto? Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, beantwortet die fünf brennendsten Fragen zum Thema.
1. Dürfen Blitzer absichtlich „versteckt“ aufgestellt werden?
Tom Louven: „Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder allgemein der Straßenverkehrsordnung kann und darf jederzeit, auch ohne Vorankündigung oder Warnung, überprüft werden. Vor manchen fest installierten Messanlagen wird neben der sonstigen Beschilderung teilweise auch ausdrücklich auf ‚Radarkontrollen‘ oder Ähnliches hingewiesen. Grundsätzlich ist dies aber nicht zwingend.“
2. Was sind Angriffspunkte, um gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen?
Tom Louven: „Damit ein Bußgeldbescheid Bestand hat, braucht es einwandfreie Beweise. Fehlt beispielsweise die vorschriftsmäßige Eichung eines Geräts, ist die Messung im Zweifel nicht verwertbar. Einer der häufigsten Gründe für die Einstellung von Verfahren sind fehlende oder qualitativ schlechte Messfotos, die die Identifizierung des Fahrers unter Umständen unmöglich machen. Natürlich ist auch menschliches Versagen denkbar. Haben Polizisten ihr mobiles Messgerät beispielsweise falsch ausgerichtet, kann die gesamte Messung hinfällig sein. Da Laien in der Regel nicht alle Besonderheiten, Vorschriften und die Rechtsprechung kennen, lohnt sich in jedem Fall die Prüfung durch einen Anwalt.“
3. Was passiert, wenn man auf dem Messfoto nicht zu erkennen ist?
Tom Louven: „Es gibt bei Geschwindigkeitsverstößen keine Halterhaftung. Nur der tatsächliche Fahrer oder die Fahrerin kann ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot erhalten. Somit müssen die Behörde, die Polizei oder später das Gericht die Person, die gefahren ist, ermitteln und den entsprechenden Nachweis erbringen.
Gelingt dies nicht, ist das Verfahren im Zweifel einzustellen oder die betroffene Person freizusprechen. Wenn ein Verfahren eingestellt werden muss, weil vom Halter keine Angaben gemacht werden und kein Fahrer ermittelt werden kann, droht dem Halter des Fahrzeugs im Nachhinein für eine gewisse Zeit die kostenpflichtige Auferlegung eines Fahrtenbuchs.“
4. Darf man andere Fahrzeuge per Lichthupe vor Blitzern warnen?
Tom Louven: „Es ist rechtlich nicht erlaubt, mit der Lichthupe andere Autofahrer vor Messgeräten zu warnen. Sogenannte Schall- und Leuchtzeichen darf nach Paragraf 16 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt und wer sich oder andere gefährdet sieht. Eine Gefährdung in diesem Sinne ist bei Geschwindigkeitsmessungen allerdings nicht gegeben.
Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 10 Euro geahndet werden. Handzeichen oder Warnschilder sind hingegen nicht verboten: Autofahrer dürfen daher andere Verkehrsteilnehmer auf Messungen oder Polizeikontrollen aufmerksam machen, solange sie dadurch nicht abgelenkt oder behindert werden.“
5. Kann man zu schnell für den Blitzer sein?
Tom Louven: „Einige in Deutschland eingesetzte Systeme messen bis zu einer Geschwindigkeit von 320 km/h. Wenn diese Grenze überschritten wird, bedeutet das für den Fahrer allerdings keine Straffreiheit. In einem solchen Fall wird zwar kein exakter km/h-Wert mehr im Bußgeldbescheid aufgeführt, aber das Gerät dokumentiert dennoch rechtssicher, dass die bauartbedingte Höchstgrenze der Anlage überschritten wurde.
Juristisch wird dann dieser Maximalwert des Messbereichs als Grundlage für die Sanktion herangezogen. Auf die Strafe hat dies letztlich keine Auswirkungen, da das vom Bußgeldkatalog vorgesehene Höchstmaß der Sanktionen bereits bei Überschreitungen von über 70 km/h ohnehin voll ausgeschöpft ist.“
Quellen
PM Geblitzt.de, Fünf häufige Fragen rund ums Blitzen
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