Verdacht auf Abzocke: 40.000 Fahrzeuge tappen in Blitzerfalle

17.04.2025 - 4 min Lesezeit

Auf den Punkt gebracht:

Warum wurden so viele Autofahrer auf der A61 geblitzt?

Mehr als 40.000 Autofahrer wurden binnen eines Jahres auf der A61 zwischen Waldlaubersheim und Dorsheim geblitzt. Laut den Betroffenen zu Unrecht, da die digitale Anzeige auf einer Schilderbrücke fälschlicherweise eine Geschwindigkeit von 130 km/h anzeigte, obwohl tatsächlich nur 100 km/h erlaubt waren.

Was sagt die Polizei zu den Vorwürfen der Abzocke?

Die Polizei betonte, dass die digitale Anzeige auf der Schilderbrücke korrekt war und die Tempobegrenzung von 100 km/h ordnungsgemäß angezeigt wurde. Laut den Ordnungshütern lässt sich durch Schaltprotokolle nachweisen, dass keine fehlerhafte oder irreführende Beschilderung vorlag.

Was sagt das zuständige Amtsgericht?

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat bisher alle Einsprüche wegen angeblich fehlerhafter Beschilderung abgewiesen – außer in einem Fall: Dort war das Messprotokoll fehlerhaft. Formelle und technische Mängel in Bescheid oder bei der Beweisaufnahme können also durchaus zum Erfolg führen.

Digitale Anzeige soll schuld sein – Amtsgericht lässt Einsprüche abprallen

Auf einem Autobahnabschnitt auf der A61 in Rheinland-Pfalz geraten auffällig viele Fahrer ins Visier eines einzigen Blitzers – über 40.000 Tempoverstöße wurden hier seit März letzten Jahres registriert. Der Vorwurf von Ordnungshütern und Gerichten: Zu schnell gefahren, obwohl nur Tempo 100 erlaubt war. Doch viele Betroffene fühlen sich nicht als Temposünder, sondern als Opfer einer irreführenden Tempo-Anzeige auf einer Schilderbrücke.

Verdacht auf Abzocke: 40.000 Fahrzeuge tappen in Blitzerfalle

Mojolo / shutterstock.com

Zehntausende tappen in die Radarfalle

Mehr als 40.000 Fahrzeuge soll der umstrittene Blitzer seit März letzten Jahres auf der Autobahn zwischen Waldlaubersheim und Dorsheim eingefangen haben. Angeblich waren sie alle auf einem Abschnitt zu schnell unterwegs, auf dem das Tempo wegen einer Bodenwelle auf 100 km/h begrenzt ist. Eine Begrenzung, die auffällig viele Autofahrer nicht wahrgenommen haben.

Autofahrer fühlen sich abgezockt

Denn viele der betroffenen Fahrzeugführer sind der Meinung, dass die digitale Anzeige auf einer Schilderbrücke ihnen eigentlich eine Fahrtgeschwindigkeit in Höhe von 130 km/h gestattet hatte. Sie fühlen sich regelrecht abgezockt und beim Amtsgericht Bad Kreuznach häufen sich mittlerweile die Einsprüche gegen die entsprechenden Bußgeldbescheide.

Polizei beharrt auf korrekter Tempo-Anzeige

An den Ordnungshütern im Landkreis prallen die Vorwürfe der Abzocke allerdings ab. Angeblich ließe sich durch sogenannte Schaltprotokolle nachweisen, dass die digitale Anzeige auf der Schilderbrücke korrekt funktioniert habe. Es sei nichts anderes als Tempo 100 angezeigt worden.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach bekräftigte den Standpunkt der Polizei. Bis dato habe nicht ein betroffener Autofahrer mit seinem Einspruch Erfolg gehabt. „Bislang konnte in keinem Verfahren eine fehlende, fehlerhafte oder irreführende Beschilderung festgestellt werden“, so das Amtsgericht. Vielmehr sei in sämtlichen Fällen eine richtig angezeigte Tempobegrenzung belegt.

Fehlerhaftes Messprotokoll

So auch in sieben der acht Fälle, die gerade vor dem Amtsgericht verhandelt wurden. Lediglich ein Autofahrer konnte die Bußgeldforderung abwehren, allerdings aus einem ganz anderen Grund: In seinem Fall war das Messprotokoll fehlerhaft. Der zuständige Polizist hatte offenbar mehrere Kreuze vergessen. Wegen dieser formellen Mängel wurde das Verfahren eingestellt.

Typischer Fehler in Bußgeldbescheiden

Auch wenn manchmal Aussage gegen Aussage steht und Polizei und Gerichte jedes Argument abprallen lassen – Bußgeldvorwürfe sind grundsätzlich anfechtbar und können wie im Falle des fehlerhaften Messprotokolls aufgrund formeller Mängel oder technischer Fehler in der Messung erfolgreich abgewehrt werden. Hier eine Übersicht der typischen Fehler:

Fehler im Bußgeldbescheid

  • Falsches Aktenzeichen

Ein falsches oder ungenaues Aktenzeichen im Bußgeldbescheid.

  • Lückenhafte oder falsche Angaben zur beschuldigten Person

Fehlerhafte oder unvollständige Informationen, die eine eindeutige Identifikation der betroffenen Person erschweren.

  • Fehlende Angaben zu Nebenfolgen

Es fehlen Angaben zu möglichen Sanktionen wie Fahrverbot oder Führerscheinentzug.

  • Fehler bei der Fristberechnung

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs oder für die Zahlung könnte fehlerhaft berechnet worden sein.

Fehler bei der Messung

  • Falsch positionierte Blitzanlagen

Wenn die Blitzanlage nicht korrekt positioniert war, könnte das Messergebnis verfälscht werden.

  • Nicht ordnungsgemäß geeichte Blitzanlagen

Eine nicht korrekt geeichte oder technisch fehlerhafte Blitzanlage kann ebenfalls zu fehlerhaften Messergebnissen führen.

  • Unzureichend geschulte Messbeamte

Wenn der Messbeamte nicht richtig geschult oder versiert ist, kann dies zu Fehlern bei der Messung führen.

  • Schlechte Sichtbedingungen

Wenn die Messung bei schlechten Sichtverhältnissen (z.B. bei Schnee, Regen oder Dunkelheit) durchgeführt wurde, könnten die Messergebnisse ungenau sein.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: swr.de

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