Abschleppunternehmen müssen wirtschaftlich denken
Auch Abschleppdienste müssen wirtschaftlich handeln. Darüber berichtete T-Online anhand eines Artikels des ADAC kürzlich. Wenn zwei Autos abgeschleppt werden müssen, werden nicht immer zwei Abschleppwagen benötigt. Somit kann es für die Betroffenen günstiger werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgericht München (Az.: 453 C 17734/20).

Eine Autohalterin hatte in der Ladezone eines Supermarktes zwei ihrer Autos geparkt. Der Filialleiter beauftragte daraufhin einen Abschleppdienst. Dieser fuhr um 21:01 Uhr los und war um 21:28 Uhr an der Ladezone. Das Abschleppfahrzeug entfernte das erste Fahrzeug und beendete um 21:36 Uhr den Einsatz. Im Anschluss fuhr ein weiteres Abschleppfahrzeug um 21:32 los und schleppte im Anschluss das zweite Fahrzeug ab. Jeweils wollte der Abschleppdienst 330 Euro dafür haben. Die Halterin wollte diese Summe aber nicht zahlen
Nach Meinung der Firma wären zwei Abschleppwagen notwendig gewesen, da die Einsatzdauer verschiedener Einsätze stark variieren könne. Weiterhin hätten sie nicht wissen können, dass es sich in dem Fall bei beiden Fahrzeugen um denselben Halter handelte.
Das Gericht sah die Situation jedoch anders und wies die Klage der Abschleppfirma ab. Die Firma hätte nach Meinung des Gerichts mit einem Anruf nachfragen können, ob ein zweites Fahrzeug notwendig ist. Der Vorgang war immerhin fast fertig, als das zweite Fahrzeug losfuhr. Die Abschleppfirma habe damit „unsinnige Kosten“ produziert. Die Kosten hätte man problemlos, je nach aufgewendeter Zeit, teilen können. Daher urteilte das Gericht, dass die Halterin pro Fahrzeug nur 207,50 Euro zahlen muss.
Quelle: T-Online