Nutzung illegaler Blitzer-Apps und Radarwarngeräte steigt enorm
Gemäß einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom sind Blitzer-Warner hoch im Kurs. So sollen knapp 50 Prozent der 785 befragten Personen diese nutzen, um sich über den Standort von Geschwindigkeitsmessanlagen mit dem Ziel zu informieren, einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot zu entgehen.
Blitzer-Apps mit Spitzenplatz
Mit 27 Prozent informieren sich demnach rund ein Drittel der befragten Auto- und Motorradfahrer über Blitzer mithilfe von Warn-Apps auf dem Handy. 14 Prozent würden Radarwarngeräte und 13 Prozent eine im Navigationsgerät integrierte Warnfunktionen nutzen. Allerdings hätten nur 26 Prozent der Umfrageteilnehmer die Erfahrung gemacht, dass die Warnung auch immer hält, was sie verspricht. Dennoch würden mehr als ein Drittel solche Geräte regelmäßig nutzen und 46 Prozent wären überzeugt davon, dank der illegalen Blitzer-Warngeräte ein Bußgeld vermieden zu haben.
Verbotene Blitzer-Prävention
Dass Blitzer-Apps und Co. hierzulande nicht erlaubt sind, ist für viele offensichtlich kein Grund, sie nicht zu nutzen. Dabei kann ein Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg sanktioniert werden. Dazu sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Polizei und Ordnungsamt wollen sich nun mal nicht austricksen lassen.“ Allgemeine Hinweise auf Radarfallen wie die Meldung über Blitzer-Standorte im Radio sind in Deutschland jedoch ganz legal und werden laut Umfrage von 90 Prozent der Verkehrsteilnehmer in Anspruch genommen.
Obacht im Ausland!
Auch in zahlreiche anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien, Dänemark, Bulgarien und Finnland dürfen Blitzer-Warner nicht genutzt werden, weshalb man sich vor dem nächsten Urlaub besser genau nach den Bedingungen vor Ort informieren sollte. Oftmals ist die Strafe andernorts sogar höher und schon das alleinige Mitführen von Blitzer-Warngeräten ist bereits verboten.
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Quelle: bitkom.org
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