Zusammengefasst:
Was sind Scan-Cars und wie funktionieren sie?
Warum gibt es Datenschutzbedenken bei der Nutzung von Scan-Cars?
Wann könnten Scan-Cars regulär zum Einsatz kommen?
1.000 Fahrzeuge pro Stunde – Scan-Car-Pilotversuch gestartet
Obwohl der rechtliche Rahmen weiterhin unklar ist, startet Baden-Württemberg den Praxistest: Erstmals sind Scan-Cars auf öffentlichen Straßen unterwegs, um Falschparker zu erfassen. Die aus den Niederlanden bekannten Überwachungsfahrzeuge sollen deutlich mehr Verstöße aufdecken als menschliche Kontrolleure. Ob sie jedoch jemals regulär zum Einsatz kommen dürfen, ist angesichts massiver datenschutzrechtlicher Bedenken mehr als fraglich.

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Deutlich effektiver als menschliche Kontrolleure
Schon seit geraumer Zeit schielen deutsche Verkehrspolitiker in die Niederlande oder nach Frankreich, wenn es um die digitale Parkraumkontrolle geht. Dort gehören Scan-Cars längst zu Straßenverkehr und Stadtbild.
Die Zahlen aus den Nachbarländern sind einfach zu verlockend, meint ein Sprecher des baden-württembergischen Verkehrsministeriums, weil: „Eine Person kann mit einem Scan-Fahrzeug bis zu 1.000 Fahrzeuge pro Stunde kontrollieren, während es zu Fuß nur etwa 50 Fahrzeuge sind.“ Das ist deutlich effektiver und verspricht mehr Geld für die klammen Kassen der Kommunen.
Wie funktionieren Scan-Cars?
Das Scannen einer solch hohen Zahl an Kraftfahrzeugen wird mithilfe einer Vielzahl von Bordkameras durchgeführt. Quasi im Vorbeifahren können die „Knöllchen-Karren“ so automatisch überprüfen, ob ein Parkverstoß vorliegt. Lediglich für das Fahren ist noch ein Mensch vonnöten.
Doch was genau wird dabei eigentlich erfasst? Die Kameras filmen die Kennzeichen sämtlicher Fahrzeuge in der Umgebung und gleichen diese automatisiert mit einer zentralen Datenbank ab. Diese wird von Parkenden selbst gespeist – etwa durch die Eingabe des eigenen Nummernschilds am Parkscheinautomaten. Auf diese Weise kann festgestellt werden, ob ein gültiges Parkticket gezogen wurde.
ADAC: „Kein Regelbetrieb mit mobilen Scan-Fahrzeugen“
Doch genau hier liegt aus Sicht des Datenschutzes immer noch das Problem. Da es sich bei den mit einem Nummernschild verbundenen Informationen um personenbezogene Datensätze handelt, dürfen diese nicht grundlos aufgenommen und verarbeitet werden. Sowohl für die Speicherung als auch den Abgleich dieser Daten braucht es eine gesetzliche Grundlage, die es bis heute nicht gibt.
Daher hat auch der ADAC in einer gemeinsamen Stellungnahme der Regionalclubs in Baden-Württemberg seine Bedenken geäußert. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sehe der Automobilclub „mittelfristig keinen Regelbetrieb von mobilen Scan-Fahrzeugen“.
Pilotversuch auf Uni-Parkplätzen
Dieser läuft bereits seit Mitte April im Umfeld der Universität Hohenheim in Stuttgart. Ein Scan-Auto kontrolliert dort insgesamt sechs Parkzonen der Uni. Laut dem Verkehrsministerium sind die Bedingungen dort ideal, da Fahrerinnen und Fahrer beim Lösen eines Parktickets am Automaten ihr Kennzeichen eingeben müssen
Problematisch ist allerdings noch die fehlende Rechtsgrundlage. Aus diesem Grund wird der Einsatz der Scan-Pkw in Heilbronn bereits seit November des vergangenen Jahres ohne Ergebnis geprüft. Auch andere Städte in Baden-Württemberg haben Interesse bekundet, wollen aber die Ergebnisse des Testbetriebs abwarten.
Was bei einem flächendeckenden Einsatz von Scan-Cars aus den Mitarbeitern der städtischen Ordnungsdienste wird, steht noch nicht fest. So sind bis heute in Städten wie Mannheim oder Freiburg jeweils 55 beziehungsweise 29 Mitarbeiter in Vollzeit unterwegs, um Falschparker zur Kasse zu bitten.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: zdf.de
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