Knöllchen-Karre mit Langstreckenscanner?

04.04.2024 - 3 min Lesezeit

In manchen EU-Ländern machen Scan-Autos Jagd auf Falschparker

Vorsicht vor rollenden Datenkraken im EU-Ausland! Wer in den Niederlanden, Frankreich oder Tschechien unterwegs ist, sollte auf Kleinwagen mit „Sonderausstattung“ auf dem Dach achten. Dabei handelt es sich um Scan-Autos, die im Vorbeifahren die Kennzeichen von Falschparkern erfassen. Sechs Infrarotkameras, die auf einer Art Dachgepäckträger montiert sind, ermöglichen Aufnahmen in alle Richtungen.

Knöllchen-Karre mit Langstreckenscanner?

Laurens Jobse / shutterstock.com

„Hintergrundchecks“ für Parksünder

Laut einem Beitrag in der WDR-Sendung Servicezeit nimmt der Knöllchen-Kleinwagen jedes Auto auf, an dem er vorbeifährt. Im Hintergrund wird automatisch geprüft, ob ein gültiger Parkschein vorliegt. Die sechs auf dem Dachgepäckträger montierten Kameras sind in der Lage, simultan in alle Richtungen zu filmen.

Im Gegensatz zu den meisten Fällen in Deutschland ist in einigen Nachbarländern wie den Niederlanden die Angabe des Kennzeichens beim Lösen des Parkscheins erforderlich. Statt eines Parkscheins aus Papier erfasst ein digitales System die Fahrzeuge.

1.500 Autos in einer Stunde

Die weißen Renaults operieren jedoch nicht völlig autonom, sondern benötigen immer noch menschliche Fahrer und Bediener. Das Scannen der parkenden Autos und ihrer Kennzeichen im Vorbeifahren in einem Radius von 10 Metern soll dagegen vollautomatisch erfolgen.

Insgesamt 1.500 Autos werden laut Aussagen eines Fahrers im Bericht der WDR Servicezeit pro Stunde von den sechs Kameras erfasst. Um falsche Beschuldigungen zu vermeiden, werden diese zusätzlich von einem Verkehrspolizisten überprüft. Menschliche Kontrolleure sollen in derselben Zeit lediglich 50 Fahrzeuge überprüfen können.

Allein in den Niederlanden werden 75 dieser Scan-Autos eingesetzt; europaweit sollen es zwischen 200 und 250 sein.

Bußgelder werden auch grenzüberschreitend eingefordert

Wird man in einem anderen EU-Land beim Falschparken erwischt, werden die Bußgelder in der Regel von den dortigen Behörden auch grenzüberschreitend eingetrieben. Die Zuständigkeit für die nachträgliche Forderung liegt beim Bundesamt für Justiz. Hat ein deutscher Autofahrer seinen Strafzettel nicht bezahlt, leitet die ausländische Behörde den Fall an das Bundesamt weiter, das dann aktiv wird.

Das betrifft allerdings nur Geldforderungen. Im Ausland verhängte Fahrverbote können ausschließlich vor Ort vollstreckt werden. Es gibt auch keine Punkte in Flensburg für Verkehrsverstöße, die in einem anderen Land begangen wurden.

Scan-Autos auch in Deutschland?

Könnten die Knöllchen-Kleinwagen auch in Deutschland Einzug halten? Auch wenn einige Bundesländer die Scan-Autos nur zu gern einsetzen würden – hierzulande fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die automatische Erfassung der Kennzeichen. Diese setze laut einer Empfehlung der Länder eine „gesetzliche Rechtfertigung“ voraus, so der Münchner Merkur.

Auch der ADAC warnt vor der problematischen Erfassung aller Nummernschilder. Nach aktueller Rechtslage dürfen Foto- und Videoaufnahmen nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts verwendet werden, weswegen etwa auch Monocam-Systeme in Deutschland bisher nicht flächendeckend eingesetzt werden dürfen.

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Quellen: merkur.de, bild.de, wdr.de

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