Streitfall Autobahncrash: Beim Spurwechsel wird es kompliziert

02.06.2025 - 4 min Lesezeit

Kurz und knapp:

Mit welchem Fall musste sich das Landgericht Nürnberg-Fürth auseinandersetzen?

Das LG Nürnberg-Fürth verhandelte einen Fall, bei dem es auf der Autobahn zu einem Zusammenstoß zwischen einem Lkw, der seinen Spurwechsel ankündigte, und einem Pkw kam, der trotz dieses Signals beschleunigte und versuchte, den Lkw zu überholen.

Bei wem sah das LG die Hauptschuld?

Das Landgericht hatte dem Lkw-Fahrer 80 Prozent der Schuld zugesprochen, weil er sein Ausscheren nicht rechtzeitig angekündigt und damit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hatte. Dem Pkw-Fahrer war eine Teilschuld von 20 Prozent zugewiesen worden, da er durch sein Beschleunigen das Unfallrisiko erhöht hatte.

Um welchen Paragrafen der StVO geht es?

Es geht um Paragraf 7 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung, der das rechtzeitige und deutliche Ankündigen eines Fahrstreifenwechsels vorschreibt, um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

Fahrspurwechsel eines Lkw endet mit Zusammenstoß – Hauptschuld laut Gericht klar

Spurwechsel auf der Autobahn verlangen von allen Fahrzeugführern volle Konzentration und rechtzeitiges Blinken, um lebensgefährliche Unfälle zu verhindern. So wurde kürzlich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Fall verhandelt, bei dem ein Lkw auf der linken Spur seinen Blinker zum Ausscheren setzte, während ein Pkw auf der Mittelspur trotz dieses Signals beschleunigte und versuchte, den Lkw zu überholen. Dabei kam es zum Zusammenstoß. Vor Gericht stand vor allem die Frage der Schuld im Mittelpunkt.

Streitfall Autobahncrash: Beim Spurwechsel wird es kompliziert

poliki / shutterstock.com

Fahrstreifenwechsel mit Folgen

Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth beschäftigte sich mit einer Verkehrssituation, die vielen Autofahrern bekannt sein dürfte. Dabei ging es zum einen um die Frage, ob sich ein Überholmanöver auf der Autobahn sicher durchführen lässt und zum anderen darum, ob das vorausfahrende Fahrzeug sein Ausscheren rechtzeitig angekündigt hat (8 O 4305/24).

Im verhandelten Fall, der mit einem Unfall endete, sah das Landgericht vor allem den letzten Punkt als nicht erfüllt an. Dabei war ein Autofahrer auf der mittleren Spur einer Autobahn unterwegs, in die sich fast zeitgleich ein Lastkraftwagen von der linken Spur aus wieder einordnen wollte.

Als beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe rollten, setzte der Lkw-Fahrer den Blinker nach rechts und begann mit dem Spurwechsel. Dies erkannte der Pkw-Fahrer zwar, traf jedoch eine verhängnisvolle Entscheidung. Um einer Kollision zu entgehen, trat er aufs Gaspedal, doch der Crash war nicht mehr zu verhindern.

Unfallgegner uneinig

In der Folge warfen sich beide Parteien gegenseitig die Schuld am Unfall vor und forderten Schadensersatz. Aus Sicht des Brummifahrers hätte der Fahrer des Pkw das Ausscheren rechtzeitig erkennen und vom Gas gehen müssen. Er habe aber beschleunigt, anstatt zu bremsen und somit den Unfall provoziert.

Für den Autofahrer war hingegen klar: Der Lkw habe zu spät geblinkt. Er selbst hätte nur versucht, durch Beschleunigung eine Kollision zu vermeiden.

Schlicht zu spät geblinkt

Das LG Nürnberg-Fürth kam schließlich zu dem Schluss, dass der Lkw-Fahrer sein Ausscheren tatsächlich nicht früh genug angekündigt und gegen Paragraf 7 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen hatte. In der Vorschrift heißt es:

„In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“

Gerichtsurteil: Lkw-Fahrer trägt Hauptschuld, Pkw mitverantwortlich

Doch auch der Autofahrer blieb nicht ohne Tadel. Anstatt durch ein Bremsmanöver auf das späte Blinksignal zu reagieren, trat er aufs Gas. Dadurch erhöhte er aus Sicht des Gerichts das Risiko einer Kollision, da beim Ausscheren zunächst der Fahrweg nach vorn verengt wird.

Ein entschlossenes Abbremsen wäre ihm laut Urteil zumutbar gewesen. Er hätte darauf vertrauen dürfen, dass der nachfolgende Verkehr genügend Abstand hält und nicht auffährt.

Daher teilte das Gericht die Verantwortung mit seinem Urteil auf: 80 Prozent der Schuld wurden dem Lkw-Fahrer zugewiesen, während der Pkw-Fahrer mit 20 Prozent haftbar gemacht wurde.

Quelle: 24auto.de

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