2,9 Millionen Fahrzeuge betroffen, US-Verkehrsbehörde ermittelt
Die Pannenserie beim Tesla-Autopiloten reißt nicht ab. Nach zahlreichen vollmundigen Versprechungen über die baldige Einführung vollständig autonomer Fahrzeuge seitens CEO Elon Musk zeigt sich im Praxistest auf der Straße Ernüchterung: Die Systeme stoßen immer wieder an ihre Grenzen. Nun ist eine weitere Schwachstelle bekannt geworden, von der rund 2,9 Millionen Elektroautos betroffen sein sollen. Im „Full Self Driving“-Modus überfahren die Fahrzeuge teilweise rote Ampeln oder fahren sogar in die falsche Richtung.
Das Wichtigste in Kürze:
- US-Behörde NHTSA untersucht mögliche Verstöße von Teslas „Full Self Driving“-Autopiloten.
- Rund 2,9 Millionen Fahrzeuge sind davon betroffen.
- FSD ist ein teilautomatisiertes System (Stufe 2).
- Deutschland erlaubt höchstens Stufe 3.
- Tesla setzt nur auf Kameras statt Radar oder Lidar – ein Risiko für die Verkehrssicherheit.
US-Verkehrsbehörde nimmt Ermittlungen auf
Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA hat eine umfassende Untersuchung eingeleitet, die rund 2,9 Millionen Tesla-Fahrzeuge mit dem „Full Self-Driving“-System (FSD) betrifft. Der Verdacht: Das autonome Assistenzsystem sei nicht in der Lage, grundlegende Verkehrsregeln zu befolgen. Nach übereinstimmenden Berichten sollen Teslas mit aktiviertem FSD-Modus rote Ampeln missachtet und beim Spurwechsel teils in die falsche Fahrtrichtung gesteuert haben.
Erst im August musste sich Tesla vor Gericht verantworten: Ein Gericht in Florida sprach den Hinterbliebenen eines Unfalls mit dem Autopilot-System hohe Entschädigungen zu. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe durch irreführende Werbung den leichtfertigen Umgang mit seiner Technik geradezu gefördert.

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Teilautomatisiert statt selbstfahrend
Die Selbstfahrfunktion FSD von Tesla gilt offiziell nicht als autonomes Fahrsystem, sondern als Fahrassistenz der zweiten Autonomiestufe, also als sogenanntes teilautomatisiertes Fahren. Das bedeutet, dass der Fahrzeugführer jederzeit verantwortlich ist, die Verkehrssituation aufmerksam beobachten muss und bei Bedarf sofort eingreifen muss. Für mögliche Fehlfunktionen oder Unfälle übernimmt Tesla keine Haftung.
Wie weit Deutschland beim autonomen Fahren ist
In Deutschland hat das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bislang lediglich Systeme bis Autonomiestufe 3 zugelassen. Stufe 3 erlaubt es dem Fahrzeug, bestimmte Fahraufgaben – etwa auf Autobahnen – zeitweise selbstständig zu übernehmen. In dieser Zeit darf sich der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abwenden, muss aber innerhalb einer Vorwarnzeit in der Lage sein, wieder die Kontrolle zu übernehmen.
Vollautonomes Fahren der Stufen 4 oder 5, bei dem das Fahrzeug ohne menschliches Eingreifen unterwegs wäre, ist bislang nicht gesetzlich erlaubt.
Mit dieser Technik arbeitet Teslas Autopilot
Aus technischer Sicht stellt sich häufig die Frage, ob Teslas Systeme für wirklich autonomes Fahren ausreichen. Im Gegensatz zu anderen Herstellern verzichtet der Autobauer aus Texas auf eine redundante Sensorik wie Lidar oder Radar und setzt stattdessen ausschließlich auf Kameratechnik, um die Umgebung des Fahrzeugs zu erfassen. Mithilfe von maschinellem Lernen soll das System so in der Lage sein, Verkehrssituationen selbstständig zu erkennen und einzuschätzen.
Fazit
Dass zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine große Lücke klafft, zeigt ein Video von Tesla-Fans. Justin Demaree und Josh West wollten quer durch die USA fahren, gesteuert nur vom FSD-System. Nach rund 100 Kilometern überfuhr das Auto jedoch ein Hindernis, woraufhin der Fahrer eingreifen musste.
Zwar blieb niemand verletzt, doch das Beispiel zeigt: FSD ist (noch) kein vollautonomes System. Tesla-Chef Elon Musk hatte die Fahrt bereits 2017 als problemlos angekündigt – die Realität sieht anders aus. Daher gilt für die Selbstfahrfunktion von Tesla auch weiterhin: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Quelle: spiegel.de
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