das Wichtigste zuerst
• Vorschlag: Um den Handel mit Flensburger Punkten zu stoppen, fordert die Expertin Ulrike Dronkovic die Einrichtung spezialisierter Ermittlungseinheiten in den Bußgeldstellen.
• Ausmaß: Aufgrund der Masse an Verfahren ist eine Einzelfallprüfung für Behörden aktuell schwierig. Die Dunkelziffer bei Täuschungsversuchen über Online-Plattformen wird als sehr hoch eingeschätzt.
• Preise: Der illegale Markt verlangt zwischen 200 und 1.000 Euro pro Delikt, wobei Kunden diese hohen Summen vor allem zur Abwendung von Fahrverboten zahlen.
• Ahndung: Wer sich für Geld selbst als Fahrer ausgibt, kommt derzeit oft straffrei davon.
• Verschärfung: Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Bußgelder bis zu 30.000 Euro vor – eine Maßnahme, die auch der ADAC befürwortet.

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Spezialabteilungen gegen das Geschäftsmodell Punktehandel
Um den florierenden Handel mit Punkten aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg zu unterbinden, sollen laut der Verkehrsrechtlerin Ulrike Dronkovic spezielle Abteilungen in den Bußgeldstellen eingerichtet werden. Das Geschäftsmodell basiert darauf, dass Fahrzeughalter gegen Bezahlung Personen finden, die ihre Verstöße auf die eigene Kappe nehmen. Sobald der Anhörungsbogen eintrifft, identifiziert die gekaufte Person sich fälschlicherweise als Fahrer.
Hohe Dunkelziffer
Das tatsächliche Ausmaß dieser Betrugsfälle lässt sich nur schwer beziffern, wie die Juristin im Interview mit dem MDR erklärte. Die Existenz spezieller Plattformen deute jedoch darauf hin, „dass die Dunkelziffer sehr hoch sein dürfte“. Da Bußgeldverfahren als Massenverfahren konzipiert sind, sei es für Behördenmitarbeiter „sehr schwierig“, eine lückenlose Prüfung jedes Einzelfalls vorzunehmen. Ohne diese Kontrolle bleibt das Risiko einer Entdeckung minimal.
200 bis 1.000 Euro pro Ordnungswidrigkeit
Besonders im Internet hat sich ein lukrativer Handel mit Punkten aus dem Fahreignungsregister etabliert. Professionelle Vermittler verlangen hierbei Summen von 200 bis 1.000 Euro pro Delikt, um die rechtlichen Konsequenzen für ihre zahlenden Kunden abzufedern. Die hohen Preise erklären sich vor allem durch die Nachfrage von Fahrern, für die ein Fahrverbot existenzbedrohend wäre und die deshalb bereit sind, für eine falsche Identität tief in die Tasche zu greifen.
Warum sich Punktehandel nur schwer ahnden lässt
Die strafrechtlichen Konsequenzen für den kommerziellen Punktehandel sind derzeit noch überschaubar. Eine strafbare falsche Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB liegt etwa nur dann vor, wenn der tatsächliche Täter aktiv eine andere Person bei der Behörde benennt. Da sich der Strohmann beim Punktehandel jedoch selbst bezichtigt, greift diese Norm nicht.
Ein Urteil aus Stuttgart, das den eigentlichen Fahrer dennoch über die „falsche Verdächtigung“ zur Rechenschaft ziehen wollte, blieb eine Einzelfallentscheidung und wurde von anderen Gerichten nicht übernommen (Az. 2 Ss 94/15).
Mangels einer einheitlichen Rechtsprechung fordert Ulrike Dronkovic in dem MDR-Interview daher spezielle Abteilungen in den Bußgeldstellen. Diese sollen durch eine bessere personelle Ausstattung sicherstellen, dass Täuschungsversuche bereits im Verfahren erkannt werden, bevor die Punkte fälschlicherweise in Flensburg landen.
Bundesregierung mit neuem Gesetzesentwurf
Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Bußgelder von bis zu 30.000 Euro für den gewerblichen Handel mit Punkten vor. Für die Juristin Dronkovic sind neben diesen Strafsummen vor allem Änderungen in den Abläufen entscheidend. Sie unterstützt den Vorschlag des Deutschen Verkehrsgerichtstags, die Kapazitäten innerhalb der Verwaltung deutlich zu erweitern. Nur durch Sonderabteilungen zur Erkennung von Betrugsmustern lasse sich hoffen, „dem Ganzen Einhalt zu gebieten“.
ADAC fordert harte Strafen
Auch der ADAC befürwortet die geplanten Sanktionen zur Bekämpfung des Punktehandels. Für den Club steht dabei die konsequente Überprüfung der Fahreridentität im Vordergrund der Bemühungen. Nur durch drakonische Bußgelder lasse sich das illegale Geschäftsmodell nach Ansicht der Experten zerschlagen.
Dr. Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale im ADAC, sagt dazu: „Ein hoher Bußgeldrahmen von bis zu 30.000 Euro würde im gewerblichen Bereich des Punktehandels eine abschreckende Wirkung entfalten und somit diese Geschäfte unattraktiv machen.“
Quellen
MDR – Illegale Punkte-Deals im Fokus
Gesetze im Internet – § 164 StGB Falsche Verdächtigung
Kraftfahrt-Bundesamt – Auskunft aus dem Fahreignungsregister
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