das Wichtigste zuerst
- Risikofaktor: Die Ablenkungsgefahr beim (noch legalen) Rauchen am Steuer ist hoch. Neben dem Unfallrisiko lauern zusätzliche Kostenfallen, die das Portemonnaie empfindlich belasten können.
- Versicherungsschutz: Ablenkung durch Zigaretten gilt als grob fahrlässig. Die Kaskoversicherung kann die Leistung kürzen, während die Haftpflicht bei Drittschäden Regressforderungen stellt.
- „Kippenschnippen“: Das Entsorgen eines Zigarettenstummels aus dem Fenster ist eine Ordnungswidrigkeit. Berlin kassiert hierfür mittlerweile 250 Euro ab.
- Elektronische Geräte: E-Zigaretten mit Touchscreen am Steuer kosten 150 Euro und 1 Punkt, da sie rechtlich wie Handys gewertet werden.
- Wertverlust: Ein Raucherauto bringt im Schnitt 1.500 Euro weniger beim Verkauf. Bei Leasing drohen zusätzlich hohe Kosten.
- Gesetzes-Update: Noch ist das Auto ein geschützter Privatraum. Im September 2025 hat der Bundesrat jedoch einen Entwurf für ein Rauchverbot mit Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro auf den Weg gebracht.

© Armands Photography / shutterstock.com (Symbolbild)
Vier teure Stolperfallen für Autofahrer
Im Straßenverkehr ist volle Konzentration unerlässlich, da bereits geringe Ablenkungen schwerwiegende Folgen haben können. Wer im Auto raucht, gefährdet jedoch nicht nur die Aufmerksamkeit, sondern auch die Gesundheit aller Mitfahrenden. Mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein rauchfreies Auto daher ratsam.
Ergänzend zu den gesundheitlichen Risiken drohen zudem vier finanzielle Stolperfallen: Dazu zählen der Verlust des Versicherungsschutzes durch Unachtsamkeit, Sanktionen für das Wegwerfen von Kippen oder das Schielen auf E-Zigaretten-Displays sowie die Wertminderung des Fahrzeugs durch Tabakgeruch.
1. Ablenkung und grobe Fahrlässigkeit
Wer durch das Anzünden einer Zigarette oder durch glühende Asche abgelenkt ist und dadurch die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, handelt nach gängiger Rechtsprechung grob fahrlässig. Diese Form der Unaufmerksamkeit führt dazu, dass der Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung gefährdet ist.
Die Versicherungsgesellschaften prüfen im Falle eines vorliegenden Schadens genau, inwiefern die Ablenkung ursächlich für den Zusammenstoß war, und nehmen sich das Recht heraus, die Schadenszahlung drastisch zu reduzieren oder die Übernahme der Kosten ganz abzulehnen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt der Schutz für geschädigte Dritte zwar bestehen. Der Versicherer kann den rauchenden Verursacher jedoch in Regress nehmen und die gezahlte Schadenssumme im Nachgang von ihm zurückfordern.
2. Umweltverschmutzung aka „Kippenschnippen“
Auch wenn man es im Straßenverkehr oft sieht: Das Entsorgen einer Zigarettenkippe aus dem Autofenster ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. In den letzten Jahren wurden die Bußgelder für diese Form der Umweltverschmutzung deutlich erhöht. Neben den üblichen Verwarngeldern zwischen 20 und 50 Euro rufen viele Bundesländer inzwischen Regelsätze von 100 Euro auf. In Berlin wurde das Bußgeld für dieses „Kippenschnippen“ im Zuge aktueller Reformen sogar auf 250 Euro festgesetzt, egal ob im Auto oder zu Fuß.
3. E-Zigaretten und Vapes
Die Nutzung von E-Zigaretten oder Vapes mit Touchscreens am Steuer wird seit einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln von letztem Jahr rechtlich der Handynutzung gleichgestellt. Es ist nicht erlaubt, sie während der Fahrt zu bedienen. Wer dennoch gleichzeitig lenkt und Einstellungen am Display vornimmt, riskiert empfindliche Sanktionen. Neben einem Bußgeld von rund 150 Euro wird ein Verstoß gegen das Nutzungsverbot elektronischer Geräte mit einem Punkt in Flensburg geahndet.
4. Wertverlust Raucherauto
Dass Rauchen im Auto teuer werden kann, zeigt sich spätestens beim Wiederverkauf: Im Schnitt erhalten Besitzer von Raucherfahrzeugen laut t-online.de rund 1.500 Euro weniger für ihren Wagen. Weder Duftbäume noch oberflächliche Reinigungsversuche können diesen drastischen Wertverlust verhindern, da der Nikotingeruch hartnäckig bleibt. Bei Leasingverträgen führt dieser Umstand – zusammen mit möglichen Brandlöchern im Polster – häufig zu erheblichen Kosten für die notwendige professionelle Aufbereitung.
Warum das Rauchen im Auto (noch) nicht verboten ist
In Deutschland ist das Rauchen am Steuer vorerst weiterhin erlaubt, selbst wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Grund hierfür ist der rechtliche Status des Autos als privater Raum, der unter besonderem staatlichen Schutz steht. Zwar gibt es seit Jahren Bemühungen für ein Verbot, doch zuletzt scheiterte ein Entwurf des Gesundheitsministeriums am vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition.
Politisch ist das Thema jedenfalls ein Dauerbrenner. Der Bundesrat hatte im September letzten Jahres einen neuen Entwurf auf den Weg gebracht, über den nun der Bundestag entscheiden muss. Ziel bleibt eine bundesweite Regelung, die das Rauchen bei Mitfahrt von Kindern oder Schwangeren untersagt und Bußgelder von bis zu 3.000 Euro ermöglicht.
Quellen
ADAC: Rauchen im Auto: Das gilt in Deutschland
T-Online: Rauchverbot im Auto: Jetzt wird es ernst
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