Tippen auf dem E-Zigarettendisplay während der Fahrt kann teuer enden
Kaum ein elektronisches Gerät kommt heute noch ohne Display aus. Moderne Fahrzeuginnenräume gleichen längst regelrechten Schaltzentralen voller Monitore. Damit wächst auch die Zahl potenzieller Ablenkungen vom Verkehrsgeschehen. Wer etwa während der Fahrt zur E-Zigarette greift und dabei am Display hantiert, riskiert mehr als nur den Verlust der Konzentration: Wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, kann das Bedienen einer elektronischen Kippe auch empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.

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Bedienung von „Berührungsbildschirmen“ während der Fahrt untersagt
Darf man während der Fahrt eine E-Zigarette mit Touchscreen bedienen?
Nein, das Tippen auf einem Touchscreen am Steuer fällt unter das Handyverbot gemäß § 23 StVO.
Wer einen Touchscreen bedient, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Laut dem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Beschluss fällt das Tippen auf dem Display unter das sogenannte Handyverbot in Paragraf 23 StVO. Damit stellt das Gericht klar, dass nicht nur Smartphones oder Bedienelemente, sondern auch andere elektronische Geräte mit Bildschirm unter das Verbot fallen können.
In dem zugrunde liegenden Fall muss ein Kölner Autofahrer 150 Euro Bußgeld zahlen, weil er während der Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette über das Touch-Display eingestellt hatte. Außerdem wurde ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Kölner Autofahrer bedient E-Zigarette am Steuer: Bußgeld und Punkte
Welcher Fall wurde dazu vor Gericht verhandelt?
Ein Kölner Autofahrer bediente während der Fahrt auf der A59 den Touchscreen seiner E-Zigarette.
Polizeibeamte hatten im März 2024 beobachtet, wie der 46-Jährige auf der Autobahn 59 Tippbewegungen auf einem elektronischen Gerät ausführte. Zunächst gingen sie davon aus, dass er sein Mobiltelefon unzulässig nutzte. In der Folge verhängte die Stadt Siegburg das Bußgeld. Gegen diesen Bescheid legte der Fahrer Einspruch ein, sodass der Fall vor dem Amtsgericht (AG) Siegburg verhandelt wurde.
Amtsgericht bestätigt Strafe
Wie entschied das Amtsgericht Siegburg in dem Fall?
Das AG bestätigte ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
Während der Beweisaufnahme vor dem AG Siegburg kam zwar ans Tageslicht, dass der Autofahrer nur seine E-Zigarette und kein Handy bedient hatte. Dennoch bestätigten die Richter der ersten Instanz im Januar dieses Jahres, dass der Mann für die Nutzung des elektronischen Glimmstängels (208 OWi 65/24) weiterhin 150 Euro Bußgeld zahlen sowie einen Punkt in Flensburg bekommen sollte.
OLG Köln: Handyverbot greift auch bei elektronischen Zigaretten
Wie entschied das OLG Köln nach der Rechtsbeschwerde des Kölner Fahrers?
Das OLG Köln wies die Rechtsbeschwerde ab und bestätigte, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touch-Display tatsächlich unter das Handyverbot fällt.
Auch gegen diese Entscheidung versuchte sich der Fahrer zu wehren, diesmal in Form einer Rechtsbeschwerde. Jedoch ohne Erfolg, denn das OLG Köln bestätigte in einer Pressemitteilung, dass es sich bei einer E-Zigarette mit Touch-Display in der Tat um einen „Berührungsbildschirm“ handelt, der unter das Handyverbot aus Paragraf 23 StVO fällt (III-1 ORbs 139/25).
Nach Auffassung der Kölner Richter liefert das Gerät beispielsweise Informationen, wenn die Dampfstärke auf der elektronischen Anzeige angepasst wird. Die Bedienung erfülle damit eine Hilfsfunktion. Ähnlich wie das Verstellen der Lautstärke eines Mobiltelefons führe dies zu einem erheblichen Ablenkungspotenzial für den Fahrer.
Früherer Fall: Tesla-Touchscreen
Gab es schon ähnliche Urteile zu Touchscreens im Auto?
Ja, 2020 entschied das OLG Karlsruhe, dass das Bedienen des Touchscreens in einem Tesla während der Fahrt untersagt ist.
Die E-Zigarette ist nicht das erste elektronische Gerät, dessen Nutzung am Steuer verboten wurde – neben dem Handy. Bereits im Jahr 2020 entschied das OLG Karlsruhe in einem entsprechenden Fall (1 Rb 36 Ss 832/19), dass es verboten ist, während der Fahrt in einem Tesla den Touchscreen zu bedienen, um das Intervall der Scheibenwischer einzustellen. Der Fahrer kam bei starkem Regen von der Straße ab und verursachte einen Unfall. Das Gericht bestätigte ein Fahrverbot und eine Geldbuße, da die Nutzung des fest verbauten Touchscreens als Nutzung eines elektronischen Geräts im Sinne von Paragraf 23 gewertet wurde.
Quelle: auto-motor-und-sport.de
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