Laserhandmessung zweifelhaft: Freispruch nach „Abgleiteffekt“ beim LTI 20/20 TruSpeed

31.10.2025 - 2 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Kernvorwurf: Ein BMW-Fahrer soll 96 km/h bei erlaubten 70 km/h gefahren sein.
  • Messmethode: Gemessen wurde mit dem Handlaser LTI 20/20 TruSpeed.
  • Sachverständige: Laut Gutachten kann ein Abgleiteffekt durch kurzzeitiges Anvisieren unterschiedlicher Fahrzeugteile nicht ausgeschlossen werden.
  • Rechtsfolge: Wegen unzuverlässiger Messgrundlage sind die Ergebnisse unverwertbar und der Betroffene ist freizusprechen.
Laserhandmessung zweifelhaft: Freispruch nach „Abgleiteffekt“ beim LTI 20/20 TruSpeed

© John Roman Images / shutterstock.com

Was war passiert?

Das Amtsgericht (AG) Singen (Urteil vom 13.10.2025, 6 OWi 51 Js 30287/24) hat einen BMW-Fahrer vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 26 km/h freigesprochen. Grundlage der Entscheidung war eine Messung mit dem LTI 20/20 TruSpeed-Laserhandmessgerät. Das diesbezügliche Sachverständigengutachten ergab, dass bei Probemessungen ein sogenannter Abgleiteffekt zu beobachten war.

Tücken der Messung

Der Abgleiteffekt entstehe, so der Gutachter, wenn der Laserstrahl des Messgeräts mehrere Bauteile des Fahrzeugs reflektiert. Dadurch würden verschiedene Entfernungen festgestellt, was im Zuge der internen Weg-Zeit-Berechnung des Geräts zu falschen Messergebnissen führen könne.

Darüber hinaus hätten die Tests ergeben, dass das TruSpeed-Messgerät auch stationären Gegenständen eine Geschwindigkeit zuschreiben würde. So zeigte ein in der Gerichtsverhandlung präsentiertes Video einen parkenden Transporter, der laut Messung angeblich 9 km/h schnell fuhr.

Herstellerhinweise ignoriert

Das Auftreten des Abgleiteffekts wäre zudem kein unbekannter Faktor. Die Physikalisch-Technisch Bundesanstalt (PTB) lege daher den Geräteherstellern nahe, Fehlmessungen durch eine entsprechende Bauart oder Software von vornherein auszuschließen. Gemäß der aktualisierten Gebrauchsanweisung müsse vor Verkehrsmessungen außerdem mithilfe eines Stativs ein sogenannter Nulltest durchgeführt werden, um den Abgleiteffekt auszuschließen.

Spurwechsel mit Folgen

Laut einer Zeugenaussage soll der BMW zum Zeitpunkt der Messung einen Spurwechsel vollzogen haben. Da die Messbeamten das Lasergerät in einem solchen Fall nachführen müssen, werde das kritische Anvisieren anderer Fahrzeugteile und damit auch die Gefahr eines Abgleiteffekts zusätzlich begünstigt. Auch der bei Geschwindigkeitsmessungen übliche Toleranzabzug wäre, so das Gericht, in diesem Fall kein Faktor, da der Abgleiteffekt höhere Abweichungen verursachen könne.

Stand: 31.10.2025

Weitere News!