Wie hoch die Toleranz beim Blitzen ausfällt, welche Unterschiede es je nach Messverfahren gibt und wie sich der Toleranzabzug auf mögliche Sanktionen auswirkt.
das Wichtigste zuerst
- Toleranzabzug: Bei Geschwindigkeitsmessungen wird ein Toleranzwert vom gemessenen Tempo abgezogen, um etwaige Ungenauigkeiten auszugleichen.
- Unter 100 km/h: Bei einem Tempo bis einschließlich 100 km/h werden 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.
- Über 100 km/h: Bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 Prozent des Messwerts.
- Nachfahren per Video: Wird der Tempoverstoß durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug mittels Videoaufzeichnung ermittelt, werden unter 100 km/h 5 km/h und über 100 km/h 5 Prozent abgezogen.
Wie funktioniert der Toleranzabzug beim Blitzen?
Im Zuge einer Tempomessung wird von der ermittelten Geschwindigkeit zunächst ein Toleranzwert abgezogen. Dieser soll zugunsten des betroffenen Fahrers potenzielle Ungenauigkeiten der Messung berücksichtigen. Bei Geschwindigkeiten bis einschließlich 100 km/h werden 3 km/h abgezogen. Fährt ein Verkehrsteilnehmer schneller als 100 km/h, sind 3 Prozent des gemessenen Wertes als Toleranz zu berücksichtigen.
Entscheidend ist anschließend die Geschwindigkeit, die nach Abzug der Toleranz übrigbleibt. Auf dieser Grundlage findet die weitere Bewertung des Verkehrsverstoßes statt. Im Einzelfall kann der „Puffer“ zum Beispiel dazu führen, dass der Fahrer um Punkte in Flensburg herumkommt oder die Bußgeldhöhe deutlich geringer ist.
Kurz und knapp
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Thema des Videos: Wie groß ist die abgezogene Toleranz beim Blitzen?
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Wie hoch ist die Toleranz bei einer Videoaufzeichnung?
Wird ein Verkehrsteilnehmer von einem Polizeifahrzeug verfolgt und der Tempoverstoß mittels Videoaufzeichnung dokumentiert, gelten höhere Toleranzwerte, da Messungen durch Nachfahren zumeist mit größeren Ungenauigkeiten verbunden sind. Arbeitet die Polizei mit dem gängigen ProViDa-System, gilt Folgendes: Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h werden 5 km/h abgezogen. Bei einem Tempo von mehr als 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 5 Prozent.
Ohne den Einsatz eines speziellen Messsystems – wenn etwa der ungeeichte und nicht justierte Fahrzeug-Tachometer des Polizeifahrzeugs als Beweis herangezogen wird – muss von größeren Ungenauigkeiten ausgegangen werden. In diesem Fall kann sich der Toleranzabzug auf bis zu 20 Prozent belaufen. Die konkrete Höhe hängt jedoch von den genauen Umständen der Messung ab.
Je nach Geschwindigkeit des Fahrers werden 3 km/h oder 3 Prozent von der Differenz zur Höchstgeschwindigkeit abgezogen. Bei einer Videoaufzeichnung erhöht sich der Toleranzbereich auf 5 km/h bzw. 5 Prozent.
Warum gibt es überhaupt einen Toleranzabzug?
Kein noch so hochmoderner Blitzer misst mit absoluter Genauigkeit. Laut Physikalisch-Technischer Bundesanstalt (PTB) dienen die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen dazu, möglichen Messabweichungen Rechnung zu tragen. Die Toleranzabzüge gleichen unvermeidbare Variablen wie physikalische Abweichungen beim Messwinkel, minimale Gerätevibrationen oder Witterungseinflüsse aus.
Die Höhe des Abzugs reflektiert dabei das Fehlerrisiko der jeweiligen Methode: Ein in Bewegung befindliches Polizeifahrzeug weist naturgemäß eine höhere Fehleranfälligkeit auf als ein starr am Straßenrand installierter Laser- oder Radarblitzer. Darüber hinaus kompensiert die gewährte Toleranz kleine Ungenauigkeiten des fahrzeugeigenen Tachometers, der gesetzlich zwar mehr, aber niemals weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs anzeigen darf.
Mit dem Toleranzabzug verhindern die Behörden massenhafte Bußgeldeinsprüche wegen minimaler technischer Differenzen und eine damit einhergehende Überlastung der Gerichte durch kostenintensive Verfahren. Ohne den pauschalen Abzug müsste im Zweifel bei jedem einzelnen km/h-Verstoß ein teures physikalisches Gutachten vor Gericht klären, ob das Gerät zum Zeitpunkt der Messung exakte Ergebnisse geliefert hat.
Aufrunden zugunsten des Fahrers
Und noch ein weiterer Aspekt stärkt die Rechte von Verkehrsteilnehmern. Laut einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 03. Februar 2025 (Az. 201 ObOWi 22/25) müssen die Behörden den rechnerisch ermittelten Zwischenwert der Messtoleranz immer auf den nächsthöheren ganzzahligen km/h-Wert aufrunden.
In dem konkreten Fall führte eine solche Aufrundung dazu, dass der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 55 km/h auf 50 km/h herabgestuft wurde. Dadurch sank das Bußgeld von 480 Euro auf 320 Euro.
Bei Rot über die Ampel – jede Zehntelsekunde zählt!

Bei Rotlichtverstößen gelten andere Regeln als bei Geschwindigkeitsmessungen. Welche zeitlichen oder technischen Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, hängt vom eingesetzten Messverfahren ab. So wird etwa bei im Boden verlegten Induktionsschleifen häufig eine Weg-Zeit-Toleranz in Höhe von 0,1 bis 0,4 Sekunden eingerechnet, um den Weg von der Haltelinie bis zur ersten Schleife auszugleichen.
Bei der manuellen Messung mit einer Stoppuhr hingegen wird in der Rechtsprechung teilweise ein Abzug von 0,5 Sekunden angesetzt. Der Toleranzabzug bei Ampelverstößen kann in der Praxis darüber entscheiden, ob ein einfacher Rotlichtverstoß (unter einer Sekunde) oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß (über einer Sekunde) und damit auch ein Fahrverbot vorliegt.
Fazit
Bei Geschwindigkeitsmessungen wird grundsätzlich ein Toleranzwert berücksichtigt. Wer mit maximal 100 km/h geblitzt wird, darf mit einer Toleranz von 3 km/h rechnen. Bei mehr als 100 km/h sind es 3 Prozent. Im Falle einer Videoaufzeichnung durch Nachfahren beträgt der Toleranzabzug in der Regel 5 km/h beziehungsweise 5 Prozent. Bei einem Rotlichtverstoß wird die Toleranz dagegen anhand eines Zeitwerts berücksichtigt. Hier kann der Toleranzabzug zwischen 0,1 und 0,5 Sekunden liegen.
Stand: 24.08.2026

