FAQ:
1. Warum bekam der Camper keinen Bußgeldbescheid, obwohl er zweimal geblitzt wurde?
2. Warum ist die Identität des Fahrers so wichtig für das Bußgeldverfahren?
3. Muss immer der Halter des Fahrzeugs zahlen, wenn der Fahrer nicht erkannt wird?
Camper kommt um Strafe herum
Ein Camper-Fahrer behauptet, er wäre zweimal geblitzt worden und die Strafe blieb aus. Der Fall sorgt für Aufsehen im Netz, weil er zeigt, dass Blitzer-Fotos allein manchmal nicht ausreichen, um Verkehrsverstöße zu ahnden. Lesen Sie hier, was dahintersteckt und was andere Autofahrer daraus lernen können.

Karen Images / shutterstock.com
Blitzer-Fall sorgt bei Camping-Fans für Wirbel
In einem Facebook-Campingforum sorgt derzeit ein ungewöhnlicher Erfahrungsbericht für Diskussionen. Der Fahrer eines Fiat Ducato berichtet, er sei gleich zweimal von einem Blitzer erfasst worden, habe jedoch in keinem der Fälle einen Bußgeldbescheid erhalten.
Als mögliche Erklärung führte der Urlauber an, dass der Klappmechanismus seines Tablet-Halters sein Gesicht so stark verdeckt habe, dass eine eindeutige Identifikation offenbar nicht möglich gewesen sei.
Spekulationen über den Wahrheitsgehalt
Unter dem Facebook-Post wurde in den Kommentaren schnell über die Hintergründe spekuliert. „Das kann unmöglich der wahre Grund sein“, heißt es in einer der Antworten. Ein anderer Diskussionsteilnehmer behauptet: „Wenn der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist, muss am Ende der Halter zahlen.“ Doch stimmt das?
Identifikation des Fahrers: Schlüssel für Bußgeldverfahren
Ist der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen, kann ein Verfahren tatsächlich eingestellt werden. Voraussetzung für eine Sanktion ist ein hinreichender Tatverdacht gegen eine bestimmte Person.
Fehlt dieser – etwa, weil das Gesicht vollständig verdeckt ist – darf kein Bußgeld verhängt werden. Zwar reichen in vielen Fällen bereits einzelne erkennbare Merkmale für eine Identifikation aus, doch ist das gesamte Gesicht unkenntlich, fehlt die rechtliche Grundlage für weitere Schritte. Auch das Kfz-Kennzeichen muss klar erkennbar sein.
Behörden sind zudem nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, den Bußgeldbescheiden ein Foto beizufügen. Ein Verweis darauf, dass die Aufnahme in der Ermittlungsakte hinterlegt ist oder online über einen Link mit Zugangsdaten eingesehen werden kann, reicht aus. Dennoch wird in vielen Fällen dem Bescheid ein Ausdruck beigelegt, damit der Betroffene seine mögliche Beteiligung besser überprüfen kann.
Zahlt nun der Halter?
In Deutschland gibt es im fließenden Verkehr keine generelle Halterhaftung. Das bedeutet, dass der Halter nicht einfach so für ein Vergehen eines Fahrers verantwortlich gemacht werden kann. Wer allerdings nicht selbst gefahren ist, muss als Zeuge den tatsächlichen Fahrer benennen, es sei denn, man würde sich selbst oder einen engen Angehörigen belasten.
Wird der Fahrer nicht benannt, kann der Halter mit einer Fahrtenbuchauflage belegt werden. Das Fahrtenbuch soll dabei helfen, bei zukünftigen Verstößen schnell den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln und so einer Verschleierung von Verkehrsverstößen entgegenwirken.
Fazit
Der Fall des Campers zeigt, dass Blitzer-Fotos zwar wichtige Beweismittel sind, aber keine automatische Ahndung garantieren. Ohne eine eindeutige Identifikation des Fahrers – beispielsweise, wenn das Gesicht verdeckt ist – kann kein Bußgeldbescheid ergehen.
Auch die weit verbreitete Annahme, der Halter müsse in solchen Fällen automatisch zahlen, trifft auf den fließenden Verkehr in Deutschland nicht zu. Vielmehr ist der Halter verpflichtet, den tatsächlichen Fahrer zu benennen, andernfalls droht eine Fahrtenbuchauflage.
Für Verkehrsteilnehmer bedeutet das: Eine klare Identifikation ist entscheidend für die Verfolgung von Verkehrsverstößen, während unscharfe oder wenig aussagekräftige Blitzer-Fotos die Chancen eines erfolgreichen Einspruches gegen Bußgeldvorwürfe erhöhen können.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: derwesten.de
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