Jetzt noch härtere Strafen für Autofahrer: Die neue StVO tritt in Kraft

24.04.2020 - 3 min Lesezeit

Am 28.04.2020 treten die neuen Verkehrsregeln in Kraft

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Zugestimmt hatte der Bundesrat der neuen Straßenverkehrsordnung bereits Mitte Februar. Ab dem 28. April tritt sie nun in Kraft, mit erheblichen Folgen für Autofahrer. Die Bußgelder werden erhöht und ein Fahrverbot wird schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen verhängt. Was die wichtigsten Änderungen der StVO-Novelle sind, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals Geblitzt.de

Fahrverbote, höhere Bußgelder und weitere Neuerungen

Das Ziel der StVO-Novelle ist den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Insbesondere Verstöße gegen das Tempolimit werden daher härter geahndet. Zukünftig sollen einmonatige Fahrverbote bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden. Bei geringeren Überschreitungen sind die Bußgelder im Vergleich zu vorher doppelt so hoch angesetzt.

Neben den höheren Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen geht es auch Falschparkern künftig an den Kragen. Teurer werden insbesondere das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen sowie das Parken auf Geh- und Radwegen. Bis zu 100 Euro könnten dabei anfallen. Hohe Sanktionen drohen zudem denjenigen, die keine Rettungsgasse bilden. Neben den 200 Euro Bußgeld und den zwei Punkten kommt künftig noch ein Fahrverbot hinzu.

Ein weiterer wichtiger Teil der erneuerten StVO dient dem Schutz der Fahrradfahrer. Beispielsweise soll es künftig Fahrradzonen geben, in denen nur Fahrradfahrer erlaubt sind. Auch müssen Autofahrer beim Überholen nach der StVO-Novelle einen Mindestabstand zu Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern einhalten. Dabei gelten 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Zur Vermeidung von Unfällen sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Und auch ein neues Verkehrszeichen mit dem Überholverbot von Zweirädern sowie eine Grünpfeilregelung für Fahrradfahrer werden eingeführt.

„Dass schwächere Verkehrsteilnehmer zukünftig besser geschützt werden sollen, ist eine positive Entwicklung“, findet Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. Er fügt hinzu: „Die drakonischen Bußgelder sind jedoch etwas differenzierter zu betrachten. Es stellt sich nicht nur die Frage, inwieweit Bußgelder als Erziehungsmaßnahme angewendet werden sollten, sondern auch, ob die Erhöhung trotz der vielen fehlerhaften Bußgeldverfahren sinnvoll ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gerichte bereits stark überlastet sind und die Fälle vermutlich weiter ansteigen werden. Unzählige Kommentare in den Sozialen Medien zeigen, dass eine Vielzahl von Nutzern den Eindruck hat, dass der Staat, gerade in der jetzigen Situation der Krise, seine Finanzen damit aufbessern möchte. Wir von Geblitzt.de sind gespannt, wie sich die Sache entwickeln wird.“

Mit Geblitzt.de Bußgeldvorwürfe anfechten

Wenn Sie mit dem Pkw oder Fahrrad einen Tempo- oder Rotlichtverstoß begangen haben sollen, können Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid jetzt bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

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