Kurz und bündig:
Welche Fahrradträger wurden vom ADAC empfohlen?
Brauche ich für den Fahrradheckträger ein eigenes Kennzeichen?
Welche Strafen drohen bei Überladung des Heckträgers?
Preise, Vorschriften und Tipps für die sichere Nutzung eines Fahrradheckträgers
Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt und nicht auf das Zweirad verzichten will, braucht einen Fahrradheckträger. Gerade das liebgewonnene E-Bike nimmt man gern auf Reisen mit. Doch welche Vorschriften gelten für den Transport am Heck? Benötigt der Träger ein eigenes Kennzeichen? Wie hoch und breit darf die maximale Beladung sein? Die Antworten auf diese Fragen sowie eine Zusammenfassung eines aktuellen ADAC-Heckträgertests inklusive Preisvergleich, finden Sie hier.
ADAC testet 13 Fahrradträger für die Anhängerkupplung
Wer mit dem Auto in den Fahrradurlaub fahren möchte, muss sich überlegen, wie er die Räder sicher transportiert. Eine praktische Alternative zu Dachträgern sind Fahrradträger für die Anhängerkupplung, da sie das mühsame Heben der Drahtesel oder E-Bikes aufs Autodach ersparen. Der ADAC hat in einem aktuellen Test einige Modelle genauer untersucht.
Die gute Nachricht: Die Qualität der Heckträger ist laut dem Automobilclub durchgehend gut. Die größten Unterschiede zeigten sich vor allem in der Bedienung und im Preis – in Sachen Sicherheit gab es hingegen bei keinem Modell Anlass zur Sorge.
Preisspanne: 300 bis 730 Euro
Als Testsieger ging der kompakte, zusammenklappbare Fahrradträger Uebler i21 hervor, der mit der Note 1,5 („sehr gut“) bewertet wurde. Mit einem Gewicht von nur 13,2 Kilogramm ist er das leichteste Modell im Vergleich, lässt sich besonders einfach montieren und benötigt im ungenutzten Zustand kaum Stauraum in der Garage. Mit einem Preis von 727 Euro ist er allerdings auch das teuerste getestete Modell.
Doch auch preiswertere Modelle schneiden gut ab. Zu den zehn Fahrradträgern mit der Bewertung „gut“ zählen laut dem ADAC unter anderem folgende Produkte:
- Thule EasyFold XT2 (Note 1,6) für 691 Euro.
- MFT compact 2e+1 (Note 1,6) für 448 Euro.
- Norauto E-Fit 200-2 (Note 1,7) für 400 Euro.
- Bullwing SR7 (Note 2,0) für 325 Euro.
Drittes Kennzeichen montieren
Heckträger eignen sich besonders zur Mitnahme schwerer E-Bikes, da sie deutlich mehr aushalten als Dachträger. Bei der Montage sind jedoch einige Dinge zu beachten. So benötigen die Fahrradträger oft ein eigenes Nummernschild.
Dies ist seit einer Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2023 in Paragraf 12 Absatz 10 geregelt. In der Vorschrift heißt es seitdem: „Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder durch mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.“
Eine amtliche Stempelplakette ist nicht erforderlich, das Schild muss aber der Originalform entsprechen. Es kann beim Schildermacher für einen Preis zwischen 10 und 50 Euro in Auftrag gegeben werden. Wird die Heckbeleuchtung des Kfz verdeckt, ist zudem eine zusätzliche Beleuchtung nötig.
Zulässige Lastgrenzen einhalten
Es ist wichtig, dass das maximale Gewicht der Anhängerkupplung niemals übertroffen wird. Wer die zulässige Stützlast dennoch überschreitet, riskiert nicht nur eine Strafe von bis zu 60 Euro, sondern auch einen Punkt in Flensburg. Genaue Angaben zur maximalen Belastung findet man in den Fahrzeugpapieren, Punkt 13 der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Auch die maximale Zuladung des Heckträgers ist schnell erreicht – je nach Modell können bereits zwei E-Bikes ausreichen, um die Grenze zu überschreiten. Schwere Komponenten wie Akku und Schloss sollten daher abgenommen werden. Auch der Fahrradcomputer sollte während der langen Fahrt nicht am Lenker bleiben. Es sollte zudem darauf geachtet werden, nur so viele Bikes zu transportieren, wie von Herstellerseite aus zulässig ist.
Dimensionen beachten und kennzeichnen
Wenn Fahrräder seitlich über das Fahrzeug hinausragen, müssen die gleichen Regeln wie bei anderer Ladung beachtet werden: Die Ladung darf maximal 40 cm über die Schlussleuchte hinausragen und die Gesamtbreite des Fahrzeugs darf 2,55 Meter nicht überschreiten.
Andernfalls muss dies mit einer weißen Leuchte nach vorne und einer roten nach hinten kenntlich gemacht werden. Diese Regelung stammt aus § 22 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der die zulässige Breite und das seitliche Überragen von Ladung festlegt.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: t-online.de, spiegel.de, gesetze-im-internet.de
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