Geblitzter Feuerwehrmann: So kulant sind sächsische Städte bei Bußgeldvorwürfen

18.03.2026 - 5 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst

Der Fall Taucha: Ray Lange soll ein Bußgeld von 340 Euro zahlen, weil er in einer 30er-Zone mit 69 km/h geblitzt wurde. Als Reaktion darauf quittiert der Feuerwehrmann seinen Dienst. Dies führt zu der Frage, wie kulant andere sächsische Städte bei Bußgeldvorwürfen gegen Einsatzkräfte sind.
Zwickau: Verfahren werden in der Regel gar nicht erst eingeleitet, wenn ein Fahrzeug mit Sonderrechten erkannt wird. Ansonsten genügt eine nachträgliche Bestätigung der Dienstfahrt zur Einstellung.
Meißen (Stadt & Landkreis): Es erfolgt ein Verzicht auf Bußgelder, sobald Sonderrechte nach § 35 StVO geltend gemacht werden. Die Stadt Meißen stellt Verfahren nach Zeitabgleich sogar unabhängig von Blaulicht oder Sirene ein.
Plauen: Die Stadt zeigte sich 2025 maximal kulant und sah bei allen 104 registrierten Verstößen der Feuerwehr von Sanktionen ab.
Dresden: Hier gelten strengere Bedingungen; eine Einstellung erfolgt nur, wenn das Fahrzeug nachweislich mit eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn geblitzt wurde.
Chemnitz & Bautzen: Es erfolgt eine Einzelfallprüfung. In Chemnitz blieben 2025 trotz rund 270 Verstößen (inklusive Rotlichtdelikten) alle Beteiligten unbehelligt.
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Bei über 1.400 Fällen im Jahr 2025 wurden Verfahren bei nachgewiesener Einsatzfahrt konsequent eingestellt. Ohne Rechtfertigung haftet jedoch der Fahrer.
Leipzig: Die Behörden prüfen, ob die öffentliche Sicherheit gefährdet wurde und verhängen bei Verstößen ein Verwarngeld von 25 Euro.

Geblitzter Feuerwehrmann: So kulant sind sächsische Städte bei Bußgeldvorwürfen

© Pusteflower9024 / shutterstock.com (Symbolbild)

Taucha: 340 Euro Bußgeld für Feuerwehrmann – Wie kulant sind andere Ämter?

340 Euro für eine Einsatzfahrt – dieses Bußgeld gegen den Feuerwehrmann Ray Lange erscheint hoch, selbst wenn er mit 69 km/h in einer 30er-Zone geblitzt wurde. Um zu beurteilen, ob die Stadt Taucha mit ihrem harten Kurs hier über das Ziel hinausschießt, lohnt ein Blick auf andere sächsische Städte und deren Umgang mit Bußgeldvorwürfen gegen Rettungs- und Einsatzkräfte.

Diesen Vergleich hat „MDR SACHSEN“ gezogen und dabei festgestellt: Die meisten Behörden in der Region agieren weitaus kulanter und lassen die Kirche im Dorf, sobald ein Einsatz nachgewiesen ist.

Zwickau: Keine Strafe bei Nachweis einer Einsatzfahrt

„Im Fall, dass bei der Auswertung ein Einsatzfahrzeug mit Sonderrechten festgestellt wird, wird in der Regel kein Bußgeldverfahren eingeleitet“, erklärt ein Sprecher des Landkreises Zwickau. Ohne eindeutigen Nachweis erfolgt zunächst eine Anhörung der Betroffenen. Sobald die Dienstfahrt offiziell bestätigt wurde, sieht das Amt von einer Strafe ab. Ohne diese Verifizierung wird ein Bußgeldbescheid erstellt, was mit bürokratischem Aufwand verbunden ist. Lediglich bei Fahrzeugen des Landkreises geht die Zahlungsaufforderung direkt an die Fahrer.

Landkreis und Stadt Meißen verzichten wegen Sonderrechten auf Bußgelder

Im Landkreis Meißen löst ein Blitzerfoto zunächst ein gewöhnliches Ordnungswidrigkeitenverfahren aus. Im Rahmen einer Zeugenbefragung erhalten die Betroffenen anschließend die Gelegenheit zur Stellungnahme. Werden dabei Sonderrechte gemäß Paragraf 35 StVO geltend gemacht, verzichtet das Amt auf ein Bußgeld und beendet das Verfahren.

Auch die gleichnamige, aber doch größere Stadt Meißen stellt die Bußgeldverfahren nach Abgleich der Einsatzzeiten ein – unabhängig davon, ob die Einsatzkräfte erkennbar mit Blaulicht und Sirene oder auf dem Weg zum Einsatz waren.

Plauen und Dresden: Nachsicht und Blaulicht-Nachweis

Während die Stadt Plauen nach eigenen Angaben bei allen 104 registrierten Tempoverstößen der Feuerwehr im Jahr 2025 von Sanktionen absah, verfolgt man in Dresden einen etwas strengeren Kurs. Die Landeshauptstadt macht das Absehen von einem Bußgeld an strikteren Bedingungen fest und sieht eine Einstellung der Verfahren nur dann vor, wenn das betroffene Fahrzeug nachweislich „mit eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn geblitzt“ wurde.

Chemnitz und Bautzen: Einzelfallprüfung statt Bußgeld

Im Jahr 2025 wurden der Feuerwehr Chemnitz circa 270 Verkehrsverstöße durch Blitzer – darunter auch Rotlichtdelikte – zugerechnet, die jedoch bisher alle ohne Bußgeld blieben. Nach Angaben der Stadtverwaltung wird jeder Fall genau geprüft, da die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auch bei dringenden Einsätzen an erster Stelle stehe. Dennoch müsse die Handlungsfähigkeit im Notfall sichergestellt sein, weshalb die Behörde jeden Einzelfall prüft.

Auch in der Stadt Bautzen werden die Bußgelder von Rettungs- und Einsatzkräften in der Regel vom zuständigen Landratsamt erlassen.

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Über 1.400 Fälle

Laut Mitteilung des Landratsamtes in Pirna registrierten die Behörden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Jahr 2025 genau 1.405 Fälle, in denen Fahrzeuge von Rettungskräften, Polizei oder Unfallforschung geblitzt wurden. „Die Verfahren wurden bei Vorliegen einer nachweislichen Einsatzfahrt mit Sonderrechten eingestellt“, so die Behörde. Wurden die Tempoverstöße hingegen nicht gerechtfertigt, kam es zur Ahndung, wobei die Verantwortung stets beim Fahrer und nicht beim Halter liegt.
Leipzig: Strenge Prüfung, aber nur 25 Euro Verwarngeld

In Leipzig verfolgt die Verwaltung eine restriktivere Linie bei Tempoverstößen von Rettungskräften. Laut einem Sprecher des Ordnungsamtes werde grundsätzlich untersucht, ob die Feuerwehr ihr Sonderrecht ohne Rücksicht auf die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ ausgeübt hat. Werden dabei Vergehen registriert, sieht die Stadt eine Ahndung mit einem Verwarngeld von 25 Euro vor.

Quellen

MDR: Bußgeld für geblitzten Feuerwehrmann in Taucha: So wird es anderswo gehandhabt

t-online – Taucha: Bußgeld-Eklat – Feuerwehrmann quittiert Dienst

Mit Blaulicht geblitzt: Feuerwehrmann aus Taucha streitet um Bußgeld

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