das Wichtigste zuerst
- Fall: Ein Autofahrer blinkt links und bremst stark, zieht dann aber unerwartet nach rechts, wodurch er mit einem überholenden Fahrzeug kollidiert.
- Kernproblem: Das irreführende Signal erzeugt einen „Rechtsschein“ und damit eine Erwartungshaltung, obwohl ein völlig anderes Verhalten folgt.
- Urteil: Das OLG legte eine Haftungsverteilung von 60 Prozent für den Blinkenden zu 40 Prozent für den Überholenden fest.
- Hauptschuld: Der Blinkende trug mit 60 Prozent die überwiegende Haftung, da er durch sein irreführendes Manöver seine Sorgfaltspflicht verletzte und die Kollision auslöste.
- Mithaftung: Der Überholende erhält 40 Prozent Mitschuld, da er den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum abbremsenden Fahrzeug missachtete und dadurch nicht rechtzeitig reagieren konnte.

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Riskante Fahrmanöver
Die Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr verlangt, dass Signale wie das Blinken zur Anzeige der Fahrtrichtung auch eingehalten werden. Wer blinkt und dann in eine andere Richtung fährt, riskiert Unfälle. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg zeigt, welche Folgen irreführende Fahrmanöver haben können und dass die Schuldfrage in solchen Fällen komplex ist (12 U 68/25).
OLG Brandenburg: Blinkender Fahrer erzeugte „Rechtsschein“
In dem vorliegenden Fall setzte ein Autofahrer den linken Blinker, bremste stark ab und deutete klar eine Abbiegeabsicht an. Überraschend zog er dann jedoch nach rechts, wo er mit einem gerade überholenden Fahrzeug kollidierte – ohne seine Fahrspur zu verlassen.
Die Schuldzuweisung gestaltete sich schwierig, da der Blinkende auf einen noch nicht vollzogenen Spurwechsel verwies, während der Überholende sein Vorbeifahrrecht einforderte.
Urteil: 60 Prozent für den Erzeuger des „Rechtsscheins“
Das Gericht urteilte schließlich, dass der Abbiegewillige einen „Rechtsschein“ geschaffen hatte. Er musste sich an der Erwartung messen lassen, die er bei anderen Verkehrsteilnehmern durch sein Blinken erweckt hatte.
Er hätte vor der Korrektur seiner Fahrtrichtung sicherstellen müssen, dass keine Gefährdung entsteht. Dennoch erhielt auch der überholende Fahrer eine Mitschuld, da er den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand missachtete. Das Ergebnis: eine Haftungsverteilung von 60 Prozent beim Blinkenden und 40 Prozent beim Überholenden.
40 Prozent Mitschuld: Überholer verließ sich blind aufs Blinksignal
Die Richter sprachen dem Überholenden eine Mitschuld von 40 Prozent zu, weil er nicht den notwendigen Sicherheitsabstand zu dem vorausfahrenden, abbremsenden Fahrzeug einhielt. Er verließ sich zu stark auf das Blinksignal und missachtete die Vorschrift, beim Vorbeifahren oder Überholen stets ausreichend Abstand zu halten, um auf Unvorhergesehenes reagieren zu können.
Warum Blinksignale verbindlich sind
Die Entscheidung verdeutlicht, dass Blinksignale als verbindliche Kommunikation im Straßenverkehr dienen. Wer sie setzt, muss sich der Verantwortung bewusst sein, dass andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen. Ein falsches Signal, das zu einem plötzlichen Manöver führt, hat weitreichende finanzielle und haftungsrechtliche Folgen. Die allgemeine Pflicht zur Umsicht und Vorausschau bleibt für alle Verkehrsteilnehmer die wichtigste Regel zur Unfallvermeidung.
Stand & Quellen
Stand: 05.11.2025
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