Wer beim Parken die Straße blockiert, muss mit scharfen Sanktionen rechnen
Falschparken ist kein Kavaliersdelikt. Insbesondere dann, wenn man die Straße für Rettungsfahrzeuge blockiert. Aber auch ohne diesen Worst Case kann der Parkverstoß ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen. Der WDR hat das Thema „Falschparken und die Folgen“ einmal genauer unter die Lupe genommen.
Bußgelder und Punkte für Parkverstöße
Parken im Halteverbot gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 25 Euro bestraft. Behindert man dabei andere Verkehrsteilnehmer, fallen bereits 40 Euro an. Wer verbotswidrig auf dem Geh- und Radweg parkt, muss mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 55 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Parkt man unzulässig in zweiter Reihe und es kommt zu einem Unfall mit Sachbeschädigung, erhält der Verursacher ebenfalls einen Punkt im Fahreignungsregister und hat ein Bußgeld in Höhe von 110 Euro zu entrichten. Eine Übersicht über die komplette Bandbreite der Sanktionen finden Sie hier:
Bußgeldkatalog Parkverstöße
In folgender Tabelle finden Sie die aktuellen Sanktionen:
Bußgeldtabelle Falschparken
Verstoß | Qualifizierung | Regelsatz | Punkte |
---|---|---|---|
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt | |||
Parken in Kurven | - | 35 € | - |
Parken in Kurven | ... mit Behinderung | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h mit Behinderung | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 Punkt |
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist | |||
Parken im Halteverbot | - | 25 € | - |
Parken im Halteverbot | ... mit Behinderung | 40 € | - |
Parken im Halteverbot | ... länger als 1 h | 40 € | - |
Parken im Halteverbot | ... länger als 1 h mit Behinderung | 50 € | - |
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg | |||
Parken auf Wegen | - | 55 € | - |
Parken auf Wegen | ... mit Behinderung | 70 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... länger als 1 h | 70 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... länger als 1 h mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... mit Gefährdung | 80 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... mit Sachbeschädigung | 100€ | 1 Punkt |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt | |||
Parken vor Feuerwehrzufahrten | - | 55 € | - |
Parken vor Feuerwehrzufahrten | ... dadurch Rettungsfahrzeug behindert | 100 € | 1 Punkt |
Geparkt obwohl unzulässig oder unberechtigt | |||
Unzulässig abgestelltes Fahrzeug | - | 10 € | - |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | - | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | - | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | - | 55 € | - |
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt | |||
Parken in zweiter Reihe | - | 55 € | - |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Gefährdung | 90 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... länger als 15 Min. | 85 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... länger als 15 Min. mit Behinderung | 90 € | 1 Punkt |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | |||
Parken auf Gleisen | - | 55 € | - |
Parken auf Gleisen | ... mit Behinderung | 70 € | - |
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 | |||
Parken auf Sonderfahrstreifen | - | 55 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Behinderung | 70 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Gefährdung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Sachbeschädigung | 100 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h | 70 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Behinderung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Gefährdung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Sachbeschädigung | 100 € | - |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt | |||
Parken bei Zeitüberschreitung | - | 20 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … Ablauf bis zu 30 min. | 20 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … Ablauf bis zu 1 h | 25 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … bis zu 2 h | 30 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | ... bis zu 3 h | 35 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | ... länger als 3 h | 40 € | - |
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt | |||
Parken im Verkehrsverbot | - | 55 € | - |
Parken im Verkehrsverbot | … mit Behinderung | 70 € | - |
Parken im Verkehrsverbot | … länger als 3 Stunden | 70 € | - |
Wenn Falschparken lebensgefährlich wird
Aus einer Ordnungswidrigkeit kann schnell eine Straftat werden, wenn das Falschparken zum Blockieren von Rettungsfahrzeugen wie Krankenwagen und Feuerwehrautos führt. Bleibt dieser Verstoß ohne Folgen, muss der Betroffene 100 Euro zahlen und erhält einen Punkt.
Wenn aber dadurch ein Mensch gesundheitlich zu Schaden kommt oder sogar stirbt, kann es passieren, dass sich der Falschparker vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss. Gerade bestimmte Einfahrten wie Feuerwehrzufahrten müssen daher unbedingt freigehalten werden.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.
Quelle: wdr.de
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