das Wichtigste zuerst
- Anlass: Der TÜV-Verband fordert verschärfte Regeln für Cannabis im Straßenverkehr und kritisiert den THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum.
- Gesetzeslage: Infolge der Teillegalisierung von Cannabis im Jahr 2024 wurde der gesetzliche THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml angehoben.
- Streitpunkt: Laut TÜV-Experten bildet eine feste (und erst recht erhöhte) THC-Grenze die tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht zuverlässig ab und gewährleiste deshalb keine ausreichende Sicherheit im Straßenverkehr.
- Cannabis auf Rezept: Besonders umstritten bleibt der Umgang mit Medizinalcannabis, weil dessen Verschreibung oftmals ohne Aufklärung über die Risiken des Autofahrens mit THC im Blut einhergehen würde.

© Parilov / shutterstock.com (Symbolbild)
Warum der TÜV den Grenzwert kritisiert
Der TÜV-Verband schlägt beim Thema „Cannabis im Straßenverkehr“ einen Kurswechsel vor. Aus seiner Sicht schaffe der aktuell geltende THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum nicht die nötige Klarheit, weil Wirkung, Abbau und individuelle Beeinträchtigung bei Cannabis stark schwanken würden. Anders als bei Alkohol, so die Experten, könne aus einem einzelnen THC-Wert nicht ohne Weiteres auf das konkrete Maß der Fahruntüchtigkeit geschlossen werden.
Dieser Umstand würde auch viele Autofahrer verunsichern: „Für Cannabis-Konsumenten ist nach wie vor unklar, ob sie überhaupt Auto fahren dürfen und wie viel Zeit nach dem letzten Konsum vergangen sein muss“, mahnt Fani Zaneta, Fachreferentin für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Zudem würden Studien belegen, dass „Fahrerinnen und Fahrer mit 1 ng/ml kein geringeres verkehrsrelevantes Risiko als Personen mit höheren Werten“ zeigen.
Kritisiert wird auch, dass auffällige Kraftfahrer mit THC-Werten bis zu 3,5 ng/ml nun seltener zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschickt werden, was die Sicherheit im Straßenverkehr nachhaltig beeinträchtigen könne. Der TÜV-Verband fordert die Regierung daher dazu auf, den derzeitigen THC-Grenzwert erneut zu überprüfen und im besten Fall wieder herabzusetzen.
Wie der Grenzwert politisch begründet wurde
Die vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) eingesetzte Expertengruppe hatte infolge der Teillegalisierung von Cannabis empfohlen, den gesetzlichen THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml im Blutserum anzuheben, da dieser Wert ungefähr mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar sei. Am 22. August 2024 trat die entsprechende Regelung in Kraft.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) wies schon zu diesem Zeitpunkt darauf hin, dass die neuen Regelungen in der Umsetzung Probleme aufwerfen. So wäre der Grenzwert von 3,5 ng/ml in der praktischen Anwendung problematisch, da er eine kostenintensive Umstellung in der Polizeiarbeit bedeuten und bei Verkehrsteilnehmern im Zweifel das Unrechtsbewusstsein senken würde.
Medizinalcannabis rückt stärker in den Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt der Debatte ist Medizinalcannabis. Die TÜV-Experten warnen davor, eine ärztliche Verordnung mit einer automatischen Fahrfreigabe gleichzusetzen. „Cannabis auf Rezept ist kein Freifahrtschein zum Autofahren. Medizinalcannabis kann die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen, wie andere verschreibungspflichtige Medikamente auch“, so Zaneta.
Die Möglichkeit digitaler Rezeptangebote wäre ein weiteres Problem. So seien Verschreibungen zunehmend ohne persönlichen Arztkontakt erhältlich. Daher lautet eine weitere Forderung des TÜV-Verbands, Präsenzapotheken zu stärken und das Verschreiben eines Rezepts an verbindliche Arzt-Patienten‑Gespräche zu knüpfen. Bei diesen dürfe auch die Aufklärung über mögliche Risiken von Cannabiskonsum in Verbindung mit der Teilnahme am Straßenverkehr nicht vernachlässigt werden.
Stand: 02.04.2026
Quellen:
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