Die Positionen des Verkehrsressort-Chefs im Überblick
Gar kein Alkohol ist auch keine Lösung. So könnte man die Position von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder zusammenfassen. Der Christdemokrat sieht bei den Promillegrenzen im Straßenverkehr keinen Handlungsbedarf und hat sich gegen eine Nulltoleranzpolitik ausgesprochen. Bei welchem Thema Schnieder weniger tolerant ist und wie er zu klassischen Verkehrsthemen steht, können Sie hier nachlesen.

ARVD73 / shutterstock.com
Im Straßenverkehr: Alkohol top, Cannabis flop
Warum lehnt Bundesverkehrsminister Schnieder eine Null-Promille-Grenze ab?
Schnieder rät zwar, ganz auf Alkohol am Steuer zu verzichten, hält das 0,5-Promille-Limit aber für sinnvoll.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder lehnt eine Senkung des Alkoholgrenzwerts im Straßenverkehr auf 0,0 Promille ab. „Ich empfehle natürlich, sich ganz ohne Alkohol ans Steuer zu setzen“, erklärte der CDU-Politiker gegenüber der Funke Mediengruppe. Er hält jedoch das aktuelle Limit von 0,5 Promille für „ausreichend und zielführend“.
„Bei vielen gesellschaftlichen Anlässen stößt man aus Höflichkeit mit an und nimmt einen Schluck – ohne dass man damit gleich den Straßenverkehr gefährdet“, so Schnieder weiter.
Deutlich strenger zeigt sich der Minister bei einer anderen Substanz: „Bei Cannabis bin ich sehr kritisch. Die Wirkung im Verkehr halte ich für relativ unberechenbar. Das müssen wir uns in dieser Wahlperiode genau anschauen.“
Tempolimit überflüssig
Wie steht Schnieder zu einem generellen Tempolimit auf deutschen Autobahnen?
Ein generelles Tempolimit hält Schnieder für unnötig. Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf Autobahnen liege bei rund 113 km/h. Aufgrund vieler Einschränkungen könne man eh nur selten schnell fahren.
Auch zu dem Evergreen der Verkehrsdiskussionen, dem Tempolimit, hat sich Schieder geäußert. „Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen beträgt nicht einmal 115 Stundenkilometer“, erklärte er gegenüber den Medien und bezog sich damit vermutlich auf eine aufsehenerregende Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft.
Die Experten hatten im Rahmen einer großangelegten Geschwindigkeitsmessung herausgefunden, dass das durchschnittliche Tempo auf deutschen Autobahnen bei lediglich 113,5 km/h liegt.
Viele Abschnitte seien bereits durch Geschwindigkeitsbeschränkungen geregelt, zudem kämen Baustellen und Staus hinzu. „Man kann in Deutschland nur auf wenigen Strecken wirklich schnell fahren. Daher halte ich ein generelles Tempolimit auf Autobahnen für überflüssig.“
Keine Gesundheitschecks für ältere Autofahrer
Wie sieht es bei den verpflichtenden Gesundheitschecks für ältere Autofahrer aus?
Schnieder sieht bei älteren Fahrern kein besonderes Risiko und verweist auf Zahlen des Statistischen Bundesamts. Pflichtuntersuchungen für Senioren sind laut EU-Recht nicht vorgesehen.
Für ebenso überflüssig hält Schieder, der privat übrigens ein Elektroauto fährt, verpflichtende Gesundheitschecks für Senioren. „Von Senioren geht im Straßenverkehr kein besonderes Risiko aus. Wenn wir die Altersgruppen vergleichen, haben wir eher ein Problem mit den ganz jungen“, so der Minister.
Tatsächlich sind ältere Fahrer seltener in Unfälle verwickelt. Allerdings tragen sie, wenn sie in Unfälle mit Personenschaden verwickelt sind, häufiger die Hauptschuld als jüngere Fahrer. Die Schwelle für dieses erhöhte Unfallrisiko beginnt ab einem Alter von 75 Jahren. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor.
Sorgen machen müssen sich Autofahrer in den Siebzigern aktuell aber nicht. Die Tauglichkeitstests wurden im Rahmen der 4. EU-Führerscheinrichtlinie verworfen. Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin selbst entscheiden, ob sie eine medizinische Untersuchung oder eine Selbstbeurteilung von ihren Fahrerlaubnisbesitzern verlangen.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: t-online.de
Weitere News

Bundesverkehrsminister gegen 0,0 Promille am Steuer

„Habe Anzeige erstattet“: Streit an der Ladesäule eskaliert

Bundesverkehrsminister fordert strengere Regeln für E-Scooter

Bundeskartellamt bestätigt: Spritpreise steigen schneller, als sie fallen
Ich benötige weitere Informationen
Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: