„Berlin autofrei“: Volksbegehren will Autoverkehr quasi einstellen

12.01.2026 - 4 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Volksbegehren: „Berlin autofrei“ hat damit begonnen, Unterschriften für ein faktisches Autoverbot im Berliner S-Bahn-Ring zu sammeln.
  • Massive Einschränkungen: Nach vier Jahren Übergangszeit sollen pro Kopf nur noch zwölf private Autofahrten pro Jahr erlaubt sein.
  • Geplante Genehmigungspflicht: Jede dieser Fahrten müsste laut Entwurf vorab offiziell angemeldet und freigegeben werden.
  • Umfassendes Verbot: Das Vorhaben betrifft Privatwagen sowie Carsharing und macht auch bei Elektroautos keine Ausnahme.
  • Parkverbot: Das Dauerparken auf öffentlichen Straßen im S-Bahn-Ring wäre komplett untersagt.
  • Zeitplan: Die Initiatoren benötigen bis Mai 170.000 Unterschriften für einen Volksentscheid im September 2026.
„Berlin autofrei“: Volksbegehren will Autoverkehr quasi einstellen

© mapman / shutterstock.com

Nur noch zwölf Fahrten im Jahr

In der Bundeshauptstadt hat die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Berlin autofrei“ offiziell begonnen. Ziel der Initiative ist eine faktische Verbannung des Autoverkehrs aus dem S-Bahn-Ring nach einer vierjährigen Übergangsphase. Private Fahrten wären dann pro Person – einschließlich Kindern – nur noch zwölfmal im Jahr gestattet.

Kein Privatauto, kein Carsharing

Eine dreiköpfige Familie könnte das Auto dann im Sinne der Aktivisten lediglich 36 Tage im Jahr für jeweils 24 Stunden nutzen. Die Fahrten müssten dabei vorab genehmigt werden. Dies gilt für alle Fahrzeugtypen, vom Privatwagen bis zum Carsharing.

Da die Nahversorgung in Innenstädten ohnehin flächendeckend gesichert sei, erachten die Initiatoren ein Auto für Einkäufe als überflüssig und empfehlen bei Bedarf stattdessen Lieferdienste.

Ausnahmen und was mit E-Autos passieren soll

Die geplanten Verbote gelten jedoch nicht für alle. Ausnahmeregelungen sind etwa für Menschen mit Behinderungen, Rettungsdienste, Entsorgungsbetriebe und den Lieferverkehr vorgesehen. Selbst Taxis dürfen die Innenstadt weiterhin befahren.

Elektrofahrzeuge sind von der Regelung hingegen nicht befreit. Die Begründung der Initiatoren: Auch E-Autos benötigen wertvollen Platz im Stadtbild und tragen somit zur Platznot bei.

Parkverbot vor der eigenen Haustür: Das Ende für Anwohnerparkplätze

Zusätzlich sind drastische Einschränkungen beim Parken vorgesehen. Wer innerhalb des S-Bahn-Rings wohnt, muss sein Fahrzeug künftig außerhalb des öffentlichen Straßenraums unterbringen, da das Dauerparken dort untersagt werden soll.

Um eine Überlastung der angrenzenden Viertel zu verhindern, soll die Parkraumbewirtschaftung über den Ring hinaus ausgeweitet werden. Wer keine Parkgebühren zahlen möchte, müsste sein Auto demnach in weiter entfernten Stadtteilen abstellen.

Zeitplan und nächste Schritte

Nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof den Entwurf im Juni 2025 für rechtmäßig erklärt hat, liegt die Entscheidung nun bei den Wahlbürgern. Damit es zum eigentlichen Volksentscheid kommt, müssen die Initiatoren bis Anfang Mai rund 170.000 Unterschriften sammeln – das entspricht sieben Prozent der Wahlberechtigten. Bei Erfolg findet die Abstimmung am 20. September zeitgleich mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus statt.

Fazit

Die Pläne von „Berlin autofrei“ wecken Erinnerungen an die Aktionen der Klimakleber. Wieder einmal sollen die Mobilitätsbedürfnisse der arbeitenden Bevölkerung ideologischen Zielen geopfert werden, ohne Rücksicht auf die Lebensrealität einfacher Leute. Wer auf sein Auto angewiesen ist, sollte es nicht verlieren, nur weil eine Initiative das Stadtbild radikal umgestalten will.

Umso erstaunlicher, dass die Initiatoren mit dem Volksbegehren auf eine konkrete Gesetzesinitiative hinzielen. Anders als beim Enteignungs-Spektakel rund um „Deutsche Wohnen & Co“ handelt es sich hier nicht um eine unverbindliche Empfehlung an den Senat, sondern um einen Gesetzesvolksentscheid. Sollte das Vorhaben im September 2026 eine Mehrheit finden, würde der radikale Entwurf direkt zu geltendem Recht werden. Die Politik könnte die Umsetzung dann nicht einfach ins Leere laufen lassen.

Quellen

t-online: „‚Berlin autofrei‘ – Verkehrswende durch Volksbegehren?“

Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil 25.06.2025, Zulässigkeit „Berlin autofrei“

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