Auto ummelden: Welche Fristen gelten?

16.08.2021 - 4 min Lesezeit

Fristen und Kosten bei KFZ-Ummeldung

Wer ein Auto neu kauft oder in einen neuen Zulassungsbezirk zieht, muss sein Auto „unverzüglich“ ummelden. Versäumen Autobesitzer die Ummeldung, drohen Bußgelder.

Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen dabeihaben, wenn Sie zur zuständigen Behörde gehen, um ihr Auto umzumelden. Fehlt etwas, müssen Sie ansonsten noch einmal hin. Um das Auto umzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Das alte Kennzeichen, wenn ein Wechsel erforderlich ist
  • COC-Papier (bei Importfahrzeug)

Ziehen Sie innerhalb des Zulassungsbezirks um, müssen Sie nur die Adresse in der Zulassung des Autos umtragen lassen.

Fristen und Kosten der Ummeldung

Ändert sich der Halter eines Fahrzeugs, fallen ungefähr 20 Euro an. Dies gilt aber nur, wenn das Auto im Zulassungsbezirk bleibt. Muss dieser gewechselt werden, kann das Ummelden ca. 30 Euro kosten. Bei einem Umzug zahlen Autobesitzer bei einer Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk ca. 27 Euro. Wer sein Auto nicht „unverzüglich“ ummeldet, riskiert ein Verwarngeld von 15 Euro beziehungsweise bei einem Halterwechsel 40 Euro. Gehen mehr als sechs Monate ins Land, können bis zu 100 Euro Bußgeld auf den Betroffenen zukommen.

Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

Quelle: T-Online und ADAC

Auto ummelden: Welche Fristen gelten?

Was wird für eine KFZ-Ummeldung benötigt?

Wer ein Auto neu kauft oder in einen neuen Zulassungsbezirk zieht, muss sein Auto „unverzüglich“ ummelden. Versäumen Autobesitzer die Ummeldung, drohen Bußgelder.

Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen dabeihaben, wenn Sie zur zuständigen Behörde gehen, um ihr Auto umzumelden. Fehlt etwas, müssen Sie ansonsten noch einmal hin. Um das Auto umzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Das alte Kennzeichen, wenn ein Wechsel erforderlich ist
  • COC-Papier (bei Importfahrzeug)

Ziehen Sie innerhalb des Zulassungsbezirks um, müssen Sie nur die Adresse in der Zulassung des Autos umtragen lassen.

Fristen und Kosten der Ummeldung

Ändert sich der Halter eines Fahrzeugs, fallen ungefähr 20 Euro an. Dies gilt aber nur, wenn das Auto im Zulassungsbezirk bleibt. Muss dieser gewechselt werden, kann das Ummelden ca. 30 Euro kosten. Bei einem Umzug zahlen Autobesitzer bei einer Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk ca. 27 Euro. Wer sein Auto nicht „unverzüglich“ ummeldet, riskiert ein Verwarngeld von 15 Euro beziehungsweise bei einem Halterwechsel 40 Euro. Gehen mehr als sechs Monate ins Land, können bis zu 100 Euro Bußgeld auf den Betroffenen zukommen.

Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

Quelle: T-Online und ADAC

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