Die Beschädigung eines Messgeräts kann teuer werden
Kaum ein Thema im Straßenverkehr erhitzt die Gemüter so sehr, wie das Ahnden von Geschwindigkeitsverstößen. Das Blitzen und die kostspieligen Folgen haben schon so manchen Autofahrer auf die Palme gebracht. Immer wieder mal werden daher Messgeräte demoliert. Doch wer dabei erwischt wird, bekommt die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren.
Hohe kriminelle Energie
In Sachen Blitzer-Beschädigung zeigen sich die Täter äußerst kreativ. Manche treten oder reißen die Messanlagen einfach um, andere nehmen einen Baseballschläger zur Hand. In Rheinland-Pfalz pflanzten Unbekannte eine zwei Meter hohe Fichte, um die Messungen zu blockieren. Der Baum wurde in der Folge fachmännisch entfernt.
Sogar brennende Blitzer hat es schon gegeben. Und in Salzgitter wurde kürzlich ein Messgerät in die Luft gesprengt. Ganz zu schweigen, von der Gefahr dieser Aktion, beläuft sich der Sachschaden auf rund 80.000 Euro.
Vandalismus wird hart bestraft
Die Polizei hat die Ermittlungen bereits aufgenommen. Den Verursacher kann laut § 316b Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) eine empfindliche Strafe ereilen. Denn wer den öffentlichen Betrieb „dadurch verhindert oder stört, dass er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.
Auch geringe Vergehen an Radarfallen bleiben nicht folgenlos. Wird dabei der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt, wie beim Abkleben oder Besprühen von Blitzern mit Farbe, drohen ebenfalls eine Geldstrafe und bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Verbrechen lohnt sich nicht
Häufig wollen die Täter, direkt nachdem sie geblitzt wurden, mit der Zerstörung des Messgeräts verhindern, dass ein Bußgeldbescheid folgt. Doch viele moderne Geschwindigkeitsmessanlagen verfügen über eine Technik, die Blitzerfotos per Funk direkt auf den Polizeicomputer überträgt. Demzufolge können sich die Beamten gleich ein Bild davon machen, welcher Fahrer für die Sachbeschädigung verantwortlich sein könnte.
Wer stattdessen die Ruhe bewahrt und die Bußgeldvorwürfe von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lässt, kommt in der Regel glimpflicher davon – auch, weil viele Messungen juristisch angreifbar sind.
Quelle: fr.de
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