AG Waiblingen: „Sekundenschneller“ Handyverstoß führt zu reduziertem Bußgeld

28.09.2026 - 4 min Lesezeit

Handyverstöße kosten meist viel Geld, doch ein Fall aus Winnenden, Baden-Württemberg, zeigt: Nicht immer fällt das Bußgeld drakonisch aus.

das Wichtigste zuerst
  • Hohe Fallzahlen: Handyverstöße gehören laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit fast 400.000 erfassten Fällen pro Jahr zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
  • Vorfall in Winnenden: Einer Lkw-Fahrerin wurde nach Beobachtung durch eine Zivilstreife ein Verstoß gegen den Handyparagrafen vorgeworfen.
  • Einspruch vor Gericht: Die Fahrerin legte Einspruch ein und gab an, das Gerät nur umplatziert zu haben. Laut der Polizei wurde das Gerät von der Frau aber auch bedient.
  • Rechtslage nach StVO: Das Halten und Bedienen elektronischer Geräte während der Fahrt ist verboten. Regulär drohen 100 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
  • Milderes Urteil: Da die Betroffene keine Voreintragungen hatte und die Nutzung nur „sekundenschnell“ war, reduzierte die Richterin am AG Waiblingen das Bußgeld auf 55 Euro, womit auch der Punkt entfiel.
AG Waiblingen: „Sekundenschneller“ Handyverstoß führt zu reduziertem Bußgeld

© Geber86 / shutterstock.com (Symbolbild)

Lkw-Fahrerin wehrt sich gegen Handy-Bußgeld

Wer glaubt, das Handy am Steuer sei eine seltene Verkehrssünde, täuscht sich gewaltig. Laut Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) rangiert der Handyverstoß auf Platz 3 der am häufigsten begangenen Ordnungswidrigkeiten. Jährlich erfasst die Behörde fast 400.000 Verstöße im Straßenverkehr.

Dabei werden üblicherweise saftige Bußgelder fällig. Doch dass nicht jeder Fall gleich streng bestraft werden muss, zeigt ein aktueller Fall vor dem Amtsgericht (AG) Waiblingen: Eine Lkw-Fahrerin sollte 100 Euro Bußgeld zahlen und einen Punkt kassieren, da sie angeblich während der Fahrt auf dem Display ihres Mobiltelefons getippt hatte. Sie beteuerte jedoch, das Gerät lediglich neu positioniert, also woanders hingelegt zu haben.

Zivilstreife beobachtete Nutzung des Smartphones

Der konkrete Fall ereignete sich im November 2025 in der Max-Eyth-Straße in Winnenden nahe Stuttgart. Die betroffene Lkw-Fahrerin war dort dienstlich unterwegs. Zwei Polizisten in Zivil erwischten die Frau, wie sie während der Fahrt ihr Smartphone hochhielt und darauf Eingaben machte. Der Vorfall landete bei der Bußgeldbehörde: Sie verhängte mit 100 Euro Strafe und einem Punkt im Fahreignungsregister den dafür vorgesehenen Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog.

Aussage der Betroffenen: „Wollte Handy nur woanders hinlegen“

Gegen den Bußgeldbescheid legte die knapp über 50 Jahre alte Lkw-Fahrerin Einspruch ein, weswegen der Fall schließlich vor dem AG Waiblingen verhandelt wurde. Vor Gericht schilderte sie den Ablauf aus ihrer Sicht: Das Handy in der Hosentasche habe sie beim Fahren gestört, woraufhin sie es lediglich umplatzieren wollte.

Der kurze Griff zum Gerät wäre zudem erforderlich gewesen, um es in die dafür vorgesehene Halterung zu stecken. Einen kurzen, womöglich unbewussten Blick auf das Handy wollte die Betroffene auf Rückfrage der Richterin aber nicht ganz ausschließen. Dieser Darstellung widersprach einer der Polizeibeamten im Zeugenstand. Er und sein Kollege hätten wahrgenommen, wie die Fahrerin auf dem Display Tippbewegungen machte.

Dann liegt laut StVO ein Verstoß gegen den Handyparagrafen vor

Gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, grundsätzlich nicht vom Fahrzeugführer während der Fahrt in die Hand genommen und bedient werden. Unter dieses Handyverbot fallen Mobiltelefone, Navigationsgeräte, Smartwatches, Tablets, MP3-Player, E-Books, E-Zigaretten und sogar Taschenrechner.

Bereits das bloße Ablesen der Uhrzeit oder das Wegdrücken eines Anrufs sind untersagt, sofern das Gerät dafür gehalten werden muss. Das Verbot gilt solange, bis das Kraftfahrzeug zum Stehen gekommen und der Motor abgedreht wurde. Zuwiderhandlungen werden in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet.

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt
... beim Führen eines Fahrzeugs100 €1 Punkt-
... mit Gefährdung150 €2 Punkte1 Monat
... mit Sachbeschädigung200 €2 Punkte1 Monat
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt75 €1 Punkt-

Milderes Urteil im Einzelfall: Absenkung auf 55 Euro Bußgeld

Im Fall der Lkw-Fahrerin verhängte das Gericht jedoch nicht den vollen Regelsatz. Die Richterin stufte die Schilderungen der Betroffenen zwar als authentisch ein, sah aber gleichzeitig ein Fehlverhalten als belegt an. Die Frau habe das Telefon in die Hand genommen und dabei einen schnellen Blick aufs Display geworfen. Auch wenn dieser Zeitraum vielen als sehr kurz erscheinen mag, bleibe die Rechtslage eindeutig.

„Sekundenschnell – ist auch benutzen“, so die Begründung der Juristin.
Da die Betroffene keine Voreintragungen aufwies und die Nutzung nur „sekundenschnell“ war, senkte die Richterin das Bußgeld von den üblichen 100 Euro auf 55 Euro ab. Damit entfiel auch der Punkt in Flensburg. Nach einer kurzen Beratung mit ihrer Verteidigerin akzeptierte die Lkw-Fahrerin das Urteil, wodurch es rechtskräftig wurde.

Quellen

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