7.500-Euro-Bußgeldbescheid: Frau droht astronomische Strafe

22.07.2025 - 5 min Lesezeit

Wegen 20 km/h zu schnell auf der Autobahn

Beunruhigend viele Nullen vor dem Komma: Beim Blick auf diesen Bußgeldbescheid läuft es einem eiskalt den Rücken herunter. Stolze 7.500 Euro soll eine Frau laut der Kölner Bußgeldstelle zahlen, weil sie mit 20 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt wurde. Obwohl offensichtlich ist, dass hier ein Behördenfehler vorliegt, sitzt der Schock tief. Verkehrsrechtsanwalt Tom Louven, Partneranwalt von Geblitzt.de, warnt: Wer keinen Einspruch einlegt, muss womöglich dennoch zahlen.

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Der Hintergrund

Warum soll eine Autofahrerin 7.500 € Bußgeld bezahlen?
Eine Frau fuhr auf der A 555 20 km/h zu schnell. Laut Bußgeldkatalog hätte sie 60 Euro zahlen sollen, doch die Stadt Köln forderte 7.500 Euro.

Am 4. März 2025 wurde eine Frau auf der A555 zwischen den Anschlussstellen Wesseling und Rodenkirchen bei Köln geblitzt. Erlaubt waren dort 100 km/h, doch nach Toleranzabzug kam ihr Tacho auf 120 km/h.

Für diesen Verstoß hätte sie laut Bußgeldkatalog eigentlich mit einer Strafe in Höhe von 60 Euro rechnen müssen. Doch als der Bescheid bei ihr eintraf, konnte sie ihren Augen nicht trauen. Die Stadt Köln forderte plötzlich 7.500 Euro.

Ordnungswidrigkeiten im Verkehr: In der Regel unter 1.000 Euro

Wie hoch darf ein Bußgeld für ein Verkehrsvergehen maximal sein?
In der Regel zwischen fünf und höchstens 1.000 Euro.

Eine Summe, die weit über allem liegt, was der Bußgeldkatalog für Verkehrssünder vorsieht. Doch wie hoch genau kann die Buße für eine Verkehrsordnungswidrigkeit laut Vorschrift maximal sein? In Paragraf 17 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) steht dazu Folgendes:

„Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.“

In der Regel werden diese 1.000 Euro also nicht übertroffen. Allerdings gibt es auch Sonderfälle, in denen höhere Summen gefordert werden dürfen. So drohen gemäß Paragraf 24a Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bei wiederholten Verstößen gegen die 0,5-Promille-Grenze Bußgelder von bis zu 1.500 Euro.

Auch bei offensichtlichen Behördenfehlern: Einspruch einlegen!

Was tun bei einem offensichtlichen Fehler im Bußgeldbescheid?
Unbedingt innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Aufgrund dieser Vorschriften und Obergrenzen ist davon auszugehen, dass die Bußgeldstelle einen Fehler begangen hat. Die Autofahrerin aus dem Rheinland, die für den Zahlendreher nichts kann, ist damit aber nicht aus dem Schneider. Sie muss jetzt dringend Einspruch einlegen.

„Legt man gegen einen Bußgeldbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch ein, so wird der Bescheid mit seinen Festsetzungen rechtskräftig“, warnt Verkehrsrechtsexperte Tom Louven, und ergänzt:

„Dieses Beispiel zeigt anschaulich wie sinnvoll es ist, sich mit Bußgeldbescheiden an einen Anwalt zu wenden. Er prüft im Rahmen der Akteneinsicht einen Fall unter allen denkbaren Gesichtspunkten. Abgesehen von möglichen technischen oder sonstigen Aspekten kommt es in der Praxis nicht selten auch bei den Festsetzungen eines Bescheides zu Fehlern, die für einen Laien nicht ohne Weiteres erkennbar sind.“

Bußgeldverfahren, die kurios scheiterten

Hier eine Sammlung kurioser Bußgeldfälle, in denen Behörden, Hochstapler oder sogar die Tierwelt den Bußgeldverfahren in die Quere kamen:

  • Auf der A9 zwischen Bayern und Thüringen war eine Frau angeblich zu schnell unterwegs. Als vermeintlicher Beweis diente ein Blitzer-Foto. Doch darauf war nicht der tatsächliche Fahrer, sondern die Frau auf der Rücksitzbank zu sehen. Das Verfahren wurde eingestellt.
  • In Berlin verschickte die Bußgeldstelle mehr als 2.000 falsche Bescheide. Grund dafür war eine Datenpanne, durch die Fotos falsch zugeordnet wurden. So erhielt etwa eine zu flotte Porsche-Fahrerin das Foto eines Mannes am Steuer eines Škodas.
  • In Leipzig stellten unbekannte Täter ein falsches Tempolimit-Schild auf und lockten damit zahlreiche Autofahrer in die Radarfalle. Wie lange das gefälschte Verkehrsschild dort stand, konnten die Behörden nicht nachvollziehen.
  • In Lübeck löste ein Messgerät aufgrund eines Softwarefehlers zu früh aus und fotografierte einen Autofahrer, der mit 67 km/h unterwegs war. Er lag damit unter dem erlaubten Limit von 70 km/h.
  • In Hagen wurde sogar eine Taube von einem Blitzer erfasst. Das Tier war mit 40 km/h deutlich zu schnell unterwegs.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

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