Verkehrshindernisse auf der Straße: Regeln und Bußgelder

Stand vom - 5 min Lesezeit

Welche Gefahren bei Gegenständen auf der Fahrbahn drohen und mit welchen Sanktionen der Verursacher rechnen muss.

das Wichtigste zuerst
  • Verkehrshindernisse vermeiden:Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen nicht auf der Straße zurückgelassen werden.
  • Beseitigung ist Pflicht:Wer ein Hindernis verursacht, muss dieses von der Straße entfernen oder ausreichend kenntlich machen, sofern eine sofortige Beseitigung nicht möglich ist.
  • Besondere Vorsicht:Gegenstände auf der Autobahn sollten aufgrund der hohen Gefahrenlage nicht selbst beseitigt werden. Stattdessen ist die Polizei zu verständigen.
  • Ladung richtig sichern:Mittels ordnungsgemäßer Ladungssicherung muss man dafür Sorge tragen, dass während der Fahrt keine Gegenstände vom Fahrzeug fallen.
  • Bußgeldgefahr:Je nach Verstoß droht ein Bußgeld sowie gegebenenfalls ein Punkt in Flensburg.

Was gilt bei Verkehrshindernissen auf der Straße?

Gegenstände auf der Fahrbahn können schnell zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. Dazu zählen zum Beispiel abgefallene Radkappen, eine verlorene Lkw-Ladung wie Holzplatten oder Kisten sowie ausgelaufene Flüssigkeiten wie Öle oder Benzin. Aber auch Schlaglöcher oder umgestürzte Bäume und herabgefallene Äste nach einem Sturm können den Verkehr behindern oder gefährden. Wer für ein Verkehrshindernis verantwortlich ist, muss deshalb dafür sorgen, dass es schnellstmöglich beseitigt wird.

Verkehrshindernisse – die Gefahr auf deutschen Straßen

Welche Vorschriften gelten laut StVO?

In § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird klar geregelt, dass es verboten ist, „die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegenzulassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann“. Gelangen dennoch Gegenstände oder Flüssigkeiten auf die Straße, muss der Verantwortliche den verkehrswidrigen Zustand unverzüglich beseitigen. Ist die sofortige Entfernung aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens wie auf Autobahnen nicht möglich, muss das Hindernis durch geeignete lichttechnische Einrichtungen ausreichend kenntlich gemacht werden.

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Verkehrshindernis im Weg – was ist zu tun?

Bei einem plötzlichen Hindernis auf der Fahrbahn gilt: Kontrolliert abbremsen, die Warnblinkanlage einschalten und nur ausweichen, wenn die Verkehrslage dies absolut gefahrlos zulässt. Ein unüberlegtes Ausweichmanöver birgt durch den Gegenverkehr oder Kontrollverlust oft ein noch höheres Unfallrisiko. Kann man das Objekt nicht sicher umfahren oder das Fahrzeug an einer sicheren Stelle abstellen, sollte man sich selbst in Sicherheit bringen und umgehend die Polizei verständigen.

Welche Rolle spielt die Ladungssicherung?

Neben § 32 spielt auch § 22 StVO bei der Vermeidung von Verkehrshindernissen eine wichtige Rolle. Diese Vorschrift regelt alles rund um das Thema „Ladungssicherung“. Sie betrifft sowohl private Autofahrer als auch Berufskraftfahrer. So muss die Ladung einschließlich der Sicherungsmittel und Ladeeinrichtungen so verstaut und gesichert sein, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt oder herabfällt. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Auch landwirtschaftliche Fahrzeuge können zur Verschmutzung der Fahrbahn beitragen. Deshalb sollten beispielsweise anhaftende Erd- und Schmutzreste an den Reifen entfernt werden, bevor die Straße befahren wird. Zudem müssen gefährliche Geräte wie Sensen oder Mähmesser wirksam verkleidet werden.

Wie hoch sind die Bußgelder bei Verkehrshindernissen?

Wer gegen die Vorschriften zum Vermeiden und Beseitigen von Verkehrshindernissen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Wann ein Bußgeld oder sogar ein Punkt in Flensburg fällig wird, richtet sich nach dem jeweiligen Tatbestand des geltenden Bußgeldkatalogs. Eine Übersicht finden Sie hier:

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Sie führten ein gefährliches Gerät ohne wirksamen Schutz mit5 €--
Sie beschmutzten/benetzten die Straße und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr gefährden/erschweren konnte10 €--
Sie beseitigten nicht/nicht rechtzeitig einen verkehrswidrigen Zustand10 €--
Sie machten einen verkehrswidrigen Zustand nicht ausreichend kenntlich10 €--
Sie brachten einen Gegenstand auf die Straße/ließen einen Gegenstand auf der Straße liegen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert werden konnte60 €1 Punkt-
Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert werden konnte60 €1 Punkt-

Auch wer die Ladung im oder auf dem Auto falsch sichert, riskiert Bußgelder von bis zu 75 Euro und einen Eintrag im Fahreignungsregister. Deutlich teurer kann es beim Transport gefährlicher Güter werden. Hier kostet den Fahrzeugführer die mangelhafte Sicherung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro. In allen Fällen gilt zudem: Die Polizei kann die Weiterfahrt so lange untersagen, bis alles vorschriftsmäßig verstaut ist.

Fazit

Verkehrshindernisse auf der Straße stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Gegenstände, ausgelaufene Flüssigkeiten oder verlorene Ladung können den Verkehr behindern und gefährliche Situationen verursachen. Deshalb verpflichtet § 32 StVO Verantwortliche dazu, verkehrswidrige Zustände unverzüglich zu beseitigen oder Hindernisse ausreichend kenntlich zu machen, wenn der Beseitigungsversuch aufgrund des Verkehrsaufkommens zu riskant wäre. In diesem Fall sollte auch die Polizei gerufen werden. Ergänzend schreibt § 22 StVO zur Vermeidung von Verkehrshindernissen vor, dass Ladung so verstaut und gesichert werden muss, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht herabfällt.

Quellen

Zusammengestellt von der Redaktion Geblitzt.de.

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