das Wichtigste zuerst
- Definition: Ein sogenanntes Elefantenrennen liegt vor, wenn ein Lkw einen anderen mit sehr geringer Differenzgeschwindigkeit überholt und dadurch den nachfolgenden Verkehr spürbar behindert.
- Rechtslage: Überholen ist laut § 5 StVO grundsätzlich nur zulässig, wenn die Geschwindigkeit wesentlich höher als die des zu Überholenden ist.
- Faustregeln aus der Rechtsprechung: Gerichte setzen als Mindesttempo häufig eine Differenz von 10 km/h und eine maximale Überholdauer von rund 45 Sekunden an.
- Beweis und Kontrolle: Gemäß eines Urteils des BayObLG reichen zur Feststellung des Verstoßes Beobachtung oder Bauchgefühl nicht aus. Dauer und Tempo müssen mit belastbaren Methoden dokumentiert werden.
- Sanktionen: Zu langsames Überholen kann zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister führen.
Was gilt rechtlich?
§ 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verlangt beim Überholen eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als die des Überholten, damit nachfolgende Kraftfahrzeuge nicht ausgebremst werden. Das betrifft in der Praxis vor allem zähe Lkw-Überholmanöver, bei denen kaum eine Geschwindigkeitsdifferenz besteht. Doch wie schnell ist schnell genug? Hier gilt es, die aktuelle Rechtsprechung zu beachten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm etwa hat als Orientierungspunkt festgelegt, dass ein Überholvorgang zwischen Lkw in der Regel innerhalb von etwa 45 Sekunden abgeschlossen sein und mit mindestens 10 km/h Differenz erfolgen muss (Az.: 4 Ss OWi 629/08). Die Richter betonten dabei allerdings auch, „dass mit dieser Faustregel den unterschiedlichen Interessen der Verkehrsteilnehmer und der Vielzahl denkbarer Verkehrssituationen (z. B. Überholen mehrerer Lkw durch mehrere Lkw) nicht immer hinreichend Rechnung getragen werden kann“.

Mikbiz / shutterstock.com
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.
Sanktionen und Bußgeldrahmen
Der Bußgeldkatalog sieht für zu langsames Überholen grundsätzlich ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Entscheidend ist stets, ob das Manöver den Verkehrsfluss konkret und nicht nur kurzzeitig behindert hat. Kommt es durch das regelwidrige Verhalten zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann die Strafe auch höher ausfallen.
Beweislast und Kontrolle in der Praxis
Ob ein Elefantenrennen von der Polizei geahndet werden kann, hängt von der Belegbarkeit ab. So müssen die Beamten sowohl die Dauer des Überholvorgangs als auch die Geschwindigkeitsdifferenz nachvollziehbar festhalten. Pauschale Schätzungen, so ein Urteil (Az.: 202 ObOWi 90/24) des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG), genügen nicht. Das erschwert die Ahndung, zeigt aber zugleich, dass es auf eine saubere Messung, genaue Zeitangaben und klare Dokumentation des Vorgangs ankommt.
Für Lkw-Fahrer bedeutet die Regelung, Überholvorgänge nur dann zu beginnen, wenn sie zügig und regelkonform abgeschlossen werden können. Das kann zum Balanceakt werden, denn gleichzeitig müssen die Fahrer darauf achten, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Lastkraftwagen nicht zu überschreiten. Für Lkw über 3,5 t gilt zum Beispiel auf Autobahnen ein Tempolimit von 80 km/h.
Die breite Palette an Überholverstößen
Zu langsames Überholen ist demnach ein Verkehrsverstoß, der in erster Linie Lkw-Fahrern „vorbehalten“ ist. Daneben gibt es eine Reihe an Vergehen, die nicht fahrzeugspezifisch sind. Dazu gehören Überholmanöver mit Gefährdung bei unübersichtlicher Verkehrslage, trotz Verbotsschild oder durchgezogener Linie in der Fahrbahnmitte und das Überholen an Bahnübergängen. Auch wer rechts vorbeizieht, begeht einen Überholverstoß, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Für fehlerhaftes Überholen können Sanktionen wie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 300 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot verhängt werden.
Stand: 08.01.2026
Quellen:

