das Wichtigste zuerst
- Vorstufen: 1–3 Punkte sind Vormerkung, 4–5 Punkte führen zur Ermahnung, 6–7 Punkte führen zur Verwarnung.
- Grenzwert: Ab 8 Punkten entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis. Ein Antrag auf Neuerteilung ist frühestens nach sechs Monaten und zumeist nur mit Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens möglich.
- Tilgung: Punkte verfallen je nach Schwere des zugrundeliegenden Verkehrsverstoßes nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Nach der Tilgung läuft eine Überliegefrist von einem Jahr.
- Punkteabbau: Mittels Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann einmal innerhalb von fünf Jahren 1 Punkt abgebaut werden (nur bei einem Kontostand von maximal 5 Punkten).
Was ist das Fahreignungs-Bewertungssystem?
Das Punktekonto wird im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt. Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes sind ein, zwei oder drei Punkte fällig. Ordnungswidrigkeiten (wie ein einfacher Rotlichtverstoß) haben einen Punkt zur Folge. Bei groben Ordnungswidrigkeiten (qualifizierter Rotlichtverstoß) oder Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis sind zwei Punkte vorgesehen. Straftaten mit Führerscheinentzug (zum Beispiel Trunkenheit im Verkehr) schlagen mit drei Punkten zu Buche. Rechtsgrundlage der Einordnung ist § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

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Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentzug
Je nach Punktestand wird beim FAER eine Maßnahme in Gang gesetzt. Bei ein bis drei Punkten erfolgt lediglich die Vormerkung. Vier bis fünf Punkte gehen mit einer kostenpflichtigen Ermahnung sowie mit der Empfehlung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar einher. Bei sechs bis sieben Punkten folgt eine Verwarnung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis. Erreicht oder überschreitet das Konto acht Punkte, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Neuerteilung und MPU
In diesem Fall muss der Führerschein bei der zuständigen Behörde abgegeben werden und es gilt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Die Neuerteilung erfolgt nur auf Antrag und setzt in der Regel einen Eignungsnachweis des Fahrers in Form der Teilnahme an einer kostenpflichtigen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) voraus. Bei bestandener MPU und anschließender Neuerteilung werden alle Punkte gelöscht, die bis zu diesem Zeitpunkt im Fahreignungsregister angesammelt wurden.
Was tun bei einem negativen MPU-Gutachten?
Wenn die MPU nicht bestanden wird, ist es ratsam, den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zurückzuziehen, um einen negativen Vermerk in der Akte zu vermeiden. Und dann? Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Sperrfrist für eine Wiederholung. Dennoch sollte man mindestens drei bis sechs Monate verstreichen lassen, um bei der nächsten MPU plausibel darlegen zu können, dass eine tiefgreifende Verhaltensänderung in Bezug auf die Fahreignung stattgefunden hat. Bei Alkohol- und Drogenverstößen muss zudem darauf geachtet werden, dass die vom Gutachter georderte Abstinenzdauer eingehalten und belegt werden kann.
Punkteabbau durch Fahreignungsseminar
Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, wird auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit eingeräumt, Punkte abzubauen. So kann man mit der Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar (FES) mit verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Inhalten einmal innerhalb von fünf Jahren einen Punkt löschen. Allerdings ist der Punkteabbau nur möglich, solange der Betroffene nicht mehr als fünf davon auf dem Konto hat. Bei sechs oder sieben Punkten ist ein Abbau nicht mehr vorgesehen.
Tilgung, Fristen & Überliegefrist
Neben der aktiven Variante des Punkteabbaus, spielt auch die Verjährung eine wichtige Rolle. So verfallen Punkte in Flensburg nach festgelegten Tilgungsfristen. Ein-Punkt-Verstöße werden nach zwei Jahren und sechs Monaten getilgt, Zwei-Punkte-Verstöße verfallen nach fünf Jahren und Drei-Punkte-Eintragungen werden erst nach zehn Jahren aus dem System gelöscht. Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleibt der Eintrag noch ein Jahr in einer Überliegefrist gespeichert.
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Punkte durch Meldeverzögerungen (wie infolge eines langwierigen Bußgeldverfahrens) einfach gelöscht werden, obwohl eine weitere Tat begangen wurde, als das Konto noch belastet war. Die formale Entfernung von Punkten aus dem Register verhindert also nicht, dass diese zumindest temporär noch Auswirkungen auf die Vorgehensweise der Behörden bei erneuten Verfehlungen eines Verkehrsteilnehmers haben.
Wo kann man seinen Punktestand einsehen?
Wer nicht das erste Mal im Straßenverkehr auffällig geworden ist, weiß vielleicht gar nicht, wie viele Punkte in Flensburg auf sein Konto gehen. Deshalb sollten sich Fahrzeugführer darüber regelmäßig informieren. Die gute Nachricht: Jeder darf eine kostenlose Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
Hierfür stehen mehrere Optionen zur Verfügung. So kann der Antrag online, mit der Post oder persönlich vor Ort in Flensburg gestellt werden, nicht jedoch per Telefonanruf. Wer den digitalen Weg wählt, benötigt einen Ausweis mit Online-Funktion. Wer die Post bemüht, kommt um eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder eine Kopie des Personalausweises nicht herum.
Stand: 23.01.2026
Quellen:

