das Wichtigste zuerst
- Telefonabfrage: Eine telefonische Punkteauskunft ist nicht vorgesehen.
- Zulässige Wege: Das KBA ermöglicht die Auskunft digital, per Post oder vor Ort in Flensburg.
- Kosten: Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist gebührenfrei.
- Nachweis: Für die Beantragung ist ein Identitätsnachweis erforderlich.
- Reminder: Ab acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Kann man Punkte in Flensburg telefonisch abfragen?
Wer wissen möchte, wie viele Punkte im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert sind, kann diese Auskunft nicht einfach telefonisch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Möglich ist die gebührenfreie Punkteauskunft ausschließlich digital, auf dem Postweg oder vor Ort in Flensburg. Der Grund liegt auf der Hand: Eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister erfordert die Übermittlung personenbezogener Registerdaten.
Dazu gehören sensible Informationen über rechtskräftige Verkehrsverstöße, den aktuellen Punktestand und mögliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Diese Daten dürfen nicht allein auf Zuruf herausgegeben werden. Deshalb muss die betroffene Person ihre Identität eindeutig nachweisen. Bei einer telefonischen Anfrage ließe sich nicht zuverlässig prüfen, ob tatsächlich der Fahrer selbst oder eine unbefugte dritte Person Auskunft verlangt.

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Punkte online, per Post oder vor Ort abfragen
Die schnellste Möglichkeit ist die Online-Registerauskunft des KBA. Dafür braucht man in der Regel einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion, die persönliche PIN und ein geeignetes Smartphone mit NFC oder ein Kartenlesegerät. Nach erfolgreicher Identifizierung kann die Registerauskunft digital abgerufen werden. Auf analogem Wege ist auch eine persönliche Auskunft beim Service vor Ort in Flensburg möglich. Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Zudem bietet Geblitzt.de eine Lösung: Laden Sie hier den Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister herunter und drucken Sie diesen anschließend aus. Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument kann dann zusammen mit Ihrem Identitätsnachweis an die vermerkte Adresse geschickt werden. Innerhalb von circa zehn Werktagen wird Ihnen die Auskunft über den Punktestand mit der Post zugestellt.
Vorlage zur Abfrage des Punktestandes in Flensburg (PDF)
Warum der Punktestand wichtig ist
Punkte entstehen durch rechtskräftig geahndete Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Nach § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) werden verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt bewertet. Dazu zählen zum Beispiel bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder das verbotswidrige Benutzen eines Handys am Steuer.
Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten führen zu zwei Punkten. Das kann etwa bei einem Rotlichtverstoß mit Gefährdung, einer Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit oder einem erheblichen Geschwindigkeitsverstoß mit Fahrverbot der Fall sein. Auch bestimmte Straftaten können mit zwei Punkten eingetragen werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
Besonders schwere Straftaten werden mit drei Punkten bewertet. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre für die Neuerteilung angeordnet wird. Beispiele können eine Gefährdung des Straßenverkehrs, eine Trunkenheitsfahrt als Straftat oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Eintragung vorliegen.
Der Punktestand hat konkrete Folgen. Bei vier oder fünf Punkten spricht die Fahrerlaubnisbehörde eine Ermahnung aus. Bei sechs oder sieben Punkten folgt eine Verwarnung. Ab acht Punkten gilt die betroffene Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, sodass die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Die Anzahl Ihrer Punkte in Flensburg können Sie nicht telefonisch, wohl aber online und auf postalischem Wege in Erfahrung bringen.
Wann Punkte gelöscht werden
Punkte bleiben nicht dauerhaft im Fahreignungsregister gespeichert. § 29 StVG regelt die Tilgungsfristen für die jeweiligen Eintragungen. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt bewertet werden, beträgt die Tilgungsfrist zwei Jahre und sechs Monate. Wird der Verkehrsverstoß mit zwei Punkten sanktioniert, dauert es fünf Jahre, bis diese gelöscht werden. Bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten Sperre (wenn die Person keine gültige Fahrerlaubnis besitzt) beträgt die Tilgungsfrist der drei verhängten Punkte zehn Jahre.
Abbau von Punkten
Ein aktiver Punkteabbau ist nur begrenzt über ein Fahreignungsseminar (FeS) möglich. Gemäß § 4a StVG soll das Seminar dazu beitragen, sicherheitsrelevante Mängel im Verkehrsverhalten zu erkennen und abzubauen. Ein Punkt kann jedoch nur abgezogen werden, wenn der Punktestand höchstens fünf Punkte beträgt. Außerdem ist der Punkteabbau nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Die Kosten sind nicht gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich je nach Anbieter. Häufig liegen sie im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich.
Stand: 22.05.2026
Quellen:

