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Wie lange Einträge im Fahreignungsregister gespeichert bleiben, wann die Tilgungsfrist beginnt und welche Möglichkeiten es zum Punkteabbau gibt.
das Wichtigste zuerst
- Tilgungsfrist beachten:Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes werden Punkte in Flensburg nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren gelöscht.
- Fristbeginn:Die Verjährungsfrist beginnt mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung, nicht bereits am Tag des zugrundeliegenden Verkehrsverstoßes.
- Keine Verlängerung durch neue Punkte:Seit der Punktereform 2014 beeinflussen neu hinzukommende Punkte die Tilgungsfristen bestehender Einträge nicht mehr.
- Überliegefrist im Blick behalten:Nach Ablauf der Frist werden die Einträge noch ein Jahr lang im Rahmen der sogenannten Überliegefrist gespeichert.
- Punkteabbau möglich:Bei einem Stand von maximal fünf Punkten kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden.
Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Wer gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss abhängig von der Schwere des Vergehens nicht nur mit einem Bußgeld oder Fahrverbot rechnen. Auch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) können die Folge sein. Diese bleiben jedoch nicht unbegrenzt bestehen. Für jeden Punkt in Flensburg gelten gesetzlich festgelegte Tilgungsfristen. Ein Punkt, der etwa wegen einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit eingetragen wurde, wird nach zweieinhalb Jahren gelöscht. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, die mit zwei Punkten geahndet werden, beträgt die Frist fünf Jahre.
Wer eine Straftat begeht, die zum Entzug der Fahrerlaubnis oder zu einer isolierten Sperrfrist führt und mit drei Punkten bewertet wird, muss dagegen mit einer Tilgungsfrist von zehn Jahren rechnen. Entscheidend ist dabei nicht allein die Anzahl der Punkte. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen von § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Kurz und knapp
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Thema des Videos: Punkte in Flensburg: Wann werden sie gelöscht & wie kannst du sie abbauen? 🚦📉
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Wann beginnt die Tilgungsfrist für Punkte?
Der Tag, an dem der Verkehrsverstoß begangen wurde, ist für den Beginn der Tilgungsfrist nicht relevant. Für die Berechnung des Punkteverfalls ist vielmehr der Zeitpunkt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung ausschlaggebend. Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel rechtskräftig, wenn innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung kein Einspruch eingelegt wurde. Im Falle eines Einspruchs jedoch kann sich der Eintritt der Rechtskraft entsprechend verschieben. Deshalb lässt sich das genaue Tilgungsdatum nicht immer unmittelbar anhand des Tattags bestimmen.
Die Löschung eines Punktes kann je nach Verkehrsvergehen nach zwei Jahren und sechs Monaten oder erst nach fünf bzw. zehn Jahren erfolgen.

Was bedeutet die Überliegefrist?
Hinsichtlich der Punkte-Verjährung spielt auch die einjährige Überliegefrist eine wichtige Rolle. Durch diese können Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die noch im Bestandszeitraum bereits bestehender Punkte begangen worden sind, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestands herangezogen werden, wenn die Speicherung im Fahreignungsregister erst nach Ablauf der regulären Tilgungsfrist der schon vorhandenen Punkte erfolgt ist.
Das ist insbesondere von Bedeutung, wenn ein neuer Verstoß bereits begangen wurde, bevor ein älterer Punkt getilgt worden ist, die neue Entscheidung aber erst später rechtskräftig wird. Die Überliegefrist verlängert nicht die reguläre Verjährungsfrist. Sie dient den Behörden vielmehr dazu, den maßgeblichen Punktestand zu einem zurückliegenden Tatzeitpunkt nachvollziehen zu können.
Können neue Verkehrsverstöße die Löschung alter Punkte verhindern?
Seit der Punktereform im Mai 2014 werden die Tilgungsfristen der einzelnen Einträge grundsätzlich getrennt voneinander berechnet. Neue Punkte führen daher nicht dazu, dass die Frist bereits bestehender Punkte erneut beginnt oder sich verlängert. Vor der Reform konnten neu hinzukommende Einträge die Tilgung vorhandener Punkte beeinflussen, was die Löschfristen teilweise erheblich verlängerte.
Kann ich Punkte in Flensburg selbst abbauen?
Wer nicht bis zum Ablauf der Tilgungsfrist warten möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Punkt durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FAER) abbauen. Die Schulung umfasst verkehrspädagogische sowie verkehrspsychologische Bestandteile und soll dazu beitragen, das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu verbessern, um künftige Verstöße zu vermeiden. Die Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn das Punktekonto höchstens fünf Punkte aufweist. Außerdem kann der Punkteabbau auf diesem Weg nur einmal innerhalb von fünf Jahren erfolgen.
Wo kann ich meinen Punktestand abfragen?
Wer wissen möchte, wie viele Punkte sich aktuell auf dem eigenen Konto in Flensburg befinden, kann beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kostenlos eine Auskunft beantragen. Am schnellsten lässt sich der Punktestand über die Online-Auskunft des KBA abrufen. Dafür ist eine elektronische Identifizierung erforderlich, wie über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder ein BundID-Konto. Nach erfolgreicher Antragstellung kann die Auskunft als PDF heruntergeladen werden.
Alternativ können Betroffene das Antragsformular des KBA ausfüllen, einen Identitätsnachweis beifügen und den Antrag per Post einreichen. Auch eine persönliche Auskunft beim Hauptsitz des KBA in Flensburg ist möglich.
Fazit
Punkte in Flensburg werden nicht sofort nach einem Verkehrsverstoß gelöscht. Je nach Schwere des Vergehens beträgt die Tilgungsfrist zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist grundsätzlich die Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung. Zu beachten ist auch die einjährige Überliegefrist, während der bereits getilgte Einträge noch gespeichert bleiben können.
Neue Punkte verlängern die Tilgungsfristen älterer Einträge nach dem seit 2014 geltenden System grundsätzlich nicht mehr. Wer seinen Punktestand aktiv reduzieren möchte, kann bei einem Kontostand von höchstens fünf Punkten mittels Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Es empfiehlt sich daher, die eigenen Einträge und ihre jeweiligen Fristen im Blick zu behalten.
Quellen
Zusammengestellt von der Redaktion Geblitzt.de.

