das Wichtigste zuerst
- Einordnung: Geschwindigkeitsverstöße werden innerorts strenger bewertet als außerorts, die Regelsätze stehen im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
- Punkte & Fahrerlaubnis: Ab bestimmten Schwellen gibt es Punkte im Fahreignungsregister, bei deutlichen Überschreitungen auch ein befristetes Fahrverbot.
- Probezeit: Für Fahranfänger sind zusätzliche Sanktionen wie ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit vorgesehen.
- Messfehler: Fehlende Eichung, ungünstige Messwinkel, äußere Einflüsse oder Lücken in der Dokumentation können Messungen angreifbar machen.

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Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Sanktionen infolge eines Tempoverstoßes richten sich nach Ort, Höhe der Überschreitung und Vorbelastungen des Fahrers. Innerorts werden Vergehen härter bestraft als außerorts, weil das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer größer ist. Schon geringe Überschreitungen führen zu Verwarnungsgeldern. Bei schwereren Verstößen drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die jeweiligen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog:
Bußgeldkatalog für Pkw innerorts
| Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h | 30 € | - | - |
| 11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
| 16 - 20 km/h | 70 € | - | - |
| 21 - 25 km/h | 115 € | 1 Punkt | - |
| 26 - 30 km /h | 180 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
| 31 - 40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 41 - 50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 51 - 60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| 61 - 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Bußgeldkatalog für Pkw außerorts
| Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h | 20 € | - | - |
| 11 - 15 km/h | 40 € | - | - |
| 16 - 20 km/h | 60 € | - | - |
| 21 - 25 km/h | 100 € | 1 Punkt | - |
| 26 - 30 km /h | 150 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
| 31 - 40 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
| 41 - 50 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 51 - 60 km/h | 480 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 61 - 70 km/h | 600 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Wann ein Entzug der Fahrerlaubnis droht
Neben dem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot kann es auch zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Verwaltungsrechtlich wird der Führerschein einkassiert, sobald im Fahreignungsregister acht Punkte zu Buche stehen. Wer unsicher ist, wie viele Einträge bereits vorhanden sind, kann einen Antrag auf Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellen.
Strafrechtlich kann ein Gericht die Fahrerlaubnis auch unabhängig vom Punktestand entziehen, wenn der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet gilt. So etwa bei grober Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wie bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen, riskanten Überholmanövern, Rotlichtverstößen mit Gefährdung, Alkohol- und Drogenfahrten oder Unfallflucht.
Kommt es zu einer Verurteilung, wird eine Sperrfrist für die Neuerteilung festgesetzt, häufig zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren. Nach Ablauf der Sperrfrist kann eine Wiedererteilung beantragt werden, je nach Fall mit Auflagen wie einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder Nachschulungsmaßnahmen.
In der Probezeit geblitzt
Für Fahranfänger wiegt ein Geschwindigkeitsverstoß besonders schwer. Bereits ab 21 km/h zu schnell gilt die Tat als sogenannter A-Verstoß, der zusätzlich zu den gängigen Strafen ein verpflichtendes Aufbauseminar zur Folge hat und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Ein weiterer A-Verstoß oder zwei geringfügigere B-Verstöße führen zu einer schriftlichen Verwarnung mit Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei der nächsten erheblichen Zuwiderhandlung droht der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate.
Fehlerhafte Bußgeldvorwürfe
Nicht jede Geschwindigkeitsmessung ist einwandfrei. So können etwa ungünstige Wetter- und Witterungsverhältnisse wie Nebel, Regen oder eine starke Sonneneinstrahlung die Messergebnisse verfälschen. Dichte Kolonnenfahrten oder Spurwechsel begünstigen zudem Verwechslungen in Bezug auf das ins Visier genommene Fahrzeug. Verdeckte oder verdrehte Verkehrsschilder hingegen können dem Argument dienen, dass der Fahrer nicht über das Tempolimit in Kenntnis gesetzt worden ist.
Darüber hinaus bietet die Messtechnik selbst zahlreiche Angriffspunkte. Laser-, Radar-, Lichtschranken- und Videonachfahrmessungen unterliegen jeweils strengen Einsatzbedingungen. Typische Fehler sind falsche Aufstellwinkel, zu geringe Messstrecken, fehlende oder abgelaufene Eichungen, Abweichungen von der Bedienungsanleitung oder ein falsch berechneter Toleranzabzug.
Bußgeld nicht vorschnell zahlen!
Wer Post von der Bußgeldbehörde erhält, sollte die Sanktionen nicht einfach hinnehmen, sondern die Vorwürfe auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Hier lohnt sich die Einreichung der Unterlagen auf Geblitzt.de, um diese einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt vorlegen zu lassen. Dieser kann mittels Akteneinsicht weitere Dokumente wie das Messprotokoll, den Eichschein, die Schulungsnachweise des Personals oder fehlende Rohmessdaten anfordern und zum Zwecke der Verteidigung seines Mandanten genau unter die Lupe nehmen.
Stand: 30.12.2025
Quellen:

