das Wichtigste zuerst
- Sanktionen innerorts: Pkw & Motorräder (400 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot); Pkw mit Anhänger & Lkw mit mehr als 3,5 t (zGG) (560 Euro, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot).
- Sanktionen außerorts: Pkw & Motorräder (320 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot), Pkw mit Anhänger & Lkw mit mehr als 3,5 t (zGG) (480 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot).
- Blitzer-Toleranz: Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h, bei Geschwindigkeiten ab 100 km/h 3 % des gemessenen Wertes abgezogen.
- Bußgeldeinspruch: Fehler bei Eichung, Wartung, Bedienung und Blitzermessung können im Zuge eines Einspruchs gegen die Vorwürfe beanstandet werden.

Was droht Pkw-Fahrern bei 41–50 km/h zu schnell?
Rechtsgrundlage ist der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog. Entscheidend ist, ob der Geschwindigkeitsverstoß innerorts oder außerorts begangen wurde. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind für Pkw und Motorräder, die einen Tempoverstoß von 41-50 km/h begehen, 400 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot die Regel. Außerorts sind 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vorgesehen.
Innerorts
| Neuer Bußgeldkatalog 2023 | |||
|---|---|---|---|
| Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
| 41 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 42 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 43 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 44 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 45 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 46 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 47 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 48 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 49 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. | |||
Außerorts
| Neuer Bußgeldkatalog 2023 | |||
|---|---|---|---|
| Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
| 41 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 42 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 43 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 44 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 45 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 46 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 47 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 48 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 49 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 50 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. | |||
Schärferes Strafmaß für Lastkraftwagen
Da Lkw und Pkw mit Anhänger aufgrund ihres Gewichts und längeren Bremsweges eine größere Gefahr im Straßenverkehr darstellen, gelten strengere Richtlinien. Hier drohen innerorts 560 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot sowie außerorts 480 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Wiederholungstätern, Vorsatz, Sachbeschädigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können sowohl für Pkw als auch Lkw höhere Strafen verhängt werden.
41 km/h über dem Tempolimit auf der Autobahn
Und wie sieht es mit Tempoverstößen auf der Autobahn aus? Bei Stadtautobahnen gilt grundsätzlich der Bußgeldkatalog für innerörtliche Verstöße. Bei allen anderen Autobahnen greifen dieselben Sanktionen wie bei Vergehen außerhalb geschlossener Ortschaften, sofern die Richtgeschwindigkeit durch entsprechende Beschilderung eingeschränkt wird.
Zur Bedeutung der Richtgeschwindigkeit: Diese ist lediglich eine Orientierungshilfe für Autofahrer und beträgt für die meisten Fahrzeuge 130 km/h. Ausgenommen von der Richtgeschwindigkeit sind Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (zGG), die nicht schneller als 80 km/h fahren dürfen, und Busse, die auf der Autobahn einem Tempolimit von 100 km/h unterliegen.
Toleranzabzug bei Blitzermessungen
Der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Toleranzabzug sorgt dafür, dass etwaige Ungenauigkeiten bei der Messung nicht zu Lasten des Geblitzten gehen. So werden bei einer Geschwindigkeit von weniger als 100 km/h pauschal 3 km/h vom Messergebnis abgezogen, während bei einem Tempo oberhalb dieser Grenze ein Abzug von drei Prozent erfolgt. Das Ergebnis wird zugunsten des Fahrers aufgerundet.
Bei sogenannten Video-Nachfahrsystemen wie ProViDa (Proof-Video-Data-System) wird die Toleranz häufig auf 5 km/h beziehungsweise 5 % angehoben, da die Messung aus einem fahrenden Polizeifahrzeug deutlich fehleranfälliger sein kann. Wenn Beamte ohne spezielles Messsystem nachfahren, können sogar Toleranzabzüge von bis zu 20 % fällig werden.
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Bußgeldvorwürfe prüfen lassen!
Wer trotz Toleranzabzug einen Bußgeldbescheid erhält, muss den Kopf nicht in den Sand stecken, denn Messungen sind grundsätzlich vor Fehlern nicht gefeit. Tatsächlich gibt es zahlreiche Gründe, warum man über Geblitzt.de einen Einspruch gegen die Vorwürfe einlegen sollte:
- Ist die Blitzersoftware auf dem neuesten Stand?
- Wurden die Messbeamten ausreichend geschult?
- Sind die Blitzer vor ihrem Einsatz gewartet und geeicht worden?
- Wurden die Messanlagen bei der vorliegenden Messung korrekt zur Fahrbahn positioniert?
- Sind der Fahrer und das Kennzeichen auf dem Blitzerfoto eindeutig identifizierbar?
- Wurden die formalen Anforderungen an den Bußgeldbescheid eingehalten? (Name und die Anschrift des Betroffenen, Ort und Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes, Bußgeld und Nebenfolgen, Beweismittel und Rechtsbehelfsbelehrung)
Stand: 12.02.2026
Quellen:

