Wann kann man die Führerschein-Wiedererteilung beantragen?

das Wichtigste zuerst
  • Zeitpunkt: Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.
  • Hürde MPU: Bei Alkohol, Drogen oder Punkten regelmäßig positives MPU-Gutachten.
  • Prüfung: Behörde kann bei langer Fahrpause Theorie- und Praxisprüfung anordnen.
  • Abgrenzung: Beim Fahrverbot ist kein Antrag auf Neuerteilung notwendig.
Wann kann man die Führerschein-Wiedererteilung beantragen?

Bartolomiej Pietrzyk / shutterstock.com

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Was bedeutet „Wiedererteilung“?

Nach einem schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr wie Unfallflucht oder die Teilnahme an illegalen Autorennen kann die Fahrerlaubnis für eine Dauer von mindestens sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren entzogen werden. Ein Antrag auf Wiedererteilung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Lebenslang gesperrt

Bei einer lebenslangen Sperre ist keine Wiedererteilung möglich. Diese kann jedoch nur in Extremfällen per Gerichtsbeschluss verhängt werden. In § 69a Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es: „Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.“

Auch Wiederholungstätern drohen grundsätzlich längere Sperren: Gemäß § 69a Absatz 3 muss der betroffene Fahrer den Führerschein für mindestens ein Jahr abgeben, wenn gegen ihn innerhalb der letzten drei Jahre schon einmal ein Entzug der Fahrerlaubnis in die Wege geleitet worden ist.

Wiedererteilung: Ablauf und notwendige Dokumente

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden, die für den aktuellen Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist. Dabei müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Ausweis/Reisepass und biometrisches Passfoto
  • Behördliches Führungszeugnis
  • Gegebenenfalls Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis

Prüfungsnachweis und MPU

Wird nach Prüfung des Antrages durch die Behörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet, muss in der Folge ein positives MPU-Gutachten vorgelegt werden. Gleiches gilt für Abstinenznachweise. Bei längerer Fahrpause oder Zweifeln an der Befähigung kann die Führerscheinstelle nach § 20 Abs. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) auch eine erneute Theorie- und/oder Praxisprüfung verlangen.

Fahrverbot versus Entzug der Fahrerlaubnis

Im Gegensatz zum Fahrerlaubnisentzug wird der Führerschein beim ein- bis dreimonatigen Fahrverbot lediglich verwahrt und nach dessen Ablauf automatisch zurückgegeben. Während der Entzug der Fahrerlaubnis zum Beispiel für Straftaten am Steuer oder ab dem achten Punkt in Flensburg verhängt wird, droht ein Fahrverbot bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten wie qualifizierten Rotlichtverstößen (länger als eine Sekunde rot).

Stand: 23.10.2025

Quellen:

 

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