Wichtige Fragen zu den Moped-Kennzeichen:
Welche Eigenschaften hat ein Kleinkraftrad?
Muss man mit einem Kleinkraftrad zur Zulassungsstelle?
Wie kommt man an das Versicherungskennzeichen?
Wie lange ist das Versicherungskennzeichen gültig?
Was passiert, wenn ich mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen erwischt werde?
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
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Moped-Kennzeichen und ihre Besonderheit
In Deutschland besteht grundsätzlich eine Kennzeichenpflicht. Denn nur mit einem Nummernschild können Fahrzeuge im Straßenverkehr eindeutig identifiziert werden, wie zum Beispiel auf dem Blitzerfoto infolge einer Geschwindigkeitsmessung. Kleinkrafträder benötigen kein herkömmliches Kfz-Kennzeichen, sondern lediglich ein Versicherungskennzeichen. Was es damit auf sich hat und warum das Kennzeichenschild jedes Jahr eine andere Farbe hat, erfahren Sie hier.

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Welche Merkmale hat ein Kleinkraftrad?
Kleinkrafträder verfügen über einen Hubraum von bis zu 50 cm³ und können maximal 45 km/h schnell fahren. Vertreter ihrer Art sind Mofas, Mopeds, Motorroller, E-Scooter, Fahrräder mit Hilfsmotor, aber auch drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Quads und Trikes.
Abgesehen von Ausnahmen wie Mofas und E-Scooter, ist die Voraussetzung für das Fahren eines Kleinkraftrads der AM-Führerschein. Für dessen Erwerb muss man mindestens 16 Jahre, mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten 15 Jahre alt sein.
Versicherungskennzeichen als Nummernschildersatz
Im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen wie Pkw und Motorräder ist ein Kleinkraftrad zulassungsfrei. Dadurch entfallen die Gebühren bei der Kfz-Zulassungsstelle. Um eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt der Fahrzeughalter jedoch nicht herum.
Das dazugehörige Versicherungskennzeichen erhält man gegen eine Zahlung von rund 50 Euro beim Versicherer nach Vorlage der Betriebserlaubnis. Die Bestellung kann auch auf der Website der Versicherungsgesellschaft getätigt werden. Hat man das Kennzeichen zur Hand, muss das Schild am hinteren Teil des Fahrzeugs gut sichtbar angebracht werden.
Aufbau des Versicherungskennzeichens
Das Versicherungskennzeichen weist in der ersten Zeile drei Ziffern, in der Zeile darunter drei Buchstaben auf. Die Buchstabenkombination gibt Rückschlüsse auf die jeweilige Versicherungsgesellschaft, während die Zahlenkombination dem Versicherten zugeordnet ist. Am unteren Rand des Kennzeichens befindet sich die Prägung „GDV“ (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), gefolgt von der Jahreszahl, die den Gültigkeitszeitraum der Versicherung beziffert.
Temporärer Versicherungsschutz bei Kleinkrafträdern
Allerdings hat das Kennzeichen eine Haltbarkeitsdauer von nur zwölf Monaten. So greift der Versicherungsschutz jedes Jahr vom 1. März bis 28. Februar des Folgejahrs. Danach muss der Fahrzeughalter ein neues Versicherungskennzeichen beantragen. Kurz vor Beginn des neuen Versicherungsjahres ist die Nachfrage in der Regel hoch, daher sollte man sich rechtzeitig um ein neues Kennzeichenschild bemühen.
Wer sein Fahrzeug erst später im Jahr auf die Straße bringen möchte, muss nur die Prämie für den tatsächlichen Nutzungszeitraum bezahlen. Verlocken die Temperaturen erst ab Mai zu einer Spritztour ins Grüne, reicht ein Versicherungsschutz für zehn Monate aus.
Fahren ohne Versicherungsschutz als Verkehrsstraftat
Die Farbe des Kennzeichens wechselt jedes Jahr, sodass im Rahmen einer Polizeikontrolle ein Blick genügt, um dessen Gültigkeit zu überprüfen. Wer mit abgelaufenem Kennzeichen am Straßenverkehr teilnimmt, ist automatisch nicht versichert. In diesem Fall kann ein Unfall nicht nur zur Kostenfalle werden, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
So heißt es in § 6 Absatz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG): „Es ist verboten, ein Fahrzeug zu gebrauchen, für das die nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht.“ Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Bußgeldgefahr für Kleinkrafträder
Darüber hinaus muss der Fahrer eines Kleinkraftrads wie jedermann den Regeln der Straßenverkehrsordnung folgen. Dazu gehören im Speziellen die Helmpflicht, aber auch Verstöße wie Handy am Steuer, Geschwindigkeits- und Rotlichtvergehen oder das Einhalten der Promillegrenze. Die Höhe der Strafe wird analog zu den Sanktionen für Motorräder verhängt.
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