Führerscheinklasse A1: Motorradfahren für Beginner

Der Biker-Führerschein ab 16 Jahren

Wer sich den Traum vom Motorradfahren erfüllen möchte, aber noch nicht volljährig ist, sollte über den A1-Führerschein nachdenken. Auch wenn man damit nicht die gleiche PS-Anzahl wie bei Fahrzeugen der Klasse A auf die Straße bringt, ist echtes Biker-Feeling garantiert. Doch welche Voraussetzungen für den Erwerb der A1-Fahrerlaubnis müssen gegeben sein? Was kostet der Führerschein? Und worauf muss man achten, um beim Fahren nicht mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Konflikt zu kommen?

Ein junger Mann fährt mit einem 125 cm³ Roller. Führerscheinklasse A1

CarlosBarquero / shutterstock.com

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Fahrerlaubnisklassen oberhalb des A1

Für den A-Führerschein muss man mindestens 24 Jahre alt sein, 20 Jahre, wenn bereits seit zwei Jahren ein A2-Führerschein vorliegt. Dieser hingegen kann ab 18 Jahren erworben werden. Die hohen Altersgrenzen sind darauf zurückzuführen, dass der Gesetzgeber das Führen von besonders leistungsstarken Krafträdern aufgrund der hohen Anzahl von Motorradunfällen in möglichst geübte Fahrerhände legen will.

Der „125 cm³“-Führerschein

Für den Biker-Nachwuchs hingegen bietet sich die A1-Fahrerlaubnis an, da man diese Führerscheinprüfung bereits mit 16 Jahren absolvieren kann. Die theoretische Prüfung darf sogar bereits drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden. Wer diese „Fleppe“ in der Tasche hat, kann Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Leistung von maximal 11 kW/15 PS fahren. Zudem darf das Verhältnis aus Leistung und Leermasse höchstens 0,1 kW/kg betragen.

Darüber hinaus ist das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW sowie von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen zulässig, nicht aber das Fahren von Krafträdern mit Beiwagen. Mit einem Fahrzeug aus der A1-Kategorie kann man baubedingt bis zu 110 km/h schnell fahren. Die gesetzlich verankerte Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren wurde im Jahr 2013 durch eine neue EU-Richtlinie aufgehoben.

Sonderfall B196

Seit August 2020 gibt es für Autofahrer die Möglichkeit, ein 125er-Bike mit dem Pkw-Führerschein zu fahren. Maßgeblich dafür ist der sogenannte B196-Führerschein. Sofern man älter als 25 Jahre ist und seit über fünf Jahren einen Pkw-Führerschein der Klasse B besitzt, darf man auch alle A1-Motorräder fahren. Als kleine Übungseinheit ist lediglich eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten notwendig.

Doch aufgepasst! Der B196-Führerschein wird mit seiner nationalen Schlüsselziffer nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland könnte es demnach Probleme geben, wenn man im Rahmen einer Polizeikontrolle seine Fahrerlaubnis vorzeigen muss.

Bestandteile der A1-Führerscheinprüfung

Will man den A1-Führerschein erwerben, muss man zwölf Unterrichtseinheiten Grundstoff und vier Einheiten Zusatzstoff auf der Fahrschulbank absitzen. Zu der Theorie gesellen sich außerdem mindestens zwölf 45-minütige Fahrstunden. Diese sind aufgeteilt in fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten. Außerdem müssen die regulären Übungsstunden absolviert werden.

Was kostet der A1-Führerschein?

Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse A1 muss man mit Kosten in Höhe von rund 1000 bis 2000 Euro rechnen – je nachdem, in welchem Bundesland und in welcher Stadt man die Prüfung ablegen möchte. Vor allem jedoch gibt es gravierende Unterschiede bei der Preisgestaltung der einzelnen Fahrschulen. Hier lohnt sich vorab ein Anbietervergleich im Internet.

Einen Kostenfaktor hat der Fahrschüler in der eigenen Hand: Wer schnell mit dem Motorrad warm wird, braucht weniger Übungsstunden, was sich auch im Portemonnaie bemerkbar macht. Auch ein Kostenfaktor: Maschinen mit bis zu 125 cm³ Hubraum kommen nicht mit einem einfachen Versicherungskennzeichen aus, sondern benötigen eine zumeist teurere Motorradversicherung.

Bußgelder bei Verstößen

Verkehrsvergehen mit dem Motorrad werden analog zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog für Pkw geahndet. Das betrifft zum Beispiel Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsvergehen oder das Missachten einer roten Ampel. Außerdem stehen auch Motorradfahrer in der zweijährigen Probezeit unter besonderer Beobachtung.

Darüber hinaus gibt es spezielle „Motorradvergehen“. Wer etwa die Helmpflicht vernachlässigt, wird mit 15 Euro zur Kasse gebeten. Mit 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister muss der Fahrer rechnen, wenn er sich auf der Autobahn durch einen Stau hindurchschlängelt. Daneben gibt es auch Verkehrszeichen – wie das Verbotsschild 255 – die ausschließlich für Krafträder gelten.

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