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Was die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält, warum sie bei Fahrten mitgeführt werden muss und was bei Verlust des Dokuments zu beachten ist.
das Wichtigste zuerst
- Mitführpflicht:Der Fahrzeugschein muss vom Fahrer mitgeführt und bei einer Verkehrskontrolle auf Verlangen vorgezeigt werden.
- Offizielle Bezeichnung:Der frühere Fahrzeugschein wird seit Oktober 2005 als „Zulassungsbescheinigung Teil I“ bezeichnet.
- Wichtige Fahrzeugdaten: Das Dokument enthält unter anderem Angaben zum Halter, Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Gewicht sowie zur Fahrzeugklasse und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
- Verlust: Geht die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren, muss eine neue Bescheinigung beantragt werden. Wird das abhandengekommene Dokument später wieder aufgefunden, ist es unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzugeben.
Was ist der Fahrzeugschein?
Seit dem 1. Oktober 2005 wird der Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung Teil I genannt. Die Umbenennung erfolgte im Zuge einer EU-Richtlinie, um Fahrzeugpapiere europaweit zu vereinheitlichen und den grenzüberschreitenden Verkehr zu vereinfachen. Das Dokument enthält zahlreiche Angaben zum Fahrzeug sowie zu dessen Halter und dient vor allem dem Nachweis über die technischen und zulassungsrelevanten Daten. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist gemäß den Vorgaben von Anlage 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) auszufertigen. Dort sind sowohl die Gestaltung des Dokuments als auch die darin enthaltenen Felder und Angaben geregelt.

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Nach dem Erhalt des Fahrzeugscheins von der zuständigen Behörde gibt es zwei Wege, das Dokument zu nutzen: Für den klassischen analogen Gebrauch im Straßenverkehr belässt man das Dokument im Originalzustand. Möchte man später ein Online-Verfahren (i-Kfz) zur Abmeldung oder Umschreibung nutzen, muss man die Sicherheitsabdeckung freilegen und den darunterliegenden siebenstelligen Sicherheitscode verwenden. Infolge der Eingabe des Codes im i-Kfz-Portal oder für das Smartphone in der i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wird das physische Papierdokument dauerhaft ungültig.
Welche Angaben enthält der Fahrzeugschein?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält eine Vielzahl von Informationen zum Fahrzeug und zum Halter. Dazu gehören insbesondere:
- Amtliches Kennzeichen
- Name beziehungsweise Firmenname des Halters
- Anschrift des Halters
- Datum der Erstzulassung
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Marke und Typ des Fahrzeugs
- Fahrzeugklasse
- technisch zulässige Gesamtmasse
- Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs
- Hubraum
- Nennleistung
- Kraftstoffart beziehungsweise Energiequelle
- Farbe des Fahrzeugs
- Anzahl der Sitzplätze
- Höchstgeschwindigkeit
- Angaben zu den Achsen
- Angaben zur Bereifung
- Emissions- und Schadstoffklasse
- nächster Termin für die Hauptuntersuchung
Eine besondere Bedeutung kommt der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu. Diese kann vom Hersteller an verschiedenen Stellen des Fahrzeuges angebracht werden. In der Regel befindet sie sich unter der Motorhaube, an der Windschutzscheibe, im Türrahmen oder an einer Stelle im Bereich des Kofferraums. So kann das Fahrzeug im Falle eines Diebstahls identifiziert werden.
Muss der Fahrzeugschein mitgeführt werden?
Ja. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung schreibt in § 13 Abs. 6 ausdrücklich vor, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I vom Fahrer mitgeführt und auf Verlangen der Polizei, wie zum Beispiel im Rahmen einer Verkehrskontrolle, ausgehändigt werden muss. Andernfalls wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Es reicht daher nicht aus, das Dokument zu Hause aufzubewahren.
Zulassungsbescheinigung verloren – was nun?
Wer den Fahrzeugschein verliert, benötigt ein neues Dokument. Bei Verlust sollte deshalb unverzüglich die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden, um die Ausstellung einer neuen Bescheinigung zu veranlassen. Welche Unterlagen für die Neuausstellung konkret erforderlich sind und welche Gebühren anfallen, kann von der jeweils zuständigen Behörde abhängen. Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen, sollte eine Anzeige bei der Polizei erfolgen, um die versicherungsrelevante Diebstahlbescheinigung zu erhalten.
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt zudem, dass nach Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins das alte Dokument bei einem späteren Wiederauffinden unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzugeben ist.
Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief – wo liegt der Unterschied?
Der Fahrzeugbrief wird ebenfalls seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil II genannt. Diese enthält vor allem Angaben, die für die Zulassung und die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug relevant sind. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist jedoch kein Eigentumsnachweis. Halter und Eigentümer eines Fahrzeugs müssen nämlich nicht dieselbe Person sein. Während der Eigentümer zum Beispiel auch eine Bank oder der Leasinggeber sein kann, ist der Halter derjenige, der über das Fahrzeug verfügt und die laufenden Kosten wie die Kfz-Steuer trägt.
Anders als der Fahrzeugschein, sollte der Fahrzeugbrief nicht im Auto mitgeführt, sondern zu Hause an einem sicheren Ort verwahrt werden. Benötigt wird der Fahrzeugbrief folglich nicht im Straßenverkehr, sondern nur bei der Zulassung, Ummeldung oder beim Verkauf des Fahrzeuges.
Welche Fahrzeugdaten sind besonders wichtig?
Für Fahrzeughalter und Fahrzeugführer sind vor allem das amtliche Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die zulässige Gesamtmasse, die Fahrzeugklasse, die Bereifung sowie Angaben zur Hauptuntersuchung relevant. Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I wird darauf hingewiesen, dass die Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen und Änderungen nach den geltenden Vorschriften der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen sind.
Darf der Fahrzeugschein im Auto bleiben?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss während der Fahrt mitgeführt werden. Die FZV schreibt jedoch nicht allgemein vor, an welchem Ort das Dokument außerhalb der Fahrt aufzubewahren ist. Aus praktischer Sicht sollte darauf geachtet werden, das Dokument nicht unnötig dem Risiko eines Diebstahls oder Verlusts auszusetzen.
Bei der Aufbewahrung im Fahrzeug können außerdem versicherungsrechtliche Fragen relevant werden. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden, dass die dauerhafte Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Fahrzeug eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung darstellen kann. In dem konkreten Fall hatte dies Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Kaskoversicherers (Urteil vom 09.08.2007, 8 U 62/07).
Aus dieser Entscheidung lässt sich jedoch nicht ableiten, dass das Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Auto in jedem Fall automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Maßgeblich sind die konkreten Umstände und die versicherungsrechtlichen Regelungen.
Fazit
Der Fahrzeugschein, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I, enthält wichtige Angaben zum Fahrzeug und dessen Halter. Die darin enthaltenen Daten und die Gestaltung des Dokuments sind gesetzlich in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Wer ein Fahrzeug führt, muss die Zulassungsbescheinigung Teil I dabeihaben und der Polizei auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
Bei Verlust muss eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden. Wird das verlorene Dokument später wieder aufgefunden, ist es unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzugeben.
Stand: 25.09.2026
Quellen
Zusammengestellt von der Redaktion Geblitzt.de.

