E-Scooter-Kennzeichen: Was beim Fahren ohne Versicherungsplakette droht

das Wichtigste zuerst
  • Pflichtnachweis: Die Haftpflichtversicherung wird über eine jährlich wechselnde Kennzeichenplakette nachgewiesen.
  • ABE/EBE: Serienmodelle nutzen die ABE des Herstellers, Eigenbauten benötigen eine EBE, sonst ist die Teilnahme am Verkehr unzulässig.
  • Versicherung: Der Halter schließt die Police nach Vorlage der Betriebserlaubnis ab, Minderjährige brauchen die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
  • Kosten: Je nach Anbieter, Alter und Tarif fallen meist 30 bis 80 Euro pro Jahr an. Für hochwertige Modelle kann eine Teilkasko sinnvoll sein.
E-Scooter-Kennzeichen

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Fit für die Straße mit der Betriebserlaubnis

Vor der Nutzung ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erforderlich. Bei Serienfahrzeugen liegt sie üblicherweise bei. Einzelstücke benötigen eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Die Anforderungen sind in der Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnunggeregelt (eKFV).

Versicherungspflicht beachten

Der Versicherungsabschluss obliegt dem Halter. Minderjährige benötigen eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Nach Vorlage der Betriebserlaubnis stellt der Versicherer die Kennzeichenplakette aus. Der Aufkleber ist vor der ersten Fahrt gut lesbar an der vorgesehenen Halterung anzubringen. Hinweise zu Pflichten und Ausnahmen bietet das FAQ des Bundesministeriums für Verkehr.

Variable Kosten

Die Prämie richtet sich nach Anbieter, Leistungsumfang und Alter. Unter 23‑Jährige zahlen häufig mehr. Insgesamt können sich die Kosten auf rund 30 bis 80 Euro im Jahr belaufen. Für höherwertige Fahrzeuge kann eine Teilkasko sinnvoll sein, die allerdings mit 50 bis 100 Euro etwas kostspieliger ist. Das Versicherungsjahr startet stets am 1. März. Alle Anbieter müssen zum Stichtag die Plakettenfarbe wechseln.

Bußgelder für Kennzeichen‑Ignoranten

Fahren ohne gültige Versicherungsplakette ist eine Ordnungswidrigkeit. Regelmäßig werden 40 Euro fällig. Ohne Betriebserlaubnis beträgt das Bußgeld in der Regel 70 Euro. Bei Unfällen droht persönliche Haftung.

Rotlicht- und Alkoholverstöße

Das Fahren mit dem E-Scooter über eine rote Ampel oder mit Alkohol im Blut wird wie im übrigen Straßenverkehr geahndet. Je nach Verstoß sind hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote mit weitreichenden Folgen möglich. So kann zum Beispiel eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter auch zum Pkw-Führerscheinentzug und der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) führen.

Kein Führerschein erforderlich

Für den E‑Scooter ist keine Fahrerlaubnis vorgesehen. Das Mindestalter für die Nutzung liegt bei 14 Jahren. Eine Helmpflicht besteht nicht. Das Tragen eines Helms bleibt jedoch dringend empfohlen.

Vorschriften in Bewegung

Regeln für EScooter werden fortlaufend überprüft. Geplante Anpassungen an Ausstattung und Verkehrsregeln erläutert die Bundesregierung. Vor Kauf oder erster Nutzung empfiehlt sich die Prüfung des aktuellen Rechtsstandes.

Stand: 24.10.2025

Quellen:

eKFV im Bundesgesetzblatt – https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/eKFV.pdf

BMDV FAQ Elektrokleinstfahrzeuge – https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

ADAC Ratgeber E‑Scooter‑Kennzeichen und Versicherungsjahr – https://www.adac.de/produkte/versicherungen/ratgeber/e-scooter/

Bundesregierung Themenbeitrag E‑Scooter Regeln und Anpassungen – https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regeln-e-scooter-verschaerft-2388042

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