das Wichtigste zuerst
• Vertauschte Rollen: Ein Toyota-Fahrer wurde auf der A30 bei Ibbenbüren mit 107 km/h geblitzt, doch die Behörde beschuldigte fälschlicherweise seine Ehefrau.
• Ursache Rechtslenker: Da das Lenkrad auf der rechten Seite verbaut ist, zeigte das herkömmliche Blitzerfoto auf der linken Seite lediglich die Beifahrerin.
• Behördenpanne: Trotz Zugriff auf die Fahrzeugdaten erkannte die Bußgeldstelle die Besonderheit des Wagens nicht und wertete das Bildmaterial unzutreffend aus.
• Erfolgreicher Einspruch: Da die Behörde die Identität des Fahrzeugführers zweifelsfrei nachweisen muss, wurde das Verfahren gegen die Ehefrau eingestellt.
• Kein Einzelfall: Ob Verwechslungen mit 40-Tonnern oder Brotscheiben statt Handys – der Fall unterstreicht, dass Bußgeldvorwürfe immer kritisch geprüft werden sollten.

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Kurioser Tempoverstoß bei Ibbenbüren: Blitzerfoto mit unerwarteter Besetzung
Ein eigentlich herkömmlicher Tempoverstoß auf der A30 bei Ibbenbüren landet im Kuriositätenkabinett der Bußgeldstellen: Ein Fahrer wird nach Toleranzabzug mit 107 km/h bei maximal erlaubten 80 km/h geblitzt. So weit, so normal. Doch beim Blitzerfoto folgte die Überraschung: Anstatt des Fahrers am Steuer bildete der Schnappschuss lediglich seine Ehefrau auf dem Beifahrersitz ab.
Rechtslenker führt zu klassischem Behördenfehler
Der Grund für die Verwechslung lag in einer Besonderheit des Fahrzeugs. Bei dem Toyota handelte es sich um einen Rechtslenker. Während in Deutschland der Fahrersitz üblicherweise links liegt, saß der tatsächliche Fahrer in diesem Auto rechts. Die aufgenommene linke Fahrzeugseite zeigte daher nur die Beifahrerin. Nach Angaben aus dem Anhang erkannte die zuständige Bußgeldstelle diesen Umstand nicht richtig und ordnete den Vorwurf der falschen Person zu.
„Dass so ein Fehler passiert, ist äußerst selten. Denn abgesehen davon, dass man auf dem Bildmaterial meist sieht, wo sich das Lenkrad befindet, haben die Behörden grundsätzlich Zugriff auf die Fahrzeugdaten und sollten wissen, ob ein Auto rechts- oder linkslenkt. Dann wird das Foto entsprechend zugeschnitten“, erläutert Tom Louven, Verkehrsrechtsanwalt und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Einspruch führt nach fehlerhafter Bildauswertung zum Erfolg
Der Fall aus Niedersachsen beruht auf einem klassischen Behördenfehler: Man sah sich schlicht das falsche Bild an und versendete daher den Bußgeldbescheid an die Ehefrau und Beifahrerin des Toyota-Fahrers. Da sie nicht gefahren ist, legte die Betroffene unverzüglich Einspruch gegen den Bescheid ein.
„Die Behörde muss letztlich ermitteln und nachweisen, wer tatsächlich gefahren ist. Hier richtete sich das Verfahren und der Bußgeldbescheid aufgrund des Behördenfehlers schlichtweg gegen die falsche Person. Schließlich wurde durch uns daher die Einstellung des Verfahrens erreicht“, so Rechtsanwalt Louven.
Warum Bußgeldverfahren fehleranfällig sind
Laut Rechtsanwalt Louven passieren solche Fehler zwar selten, zeigen jedoch ein grundsätzliches Problem auf. Auch in scheinbar einfachen Bußgeldsachen kann es zu Fehlern kommen, etwa bei der Bildzuordnung, bei der Fahrerermittlung oder bei der Adressierung des Bescheids. Gerade bei besonderen Fahrzeugtypen oder ungewöhnlichen Aufnahmewinkeln kann eine vorschnelle Bewertung des Messfotos zu einem unzutreffenden Vorwurf führen.
Klassische Blitzer-Pannen der Behörden
Zudem handelt es sich nicht um den ersten Fall von Behördenpannen oder Fehlern in Zusammenhang mit Bußgeldvorwürfen. Hier eine Übersicht weiterer kurioser Blitzer-Fälle, bei denen die Behörden durch mangelnde Sorgfalt oder Versäumnisse unzutreffende Vorwürfe erhoben haben:
• Rücksitz-Phantom: Auf der A9 zwischen Bayern und Thüringen war eine Frau angeblich zu schnell unterwegs. Als vermeintlicher Beweis diente das Messfoto. Doch die Aufnahme zeigte nicht den tatsächlichen Fahrer, sondern die Frau auf der Rücksitzbank. Das Verfahren wurde eingestellt.
• Foto-Chaos: In Berlin verschickte die Bußgeldstelle mehr als 2.000 falsche Bescheide mit Geldforderungen. Grund war eine Datenpanne, infolge derer Fotos falsch zugeordnet wurden. So erhielt etwa eine zu flotte Porsche-Fahrerin das Foto eines Mannes am Steuer eines Skoda.
• Schilder-Falle: In Leipzig stellten unbekannte Täter widerrechtlich ein falsches Tempo-Schild auf und lockten damit zahlreiche Autofahrer in eine Radarfalle. Wie lange das Fake-Verkehrsschild dort stand, konnten die Behörden nicht nachvollziehen.
• Tippfehler-Wucher: In Köln vertippte sich die Bußgeldstelle und verlangte von einer Autofahrerin für eine Tempoüberschreitung auf der A555 ein Bußgeld von 7.500 Euro statt der korrekten 75 Euro.
• Sattelschlepper-Irrtum: Die Bußgeldstelle in Hanau unterlag einer absurden Fehlleistung: Sie verwechselte einen gewöhnlichen Kleinwagen mit einem 40-Tonner. Da das System den Pkw fälschlicherweise als schweren Lastkraftwagen einstufte, mutierten 7 km/h zu viel zu einer Forderung von 960 Euro samt Fahrverbot. Das Verfahren konnte eingestellt werden.
• Pumpernickel-Panne: Auch das Amtsgericht Dortmund befasste sich mit einem kuriosen Vorwurf der Bußgeldstelle: Ein Autofahrer sollte ein Bußgeld zahlen, weil er angeblich während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzt hatte. Ein genauer Blick auf das Beweisfoto offenbarte jedoch das wahre „Übel“: Der Mann hielt lediglich eine Scheibe Pumpernickel in der Hand, in die er gerade hineinbeißen wollte. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt.
Quellen
Geblitzt.de Pressemitteilung: Blitzer fotografiert Beifahrerin
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