Wegen peinlicher Verwechslung: Autofahrer scheitert trotz Gutachten vor Gericht

04.08.2025 - 3 min Lesezeit

Fahrzeugtechnik als Störfaktor für Messgenauigkeit?

Kann die in einem Fahrzeug verbaute Technik die Genauigkeit eines Laser-Blitzers zum Nachteil des Fahrers beeinflussen? Das zumindest behauptete der geblitzte Fahrer eines Luxusautos im Zuge seines Einspruchs in einem Bußgeldverfahren. Doch trotz des vom Richter in Auftrag gegebenen Gutachtens hatte der Geschäftsmann schlechte Karten.

Geblitzter Fahrer von Luxuswagen

abitaev.art / shutterstock.com

In 50er-Zone mit 74 km/h geblitzt

Welcher Verkehrsverstoß lag vor?
Der betroffene Fahrer war innerorts mit 24 km/h zu viel auf dem Tacho von einem Laser-Blitzer erfasst worden.

Der Fahrer aus Waren an der Müritz war zwischen der Autobahnabfahrt Neubrandenburg-Ost und Neubrandenburg mit 24 km/h zu schnell geblitzt worden. Nach Toleranz-Abzug von 3 km/h blieb eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften übrig. Laut Bußgeldbescheid sollte er daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro zahlen und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister erhalten.

Autotechnik mit Irritations-Potenzial?

Mit welcher Begründung wollte der Anwalt vor Gericht die Unschuld seines Mandanten beweisen?
Laut Verteidigung könnte die im Fahrzeug verbaute Technik die Messergebnisse des Laserblitzers beeinflusst haben.

Daraufhin legt der 61-jährige Mann Einspruch ein. Vor dem Amtsgericht in Neubrandenburg ließ er durch seinen Anwalt verlauten, dass die in dem Bentley verbaute Lidar-Technik (die dem Scannen der Umgebung zwecks Hindernis-Erkennung dient) möglicherweise zu einer gegenseitigen Beeinflussung von Lasermess- und Prüfsystemen geführt habe. Um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, ordnete der Richter ein DEKRA-Gutachten an.

Bentley oder Porsche – das ist hier die Frage!

Welcher gravierende Fehler unterlief der Verteidigung?
Im Zuge des Gutachtens stellt sich heraus, dass der Mandant gar nicht einen Bentley, sondern einen Porsche gefahren hatte, dessen verbaute Technik für das in diesem Fall vorliegende Messverfahren gar nicht relevant gewesen ist.

Doch der Gutachter konnte keinen falschen Messwert feststellen. Als noch gravierender für die Verteidigung erwies sich allerdings, dass der Raser nachweislich gar nicht mit einem Bentley, sondern mit einem Porsche Cayenne 4.0 unterwegs gewesen war. Da ein solches Porsche-Modell gar nicht über Lidar-Sensoren, sondern über Radar-Sensoren verfügt, konnte die Laser-Messung ohnehin nicht von der Technik des Fahrzeugs gestört worden sein.

Quelle: nordkurier.de

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